Eindrücke aus Mönchengladbach
Pahlkebad, Blick vom Parkplatz des Bades

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Das spezielle Demokratieverständnis von CDU und FDP

Der vorläufig wohl letzte Akt in dieser Tragödie wurde mit der Haushaltsberatung im Hauptausschuss am 09. April 2008 eingeleitet. Hier legten die Fraktionen von CDU und FDP den folgenden Beschlussentwurf vor:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, schnellstmöglich (nachträglich eingefügt) die NVV AG mit der Ermittlung der Sanierungskosten für das Stadtbad Rheydt zu beauftragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Stadtbad Rheydt am 7.04.2008 in die Denkmalliste der Stadt Mönchengladbach aufgenommen worden ist. Die Kosten dieser Kostenermittlung sind im Rahmen des Betriebsführungsvertrages zwischen der Stadt Mönchengladbach und der NVV AG bereitzustellen.

Dem war vorausgegangen die Erklärung des FDP-Fraktionsvorsitzenden, dass mit der Aufnahme in die Denkmalliste ein Neubau wohl nicht mehr möglich sei. Doch sei zu erwarten, dass die Sanierung jetzt erheblich teurer würde. Ob die Sanierung dann noch finanzierbar sei, bleibe offen.

Dem Antrag entsprechend wurden 3.000.000 € in den Haushalt für 2008 eingesetzt. Für 2009 wurde die Finanzplanung mit weiteren 3.000.000 € angesetzt.

Was von einem solchen Beschluss zu erwarten ist, kann nur vermutet werden. Dabei hilft die Ausführung, die der Fraktionsvorsitzende der CDU in seiner Hauhaltsrede machte, obwohl er bekanntlich wegen Befangenheit weder an Beratung noch an Entscheidung in dieser Angelegenheit mitwirken darf:

Bevor später jemand eine Aussage der CDU-Fraktion zum Thema Stadtbad Rheydt vermisst, sei auch dies noch gesagt. Unsere Position ist klar: Der Schwimmbad-Standort Pahlkestraße steht nicht zur Disposition. Hier soll es auch weiterhin ein qualitativ gutes Wasserflächen-Angebot für öffentliches Schwimmen, Schul- und Vereinsschwimmen geben. Intensiv zu untersuchen ist allerdings die Frage der Wirtschaftlichkeit. Der Vergleich der Sanierungskosten, neuerdings auch unter dem Aspekt des Denkmalschutzes zu betrachten, und der Kosten eines Neubaus reicht allein nicht aus. Auch der Vergleich der Betriebskosten eines sanierten 60er-Jahre-Bades und eines Neubaus ist wichtig. Die CDU-Fraktion will, dass die Antworten auf alle Fragen schnell vorgelegt werden. Deshalb haben wir CDU und FDP bereits im Hauptausschuss einen entsprechenden Antrag gestellt, dem ja auch Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, zugestimmt haben. Auf der Basis der eingeforderten Informationen sind dann die sorgfältige Abwägung und die begründete Entscheidung möglich.

Das Ziel von Abriss und Neubau ist also nicht aufgegeben.

Wäre die CDU/FDP wirklich an einer Sanierung interessiert, bedürfte es weder eines neuen Prüfungsauftrages noch neuer Haushaltsansätze. Zum einen liegen die Sanierungspläne auf der Basis des Gutachtens Dr. Krieger fest. Ihre Ausführung ist im Betriebsführungsvertrag ausdrücklich zur konkreten Verpflichtung für die NVV AG erhoben. Falls eine Ergänzung für erforderlich gehalten wird, kann dazu die von Umbauabsichten gelöste neuere Planung genutzt werden. Dabei könnte auch die zur Zeit nicht geklärte Frage der Kostentragung für diese Planung geregelt werden.

Bei der durch die neue Beschlusslage geschaffenen Situation werden für den Inhalt des Begriffes Sanierung keine Vorgaben gemacht. Das aber wäre - wie die Erfahrung mit dem bisherigen Verfahren zeigt - nötig, um weitergehende Überlegungen auszuschließen, die zu unnötigen Kosten führen.

Neue Haushaltsansätze sind nicht erforderlich, weil die derzeitigen Ansätze als Haushaltsreste weitergeführt werden können. Die insoweit vom Stadtkämmerer gegebenen Erklärungen in der Ratsitzung am 27. Februar 2008 sind unzutreffend.

Der ausdrückliche Hinweis auf die Kostenfolge im Rahmen des Betriebsführungsvertrages befreit die NVV AG von einem Kostenrisiko, das sie z.Z. alleine trägt. Im bisherigen Verfahren gibt es keine Regelung, die die NVV AG berechtigt, Planungskosten der Stadt weiterzuberechnen.

Offensichtlich fürchtet die CDU/FDP-Fraktion eine Diskussion über diese Fragen. In der Ratssitzung am 16. April 2008 stand der Beschlussvorschlag der FWG-Fraktion vom 25. Oktober 2007 endlich zur Entscheidung an. Eine Entscheidung im Sinne dieses Beschlussvorschlages wäre der jetzigen Situation voll gerecht geworden. Diese Entscheidung hätte aber jede weitere Diskussion über Abriss und Neubau erledigt. Das wollten die Fraktionen von CDU und FDP nicht. Sie stimmten einem Geschäftsordnungsantrag des FDP-Fraktionsvorsitzenden zu, mit dem der FWG-Vorschlag von der Tagesordnung genommen wurde. Keine Gefahr mehr für die geheimen Absichten von CDU und FDP!

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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