Eindrücke aus Mönchengladbach
Pahlkebad, Blick vom Parkplatz des Bades

Beitragsseiten

Bedenkliches Verfahren

Der Beschluss des Rates vom 13. Juni 2007 war ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung. Er wies der NVV AG lediglich eine Mitwirkungsfunktion zu. So jedenfalls verstand die FWG-Fraktion den Beschlussentwurf und stimmte ihm zu. Sie erhoffte sich von diesem Arbeitsauftrag an die Verwaltung

  • die Ausübung der bisher anscheinend unterbliebenen Kontrolle der Aktivitäten der NVV AG im Rahmen des Betriebsführungsvertrages für die städtischen Hallenbäder,

  • die Darstellung der vom Oberbürgermeister zu vertretenden Verwaltungsmeinung über Möglichkeiten der Sanierung und das Erfordernis eines Neubaues.

Leider erfüllte sich diese Erwartung nicht.

Der Oberbürgermeister hatte die Verwaltung erst gar nicht als Adressat des beschlossenen Auftrages gesehen. Seine Beratungsvorlage für die gemeinsame Sitzung von Freizeit-, Sport-, und Bäderausschuss mit dem Planungs- und Bauausschuss am 28. August 2007 , Hauptausschuss am 5. September 2007 und Rat am 12. September 2007 beschränkte sich auf die Vorlage eines Berichtes der NVV AG vom 20. August 2007 als Grundlage für weitere Beratungen zur Kenntnis. Selbst die vorgeschriebene Aussage zur Finanzwirksamkeit, der Frage nämlich, welche Auswirkungen das Vorhaben auf die Haushaltslage hat, fehlte. Diese sollte in der Hauptausschusssitzung nachgeliefert werden.

Die NVV AG hatte zur Erstellung dieses Berichtes einen Auftrag - von Herrn Beigeordneten Dr. Fischer - erteilt, wenn auch sicher nicht ohne Wissen des Oberbürgermeisters. Danach hatte die NVV AG,

im Rahmen der Betriebsführung für die städtischen Hallenbäder ... alternativ zur vorgesehenen Sanierung des Stadtbades Rheydt die Planung für einen Neubau zu qualifizieren und eine belastbare Kostenberechnung zu erarbeiten.

Mit diesem Auftrag war der NVV AG ein Freibrief für jegliche Art der Planung erteilt. Diese Freiheit erfasst die Bestimmung der Grundlagen ebenso wie die Festlegung aller Details für einen Schwimmbadneubau. Mit der Bezugnahme auf die Betriebsführung für die städtischen Hallenbäder wird gleichzeitig die Grundlage des Tätigwerdens der NVV AG für die Stadt weit über den bestehenden Betriebsführungsvertrag hinaus ausgeweitet. Daraus fließt die Verpflichtung der Stadt, die Kosten für das von der NVV AG zu betreibende Verfahren zusätzlich zu den im Rahmen der bisherigen vertraglichen Bindungen zu zahlende Entgelt zu übernehmen. Das sind die Kosten für sämtliche Ingenieurbüros, deren sich die NVV AG bediente, um - wie sie berichtete - ein funktionsorientiertes sowie technisch und wirtschaftlich optimiertes Neubaukonzept zu entwickeln, welches in kompakter Form die drei Nutzungen gesundheitsorientierter Individualsport, Schul- und Vereinssport vereint. Ein Neubau auf der Basis dieses Konzeptes in zwei Varianten wurde von der NVV AG mit dem Bericht vom 20. August 2007 vorgeschlagen.

Offensichtlich entspricht diese Situation der Zielvorstellung von CDU und FDP. Sie akzeptierten auf dieser Basis gründende Vorschläge der NVV AG, obwohl diese keine vollständige Beurteilungsmöglichkeit boten. Für alle anderen Fraktionen reichten die in den Beratungen gegebenen Informationen weder aus, Fragen zur Zweckmäßigkeit der Sanierung noch zum Erfordernis eines Neubaues zu klären. Die FWG-Fraktion machte unmissverständlich deutlich, dass weder die Zweckmäßigkeit der Sanierung noch die Notwendigkeit eines Neubaues beurteilt werden könne, solange die für beide Maßnahmen bestimmenden Grundannahmen nicht detailliert bekannt seien. Insoweit fehlte überhaupt jede Information. Hinzu kam, dass über die Auswirkungen auf den Haushalt entgegen der Ankündigung auch im Hauptausschuss nicht informiert wurde. Aus Erklärungen des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Jansen-Winkeln und des Stadtkämmerers Kuckels – ebenfalls FDP - ergab sich, dass gar nicht die Absicht bestand, diese Informationen zu geben. Die Herren vertraten die Meinung, dies könne nach einer Entscheidung für einen Neubau später im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen für das Jahr 2008 geschehen.

In der gemeinsamen Sitzung von Freizeit-, Sport-, und Bäderausschuss mit Planungs- und Bauausschuss am 28. August 2007 wurde gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen von CDU und FDP ein in der Sitzung beantragter Beschluss mit dem folgenden Wortlaut gefasst:

Der ... -ausschuss nimmt den Bericht ... der NVV AG vom 20. August 2007 zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Hauptausschuss empfiehlt / Der Rat beschließt den Neubau des Stadtbades Rheydt nach der im Bericht der NVV AG beschriebenen Variante 2 und bittet die Verwaltung den für diesen Bereich geltenden Bebauungsplan so zu ändern, dass die wirtschaftliche Verwertung des im Bericht beschriebenen städtischen Grundstückes möglich ist.

Im Hauptausschuss kam es nicht zu einer Beschlussfassung. Die Angelegenheit wurde nach Beratung ohne Beschluss in den Rat verwiesen.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.