Eindrücke aus Mönchengladbach
Pahlkebad, Blick vom Parkplatz des Bades

Beitragsseiten

CDU-Fraktionsvorsitzender auf Abwegen

Die FWG-Fraktion sah sich nicht in der Lage, auf der Basis der in Unterlagen der NVV AG angegebenen Zahlen eigene Bewertungen vorzunehmen. Dafür bestand aber eine Notwendigkeit, um den Mangel auszugleichen, der dadurch entstanden war, dass die Verwaltung keine Stellungnahme in der Sache abgegeben hatte.

Die Zahlen konnten einen Aussagewert nur im Zusammenhang mit anderen Informationen haben, die fehlten. Zunächst bestand die Frage nach der Tragfähigkeit der Zahlen. Deshalb war interessant zu wissen, welche Unternehmen und Ingenieurbüros beauftragt oder befragt worden waren. Alsdann interessierten die Vorgaben, die den Planungen zu Grunde lagen und wer diese festgelegt hatte.

Auf telefonische Nachfrage erfuhr der FWG-Fraktionsvorsitzende am 7. September 2007, dass der Architekt Dr. Schrammen, das Statikbüro Offermann und für die Schwimmbadtechnik das Büro Lange eingeschaltet waren. Erst auf die ausdrückliche Frage nach dem für das große Gewerk Elektro, Heizung, Lüftung Sanitärtechnik beauftragten Unternehmen wurde das Ingenieurbüro Rolf Besten, das Unternehmen des CDU-Fraktionsvorsitzenden, genannt. Damit war der Beweis erbracht, dass die im Zeitungsbericht vom 22. Mai 2007 von den Fraktionsspitzen von CDU und FDP vertretene Auffassung über Sanierung oder Abriss und Neubau des Pahlkebades nicht allein auf den Informationen beruhten, die aus der Kostenaufstellung der NVV AG vom 18. Mai 2007 herzuleiten waren.

Die Tatsache, dass das Ingenieurbüro des Fraktionsvorsitzenden der CDU einen Auftrag der NVV AG ausführte, ist an sich nichts Besonderes. Ein Unternehmer, der im Stadtrat tätigt ist, muss deshalb nicht von Aufträgen der Stadt oder ihrer Töchter ausgeschlossen sein. Er hat sich aber nach den für solche Fälle festgelegten Regeln zu verhalten. So hatte Herr Besten die Befassung mit der Sache zu offenbaren, sich für befangen zu erklären und an Beratung und Beschlussfassung nicht teilzunehmen. Dies hat der CDU-Fraktionsvorsitzende nicht getan und ist bei diesem Regelverstoß von der NVV AG unterstützt worden.

Die Frage, ob infolge der Missachtung der Regeln für Befangenheit Beschlüsse rechtswidrig sind, ist nie geprüft worden. Der entsprechende Hinweis der FWG-Fraktion in der Ratssitzung am 12. September 2007 blieb unbeachtet.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.