Eindrücke aus Mönchengladbach
Pahlkebad, Blick vom Parkplatz des Bades

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Aus den Akten der NVV AG

Die FWG-Fraktion beantragte Akteneinsicht in die Unterlagen der NVV AG. Der Oberbürgermeister genehmigte dies am 19. September 2007. Den Antrag vom 25. September 2007, gesichtete Unterlagen in Kopie zur Verfügung zu stellen, lehnte der Oberbürgermeister aber ab. Er verwies darauf, dass keine Bedenken bestünden, interessierende Unterlagen bei der Einsichtnahme abzuschreiben. Auf Grund dieser - unsinnigen - Entscheidung musste Arbeitszeit vergeudet werden, um die Akteneinsicht durch Abschreiben auch nachbearbeitbar zu machen.

Es wurden eingesehen:

  1. Grundlagenermittlung, Sanierung Stadtbad Rheydt der Ingenieurgesellschaft Constrata vom 30. Oktober 2006.

  2. Vermerk Sanierungskonzept Schwimmbad Rheydt, Zusammenfassung der Aufgabenstellung mit Kostenzusammenstellung nach Modulen vom 26. März 2007.

  3. Sanierungsakte (Kostenzusammenstellungen vom 15. Februar 2007).

  4. Neubauakte (Kostenzusammenstellungen zu Varianten 1 + 2 vom 13. August 2007).

  5. Gutachtliche Stellungnahme zur Ermittlung des Sanierungsbedarfes des Stadtteilbades in Mönchengladbach Rheydt, Dr. Krieger, vom 7.November 2003.

  6. Beschreibung der vom Umbau betroffenen vorhandenen Bausubstanz in statischer Hinsicht, fachliche Stellungnahme zur Notwendigkeit von Zustandsprüfungen und Reparaturmaßnahmen an den vorhandenen Bauteilen der tragenden Konstruktion sowie der Auswirkungen durch geplante Umbaumaßnahmen vom 14. Februar 2007, Fa. Offermann Ingenieurbau.

Basis für die Planungen von Sanierung und Neubauten ist die Grundlagenermittlung durch die Ingenieurgesellschaft Constrata. Nachfolgend Auszüge wesentlicher Teile dieser Unterlage:

  • Das in dieser Planungsaufgabe beschriebene Bad soll im Schwerpunkt der älteren Bevölkerung zugänglich gemacht werden.

  • Im Rahmen des Bäderkonzeptes für Mönchengladbach soll nach der Eröffnung des Schlossbades Wickrath im Spätherbst 2007 das Stadtbad Rheydt ab Frühjahr 2008 grundhaft saniert und zu einem kursorientierten Schwimmbad umgebaut werden. Die NVV hat dabei die folgenden Eckpunkte für das Raumprogramm festgelegt (hier auszugsweise):

    • Wassertiefe 1,30 m bis auf 3,80 (bisherige Tiefe 4,80 m)

    • Sanierung der Sprunganlage mit mindestens einer 5m-Plattform sowie einem 1m- und 3m-Sprungbrett

    • Neuorganisation des Gastronomieangebotes ...

    • Nachweis einer Textilsauna im ersten Obergeschoss mit Nebenräumen ... als Option

    • Nachweis von einem Kursraum und Gymnastikraum im ersten Obergeschoss als Option.

  • Das Bad soll neben den Schulen und Vereinen im Schwerpunkt der älteren Bevölkerungsgruppe zugänglich gemacht werden.

Mit der Bezugnahme auf ein Bäderkonzept soll der Eindruck erzeugt werden, dass für die Festlegungen zur Zweckbestimmung und zum Bau- und Raumprogramm eine für die Stadt Mönchengladbach geltende Vorgabe besteht. Ein solches Bäderkonzept existiert nicht.

Die Grundlagenermittlung ist weniger ein Sanierungsprogramm als ein Umbauprogramm. Es definiert den Zweck des Bades neu und orientiert die Baumaßnahmen an der neuen Zweckbestimmung. Damit geht die Baumaßnahme nach diesem Programm über eine Sanierung (auch eine sog. grundhafte) weit hinaus. Der beabsichtigte Umbau ist auch mehr als eine Modernisierung, die durchaus mit einer Sanierung verbunden sein könnte.

Im Gegensatz dazu war das Sanierungsgutachten Dr. Krieger von 2003 ein echtes Sanierungsprogramm. Die Aufgabenstellung lautete:

In der nachfolgenden Stellungnahme werden die Mängel und Schäden an der Bausubstanz für das Hallenbad ermittelt. Gleichzeitig werden die hieraus resultierenden notwendigen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erläutert.

Die Grundlagenermittlung der Ingenieurgesellschaft Constrata ist keine Fortschreibung dieses Sanierungsprogramms. Das Kriegergutachten bildet auch nicht die Grundlage eines detaillierten Pflichtenheftes als konkrete Projektdefinition in der Form der Grundlagenermittlung, wie der NVV-Vorstand in der am 12. September 2007 vorgelegten Chronologie behauptete.

Dem Rat ist die Grundlagenermittlung der Ingenieurgesellschaft Constrata bisher vorenthalten worden. Dieser Mangel ist dadurch, dass die Verwaltung mit den von ihr vorgelegten schriftlichen Berichten der NVV AG und den Vorträgen des zuständigen Abteilungsleiters der NVV AG Teile der Planungsgrundlagen in die Beratungen von Rat und Ausschüssen einführte, nicht geheilt worden. Das Verfahren wurde nur auf der Basis dieser Informationen durchgeführt, weil CDU und FDP mit ihrer Mehrheit Entscheidungen erzwangen und dabei die Forderung anderer Fraktionen, insbesondere der FWG, nach weiteren Informationen unterdrückten. Diese Rechtswidrigkeit ist vom Oberbürgermeister nicht gerügt worden.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
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E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.