Eindrücke aus Mönchengladbach

Die Anstalt des öffentlichen Rechts MAGS (mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe) darf Satzungen erlassen. Das gilt z.B. für die Müllabfuhrgebühren. Dafür ist in der Satzung, die die Rechtsverhältnisse der MAGS regelt, ein Zustimmungsvorbehalt für den Rat der Stadt festgelegt.

Der Rat der Stadt wird in der Sitzung am 20. Dezember 2017 einen Beschluss zur Höhe der Müllabfuhrgebühren für 2018 zu fassen haben.

Das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde für die Berufsgenossenschaft Verkehr, hat sich auf die Bitte um Prüfung des Verhaltens der Berufsgenossenschaft für unzuständig erklärt.

In der Sitzung des Rates der Stadt am 18. Oktober 2017 wird über ein Abfallwirtschaftskonzept beraten.

Gegenstand widerstreitender Interessen.
Eine Information von Erich Oberem sen..

Von Erich Oberem sen..
Die Müllabfuhrgebühren waren bisher aus dem Grundbesitzabgabenbescheid zu ersehen. Und der kam von der Stadtverwaltung. Das ändert sich ab 2017.

Am 19. Dezember 2012 hat der Rat entschieden, den so genannten Verbrennungsvertrag zu kündigen. Die Abfallbeseitigung soll neu ausgeschrieben werden.

Karl Schippers

In einer Sondersitzung am 16.07.13 hat der Umweltausschuss die Eckpunkte für eine europaweite Ausschreibung der Abfallbeseitigung beschlossen. Dieser Beschluss ist mit der Mehrheit von CDU, SPD und Grüne gefasst worden, obwohl der Umweltausschuss für die Festlegung der Eignungs- und Wertungskriterien gar nicht zuständig ist.

Das schrieb die Rheinische Post am 06. August 1994.

In der Sitzung des Rates am 23. Mai 2012 stand ein Beschlussvorschlag der FWG-Fraktion auf der Tagesordnung.

Am 07.02.2012 hat die Freie Wählergemeinschaft auf ihrer Website eine Stellungnahme veröffentlicht, die sich mit der unmöglichen Idee der FDP befasst, einen Bürgerentscheid über die Einführung großer Mülltonnen in Mönchengladbach zu veranlassen.

Große oder kleine Mülltonnen per Ratsbürgerentscheid?

Große Abfalltonnen durch die Hintertür.

Gegen die jetzt verteilten Widerspruchsbescheide sollte keine Klage eingelegt werde.

Seit Jahren beklagen die Mönchengladbacher die Höhe der Müllgebühren. Mittlerweile sollen rd. 70.000 Widersprüche bei der Verwaltung vorliegen.

Wer in der Vergangenheit Widerspruch gegen Gebührenbescheide erhoben hat, sollte das auch jetzt tun.

In den letzten Tagen sind die Bescheide über Grundbesitzabgaben zugestellt worden. Danach sind wiederum erhöhte Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren fällig.

Wie mit Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren auch in 2002 fehlerhaft am 22. Januar 2001 gemeldet, gibt es Grund zum Widerspruch gegen die entsprechenden Gebührenbescheide.

Berichterstattung über die Umweltausschußsitzung am 22. November 2001. Rheinische Post berichtet ungenau und tendenziös.

Müllwerker haben einen harten Job. Diese Tatsache sollte man nicht billig mißbrauchen, um erneut Großtonnen gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger von Mönchengladbach einführen zu wollen.

Die Behandlung von 75% der Altpapiersammlung ist nicht Gegenstand des Entsorgungsvertrages mit der Fa. Trienekens. Hier irrt der städtische Pressesprecher.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.