Eindrücke aus Mönchengladbach
Pahlkebad, Blick vom Parkplatz des Bades

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Kostenkontrolle durch Gutachter

Das Rosstäuscherei Gutachten (siehe weiter vorne) wurde den Vertretern der Fraktionen bei Gelegenheit der Hauptausschusssitzung am 31. Oktober 2007 übergeben. Wie von der FWG vorausgesagt, beinhaltet es nicht mehr als die Bestätigung, dass die den Aussagen der NVV AG zu Grunde liegenden Zahlen richtig errechnet sind, soweit sie überhaupt einer Prüfung unterzogen wurden.

Dass sich die Gutachter dabei auf Kostenzusammenstellungen beziehen, die zwar in den Akten der NVV AG vorhanden sind, aber im Verfahren nicht verwendet wurden, kann nur erkennen, wer die Akten eingesehen hat. Alle Planungsannahmen sind als unveränderbare Vorgaben gewertet worden. Das gilt gleichermaßen für Zustandsbeurteilungen (z.B. Fassadenfenster) wie auch Zweckmäßigkeitsfragen (z.B. Tribüne, Sprungturm) und Sanierungsalternativen (z.B. hohes Dach oder flaches Dach). Nicht belegte Behauptungen,

  • zum Zwecke der Sanierung müsse das Gebäude im Innenbereich komplett entkernt werden und

  • die Planung des Neubaus richte sich an dem Grundbedarf des Stadtteils aus,

sind dazu bestimmt, die Überdimensionierung der Sanierung im Verhältnis zu einem bedarfsorientierten Neubau augenfällig zu machen. Eine komplette Entkernung ist nicht einmal im Programm von Constrata enthalten und auch nicht Grundlage von Kostenermittlungen durch die NVV AG. Hinsichtlich des Neubaus sind Angaben zum Grundbedarf des Stadtteils weder festgeschrieben noch planungsrelevant gewesen. Die Frage nach dem Wert eines Gutachtens, dass unter solchen Phantasieannahmen leidet, beantwortet sich von selbst. Wertlos!

Die in den Kostenvergleichen der NVV AG enthaltenen Baunebenkosten werden in dem Gutachten gar nicht erwähnt. In diesen Baunebenkosten sind aber allein rd. 320.000 € der von der NVV AG ermittelten Summe begründet, um die der Neubau Variante 2 billiger sein soll als die Sanierung.

Ohne diesen Umstand weiter (erfolglos) zu untersuchen, bleibt die Feststellung, dass die Gutachter den Neubau im Gegensatz zur NVV AG nur mit noch rd. 254.00 € billiger beziffern als die Sanierung. Gleichzeitig verweisen sie darauf, dass die Höhe der Sanierungskosten signifikant durch die Kosten in den Gewerken Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektrotechnik begründet ist. In diesen Sanierungskosten sind einerseits Kosten enthalten, die für benachbarte Schulen aufgewendet werden müssen. Andererseits fehlen bei den Neubaukosten Hinweise darauf, dass den insoweit nicht zu berücksichtigenden Aufwendungen entsprechende Aufwendungen für die Schulen gegenüberstehen.

Die Frage, ob kostensenkende Maßnahmen bei der Ermittlung der Sanierungskosten möglich sind, bleibt unbeantwortet, obwohl darauf hingewiesen wird, das die Preise für die Gewerke Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektrotechnik im mittlerem bis oberen Preisspektrum angesetzt sind.

Bei dieser Lage ist das Gutachten kein Beleg dafür, dass ein Neubau nach Variante 2 preisgünstiger ist als die Sanierung. Die weitergehenden spärlichen Ausführungen zur Wirtschaftlichkeit sind einfache Binsenweisheiten, die für die Beurteilung der konkreten Vorhaben nichts hergeben.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.