Gegen die jetzt verteilten Widerspruchsbescheide sollte keine Klage eingelegt werde.
Zum Ergebnis der Klage des FWG-Vorsitzenden gegen die Müllgebührenfestsetzungen für die Zeit von 1997 bis 2001 (maßgebliche Entscheidung bis 2004) siehe: Prozeß um Müllgebühren nicht erfolgreich vom 19. April 2004.