Eindrücke aus Mönchengladbach

Gegenstand widerstreitender Interessen.
Eine Information von Erich Oberem sen..

Die öffentliche Aufgabe

Die Abfallentsorgung ist eine städtische Pflichtaufgabe. Dazu gehört das Einsammeln, das Transportieren und das Beseitigen von Abfällen, wenn und soweit sie nicht verwertet werden. Jeder Einwohner der Stadt Mönchengladbach ist davon betroffen, wie die Stadt ihrer Verpflichtung nachkommt. Das gilt sowohl für die Art und Weise, wie die Stadt ihre Verpflichtung erfüllt, als auch für die Kosten, die von der Bevölkerung in Form von Gebühren zu erstatten sind. Die Abfallentsorgung ist zudem ein Wirtschaftszweig. Zur Erfüllung Ihrer Verpflichtung kann sich die Stadt der Unternehmungen bedienen, die in diesem Wirtschaftszweig Leistungen anbieten. Das kostet Geld, ist aber sinnvoll, wenn die Stadt nicht in der Lage ist, mit eigenen Einrichtungen bei geringerer finanzieller Belastung tätig zu sein.

Müllabfuhr

Nicht immer erfreute sich die Abfallbeseitigung des heute vorhandenen öffentlichen Interesses. Unter der Bezeichnung Müllabfuhr wurde die öffentliche Aufgabe seinerzeit wahrgenommen. Das öffentliche Interesse war im Wesentlichen auf hygienische Aspekte beschränkt. Die Vermeidung von Ungezieferbefall und von Volkskrankheiten, die im Ungezieferbefall eine Ursache haben konnten, waren die Gründe für die Verpflichtung der Bevölkerung zur Benutzung der Müllbeseitigungseinrichtungen und die Verpflichtung, die Kosten in Form von Gebühren zu erstatten. Die Kostenfrage spielte aber eine nur untergeordnete Rolle. Eine Differenzierung der unter dem Begriff Müll zusammengefassten Stoffe existierte praktisch nicht. Die Müllabfuhr war ein ausgesprochen dreckiges Geschäft. Als Müllgefäße wurden offene Behältnisse oder Behältnisse mit losem Deckel verwendet. Die Sammelfahrzeuge hatten offene Ladeflächen. Staub und Geruchsbelästigungen waren so unvermeidbar. Ein wichtiger Fortschritt war der Übergang zur staubfreien Müllabfuhr, wobei genormte Sammelgefäße und geschlossene Abfuhrfahrzeuge eingesetzt wurden. Die Frage: Wohin mit dem Dreck? interessierte wenig. Er wurde abgekippt, wo sich eine Gelegenheit bot. Vertiefungen in der freien Landschaft, ausgebeutete Sand- und Kiesgruben waren häufig benutzte Möglichkeiten.

Abfalldeponierung

Mit fortschreitendem Umweltbewusstsein wuchs das Interesse an der Art und Weise der Müllabfuhr. Für Mönchengladbach ist ein erstes Zeugnis dafür die Müllabfuhrsatzung, die 1963/64 erarbeitet wurde. In dieser Zeit erwarb die Stadt die Bongschen Mahlsandgruben in Hinsbeck und nutze sie fortan als Mülldeponie. Die Stadt betrieb hier die erste geordnete Mülldeponie in weitem Umkreis. Geordnet, weil Vorkehrungen getroffen wurden, das Durchsickern von schädlichen Stoffen aus der Deponie in das Grundwasser zu vermeiden und Auswirkungen der Deponie über die Luft in die Umgebung auszuschließen.

Die Stadt bot den Gemeinden in der Umgebung der Deponie die Mitbenutzung an. Es wurden öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abgeschlossen - die erstmalige Nutzung dieser Möglichkeit von kommunaler Zusammenarbeit nach  Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes. Die Stadt versprach sich davon die Beteiligung der Gemeinden an der Errichtung einer Müllverbrennungsanlage zusammen mit der Stadt Düsseldorf in Düsseldorf. Das Ziel einer Beteiligung am Bau einer Müllverbrennungsanlage in Düsseldorf wurde dann aber in der Zeit bis 1969 von der Verwaltungsführung in der Stadt Mönchengladbach aufgegeben.

