Irreführung des Stadtrates
Die Sanierung des Pahlkebades war auf der Grundlage der Beratungsvorlage Nr. VII/1930 vom 13. September 2006 Gegenstand der Beratung in der Ratssitzung am 25. Oktober 2006. Beschlossen wurde auf der Grundlage des Gutachtens von Dr. Krieger:
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Sanierung der gesamten Gebäudehülle incl. der Dachkonstruktion und aller Fassadenflächen; Erneuerung der Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung; Sanierung der Duschen, WC’s und Sammelumkleiden; Sanierung der Elektrotechnik; Erneuerung der Wasseraufbereitungstechnik mit Verrohrung des Schwimmerbeckens; Abdichtung des Beckenumganges; Erneuerung des Hubbodens im Lehrschwimmbecken; Erneuerung der Beckenauskleidung in allen Becken. Durch die Änderung der Ausgestaltung des Beckenbodens werden zusätzliche 100 m² an unkritischer Wasserfläche gewonnen.
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Bereitstellung von 2 Mio. € für die beschriebene Sanierung im Haushalt des Jahres 2007 und 1,7 Mio. € im Jahre 2008.
Dieser Beschluss setzte haushaltsrechtlich um, was bereits durch Beschluss des Rates vom 29. Juni 2005 auf Grund der Beratungsvorlage VII/656 vom 19. Mai 2005 über die Neugestaltung des Betriebsführungsvertrages festgelegt worden war. Hier fragt sich, warum der Rat über die zu diesem Zeitpunkt bereits eingeleiteten weitergehenden Umbauplanungen im Unklaren gelassen wurde.
Die Beantwortung dieser Frage ist nicht zuletzt wichtig, um zu klären, wer für die Kosten einzustehen hat, die durch diese Planungen verursacht wurden. Die NVV AG hat diese Planungen den Investitionsmaßnahmen zugerechnet, die nach dem Betriebsführungsvertrag durchzuführen waren. Die Zweckbestimmung des Betriebsführungsvertrages für Investitionen erfasst die weitergehenden Planungen nicht. Es ist somit offen, wie Planungskosten in Höhe von 199.900 € gedeckt werden können.