Eindrücke aus Mönchengladbach
Pahlkebad, Blick vom Parkplatz des Bades

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Das Wichtigste in Kürze

  1. Während die NVV AG schon lange ganz andere Pläne verfolgt, lässt der Oberbürgermeister den Rat noch über die Verwendung von Haushaltsmitteln für eine Reihe von einzeln benannten Maßnamen der Grundsanierung des Pahlkebades beraten und beschließen. Dies geschieht in der Ratssitzung am 25. Oktober 2006. Der NVV AG liegt am 30. Oktober 2006 ein Umbauplan nach neuer Zweckbestimmung für das Bad vor. Dieser Plan ist dem Rat bis heute nicht bekannt gegeben worden.

  2. Mit Schreiben vom 18. Mai 2007 informiert die NVV AG den Sportdezernenten Dr. Fischer über Kosten für Umbaumaßnahmen nach Vorbesprechungen vom 18. April 2007, an denen neben Dr. Fischer auch der Aufsichtsratsvorsitzende Ratsherr Reiner Brandts teilnahm. Die in dem Schreiben verwendeten Zahlen sind bereits in der Zeit bis Februar 2007 von dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Rolf Besten mit erarbeitet worden. Die darin begründete Befangenheit wird erst im September 2007 öffentlich.

  3. Das Schreiben vom 18. Mai 2007 ist Grundlage für Presseberichte ab 22. Mai 2007, in denen die Auffassung von CDU und FDP veröffentlicht wird, das Pahlkebad abzureißen und einen Neubau zu errichten. Der Neubau sei wirtschaftlicher als die Sanierung. Als Sanierung wird die Summe der Umbaumaßnahmen bezeichnet, die die NVV AG planen ließ. CDU und FDP wollen den Abriss, um das Badgrundstück einer lukrativen Wohnbebauung zuzuführen.

  4. Die FWG überprüft die Maßnahmen der NVV AG. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Sanierung auf bisheriger Basis in Verbindung mit Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen ausreichend und wirtschaftlicher ist als ein Umbau nach dem Plan der NVV AG oder Abriss und Neubau.

  5. CDU/FDP lassen weitere Gutachten erstellen, die keine andere Beurteilung ermöglichen.

  6. Das Pahlkebad wird Denkmal. Nun versuchen CDU/FDP die Auffassung zu suggerieren, dadurch würde die Sanierung unbezahlbar.

Das Ziel dieser Ratsmehrheit bleibt: Abriss und Neubau des Bades.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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