Die Stadt betrieb das Einsammeln und Befördern von Müll und die Deponierung in eigener Regie mit dem Fuhrpark als Amt in der Organisation der Stadtverwaltung. Diese Praxis setzte sich auch nach der Zusammenlegung der Städte Mönchengladbach und Rheydt fort. Mit steigendem Umweltbewusstsein stiegen die Forderungen an die Qualität der Müllsammlung und -deponierung. Neue gesetzliche Vorschriften führten neue Pflichten ein für den Umgang mit Müll, in der neuen Terminologie Abfall. Der neuen Terminologie entsprechend benannte die Stadt das zuständige Amt um in Amt für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft. Ziel der staatlichen Einflussnahme auf die Abfallwirtschaft war sicherzustellen, dass Abfall da beseitigt werde, wo er entstanden war. Organische Abfälle sollten verbrannt, verwertbare Abfälle wiederverwertet werden. Nur nicht brennbare - anorganische - Abfälle sollten noch auf Abfalldeponien abgelagert werden dürfen.

Deponievertrag

Im Zuge dieser Entwicklung wurde das Ablagern von Abfällen ein kompliziertes und ständig teurer werdendes Geschäft. Um dem zu begegnen, schloss die Stadt Mönchengladbach mit dem Entsorgungsunternehmen Trienekens AG aus Viersen im Jahre 1989 einen Vertrag, der fortan - als Deponievertrag bezeichnet - den Betrieb der städtischen Abfalldeponien in der Verantwortung des beauftragten Privatunternehmens regelte. Der Vertrag ist ein Schlüssel zum Verständnis für die Entwicklung der Abfallwirtschaft in Mönchengladbach ab 1990. Er ist die Ursache für eine Kostenexplosion in der Abfallentsorgung ab 1991.

Abfalldeponierung/ Abfallverbrennung

Es war seit längerem absehbar, dass der der Stadt Mönchengladbach zur Verfügung stehende  Deponieraum nicht ausreichte, um eine dauerhafte Entsorgungssicherheit zu garantieren. Im Jahre 1989 war deshalb auch von der Stadt Mönchengladbach und dem Kreis Viersen ein Zweckverband mit dem Ziel gegründet worden, für beide Gebietskörperschaften Entsorgungssicherheit zu schaffen. Eine Abfallverbrennungsanlage und ausreichender Deponieraum für Verbrennungsrückstände und sonstige deponierbare Abfälle sollten geschaffen werden. Es gab Informationen die besagten, es bestünden Absprachen, nach denen Mönchengladbach der Standort der Abfallverbrennungsanlage sein und im Kreis Viersen  die Deponierung stattfinden sollte. Diese Zielrichtung  erschien als bestätigt durch die öffentlichen Aktivitäten des Zweckverbandes in Mönchengladbach und die Ergebnisse von Standortgutachten für die Abfallverbrennung, die der Zweckverband in Auftrag gegeben hatte. Der Zweckverband wurde aufgelöst, weil sich herausstellte, dass die unter seiner Herrschaft zu erwartenden Ergebnisse den Interessen der Stadt Mönchengladbach nicht dienlich sein würden. Damit wurde der Druck auf die Stadt Mönchengladbach erhöht, nunmehr allein dauerhafte Entsorgungssicherheit zu gewährleisten.

Abfallentsorgung unter Druck

Die Bevölkerung opponierte gegen steigende Kosten für die Abfallentsorgung. Organisierter Widerstand zeigte sich gegen  mögliche Standorte für Abfallverbrennungsanlage und Abfalldeponien. Die Bezirksregierung drängte darauf, den Nachweis für die langfristige Entsorgungssicherheit zu erbringen. Sie übte scharf Druck aus. Das Gebot der Trennung von verwertbaren Abfällen und Restabfällen war durchzusetzen. Dafür mussten neue Entsorgungswege gefunden und neue Entsorgungsanlagen geschaffen werden. Zugleich war sicherzustellen, dass neue gesetzliche Regelungen für die Abfallentsorgung, z.B. die Verpackungsverordnung umgesetzt wurden. Landesplanerische Vorgaben waren zu beachten, landesplanerische Maßnahmen zu beantragen und entsprechende Verfahren zu begleiten.

