Eindrücke aus Mönchengladbach
Pahlkebad, Blick vom Parkplatz des Bades

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Rosstäuscherei

Entgegen den Absichten entfiel die Entscheidung über Abriss und Neubau des Bades im Rat am 12. September 2007. Dem lag nicht etwa die Erkenntnis zu Grunde, dass die vorliegenden Informationen für eine solche Entscheidung nicht tragfähig sind. Vielmehr versagten sich CDU und FDP die Möglichkeit, die Entscheidung zu treffen, weil sie den Schein von Objektivität und Sachlichkeit wahren und deshalb zunächst ein weiteres Gutachten in Auftrag geben wollten. Die Scheinheiligkeit war nämlich durch das Verhalten des CDU-Fraktionsvorsitzenden gefährdet.

CDU/FDP legten in der Sitzung folgenden Beschlussentwurf vor:

Der Rat nimmt den Bericht Sanierungsmaßnahme/ Neubaumaßnahme Stadtbad Rheydt der NVV AG vom 20.08.2007 zur Kenntnis und beschließt:
Die Entscheidung über die Zukunft des Stadtbades in Rheydt wird in die Ratssitzung am 07. November 2007 vertagt. Dort ist sie im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2008 vorzunehmen.
Der Rat fordert die NVV auf, die in ihrem Bericht vom 20.08.2007 ermittelten Kosten bis zur Ratssitzung am 07. November 2007 durch ein unabhängiges Gutachten überprüfen zu lassen und diese Kostenermittlung der vorliegenden gegenüberzustellen.

Zunächst diente ein Beschluss nach diesem Entwurf dazu, in der Sache zu einer Entscheidung zu kommen, bei der aus formalen, geschäftsordnungsgemäßen Gründen eine argumentative Auseinandersetzung vermieden werden konnte. Deshalb die Festlegung auf eine Sachentscheidung im Rahmen des Abschlusses der Haushaltsberatung (zweiter Versuch!). Diese Absicht konnte nicht aufrechterhalten werden. Deshalb entfernte die CDU/FDP–Fraktion Satz 2 aus dem Beschlussentwurf.

Der verbleibende Beschlussinhalt ist Rosstäuscherei. Niemand konnte ernsthaft Zweifel an der Richtigkeit der von NVV AG benannten Zahlen haben. Das Problem dabei war, dass niemand auf Grund der genannten Zahlen zu einer eigenständigen Bewertung der Frage kommen konnte, ob Sanierung oder Abriss und Neubau die wirtschaftlich richtige und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger beste Entscheidung ist. Diese Frage konnte durch ein weiteres Gutachten auch nicht geklärt werden, solange der Gutachter dabei von denselben Vorgaben für Sanierung und Neubau ausgehen musste, wie die von der NVV AG beauftragten und befragten Fachingenieure. Ein dem entsprechend gleiches Ergebnis war somit von einem weiteren Gutachten zu erwarten, ohne dass die tatsächlich offene Frage einer Klärung näher zu bringen, geschweige denn zu beantworten gewesen wäre.

Eine weitere sichere, aber unerwünschte Folge des Beschlusses waren die Gutachterkosten. Die Fraktionen von CDU und FDP hatten keine Hemmung, der Allgemeinheit die Kosten für ihren nutzlosen und überflüssigen Versuch des Beweises aufzubürden, das Fehlverhalten des CDU–Fraktionsvorsitzenden hätte nicht in der Öffentlichkeit die Objektivität der Entscheidungsgrundlagen in gewisser Weise infrage gestellt.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende hat zwar mit seinem Verhalten die Reaktion seiner und der FDP-Fraktion ausgelöst, kommt aber für die Kostenfolge nicht auf.

Trotz der Unsinnigkeit des Antrages an sich und der nachteiligen Kostenfolgen wurde mit der Mehrheit von CDU und FDP wie beantragt beschlossen.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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