Fast alle Maßnahmen, die zu ergreifen waren, hatten für die Stadt so große Bedeutung, dass zur Umsetzung Ratsbeschlüsse erforderlich waren. Hervorhebenswert ist, dass alle Beschlüsse entweder einstimmig  oder mit überwältigender Mehrheit gefasst wurden. Die Maßnahmen wurden von den Aufsichtsbehörden kartellrechtlich und abfallrechtlich überprüft. Es gab keine Beanstandungen.

Modifizierung des Deponievertrages

Zunächst ergab sich die Notwendigkeit, Maßnahmen gegen die Kostenexplosion bei der Deponierung von Abfällen zu ergreifen. Die rechtliche Ausgangsposition der Stadt bei den Verhandlungen mit der Firma Trienekens AG über die Abmilderung der Folgen des Deponievertrages von 1989 war nahezu aussichtslos. Die Verhandlungen begannen Anfang 1991. Da die Firma Trienekens AG dennoch Entgegenkommen zeigte, konnte zunächst eine Übergangslösung erzielt werden. Bis zu einer endgültigen Lösung verzichtete die Firma Trinkens AG darauf, den möglichen Erhöhungsanspruch voll wirksam zu machen. Am 23. Juli 1993 konnte endlich über einen Vertrag zur Modifizierung der Handhabung des Deponievertrages entschieden werden. Das geschah durch Dringlichkeitsentscheidung, die am 29. September 1993 vom Rat der Stadt bei nur zwei Gegenstimmen genehmigt wurde. Mit diesem Vertrag wurden die Gesamtkosten der Abfalldeponierung unter Berücksichtigung der Kosten für die vollständige Nachsorge auf dem Deponiegelände nach dem Ende der Deponierungsmöglichkeiten auf die Zeit bis zum Ende der Nachsorge (15 Jahre nach Schließung der Deponie) verteilt und der Berechnung der Deponierungskosten je Tonne angelieferten Abfalls zu Grunde gelegt. Der Gesamtbetrag der Kosten war mit 200 Mil. DM bestimmt. Daraus resultierten Kosten je angelieferte Tonne Abfall von nur noch 71,60 DM. Der Vertrag enthielt eine Regelung zur Anpassung der Kosten an die Entwicklung. Auch die Deponielaufzeit sollte von der Entwicklung abhängen. Damit war eine für die Bemessung der Abfallgebühren günstige Situation geschaffen.

Entlastung durch Drittbeauftragung

Bereits in einer Verfügung der Bezirksregierung vom 16. Mai 1989 war darauf hingewiesen worden, dass die Benutzung von Deponien 1995 beendet werden sollte. Dies erhöhte den Druck auf die Stadt Mönchengladbach als entsorgungspflichtige Körperschaft weiter, die zur Schaffung von Entsorgungssicherheit notwendigen Anlagen zu schaffen. So beschloss der Rat der Stadt schon am 21. Februar 1990 eine Abfallsortieranlage, eine Kompostieranlage und eine Deponie für anorganische Massenabfälle zu bauen. Die Umsetzung dieses Beschlusses war aber praktisch nicht möglich. So kam das Angebot der Firma Trienekens AG gelegen, Anlagen der genannten Art als Drittbeauftragte im Sinne des Abfallrechtes für die Stadt zu errichten und zu betreiben. Der Beschluss darüber scheiterte im Betriebsausschuss am 12. März 1991 am Widerstand der SPD-Fraktion, die damals mit der CDU-Fraktion zusammenarbeitete. Die SPD-Fraktion bevorzugte eine Regelung, bei der die Stadt selbst im Geschäft bleiben konnte, um auch wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Unter dem 30. April 1991 legten CDU und SPD gemeinsam einen neuen Beschlussentwurf vor. Dieser wurde am 29.Mai 1991 beschlossen. In der Sache entsprach er dem Entscheidungsvorschlag, der am 12. März 1991 gescheitert war. Neu war der Vorschlag, als Aufgabenträger eine Gesellschaft einzusetzen, an der die Stadt zu 51 % und die Fa. Trienekens AG zu 49 % beteiligt sein sollten. Dieses Beteiligungsverhältnis war aber nicht zu realisieren. Die Firma Trienekens AG bestand auf eine Beteiligung von 50 %. So wurde dann auch am 03. Dezember 1991 vom Rat der Stadt beschlossen. Das war die Geburtsstunde der Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH, kurz GEM genannt. Das Bundeskartellamt genehmigte diesen Zusammenschluss. Die erste Aufsichtsratssitzung fand im Mai 1992 statt.

Eintritt in die Planungen für eine Abfallverbrennungsanlage

Eine umfassend formulierte Zweckbestimmung für die Gesellschaft sicherte der GEM die Befugnis, alle der Stadt als entsorgungspflichtiger Körperschaft obliegenden Aufgaben zu übernehmen. Sie übernahm neben anderen die Aufgaben, im Zusammenhang mit der Absicht eine Sortier- und Kompostieranlage zu errichten und zu betreiben. Sie trat auch in das Verfahren ein, eine Müllverbrennungsanlage zu errichten und zu betreiben. Die Stadt war in dieses Verfahren früher geraten als geplant. Es wurde in Gang gesetzt durch einen von CDU und SPD am 10. März 1992 im Betriebsausschuss eingebrachten Antrag, der nicht einmal dem in der Verwaltung für abfallwirtschaftliche Angelegenheiten zuständigen Dezernenten vorher angekündigt worden war. Der Beschlussentwurf entsprach den Anforderungen nicht. Mit Hilfe des zuständigen Dezernenten wurde der Entwurf in die richtige, mögliche Form gebracht. Der Rat der Stadt beschloss so in seiner Sitzung am 01. April 1992. Von da ab war die Stadt im Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Abfallverbrennungsanlage. Die GEM sollte die Verfahren führen, soweit das möglich war. Für die begleitenden und vorbereitenden, zeitaufwendigen Verfahren auf der Entscheidungsebene der Bezirksregierung blieb die Stadt zuständig. Das Interesse der Bevölkerung war groß. Gegen die Absichten entwickelte sich erheblicher Widerstand im ganzen Stadtgebiet.

Im Mai 1993 wurde die Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (TA Siedlungsabfall) erlassen. Diese sah vor, dass Abfall ab 2005 zu verbrennen sei und nicht mehr deponiert werden dürfe. Die Landesregierung verkürzte die Frist auf 1999. Damit erhöhte sich der Druck auf die Stadt, die Bemühungen um Entsorgungssicherheit durch die Schaffung einer Verbrennungsanlage zu verstärken.

So wurde bis Anfang 1994 Klarheit darüber geschaffen, welche Verbrennungstechnik in Mönchengladbach eingesetzt werden sollte. Es war das Schwel-Brennverfahren der Fa. Siemens. Kostenbelastung aus einer Anlage dieser Art: 750 Mil. DM. Die Realisierungsplanungen bei der GEM begannen.

Ein neuer Entsorgungsweg

Im Frühjahr 1994 eröffnete sich dem Umweltdezernenten der Stadt Mönchengladbach bei einer Besprechung von technischen Einzelheiten bei der Fa. Trienekens AG die Erkenntnis, dass es für die Stadt Mönchengladbach einen anderen Weg geben könne, Entsorgungssicherheit zu schaffen und deshalb auf eine Verbrennungsanlage zu verzichten. Dafür musste Zugang zu verschiedenen Verbrennungsanlagen bestehen und eine große Menge Abfall im Verlaufe eines Jahres so auf die Anlagen verteilt werden können, dass bei allen Anlagen stets eine in etwa gleich große Menge verbrennbaren Abfalls zu Verfügung stand. Die Fa. Trienekens AG hatte den erforderlichen Zugang zu Verbrennungsanlagen. Die Stadt Mönchengladbach konnte die benötigten Mengen von Abfall liefern. Der erkannte Weg war technisch und rechtlich gangbar. Notwendig war ein Vertrag zwischen Stadt und Fa. Trienekens AG, um das Erforderliche zu regeln.

Der Entsorgungsvertrag

Die Fa. Trienekens AG unterbreitete ein Vertragsangebot in Form eines mit der Verwaltung abgestimmten Entwurfes. Die Fraktionen von CDU und SPD legten unter dem 08. August 1994 einen mit dem Umweltdezernenten abgestimmten Beschlussvorschlag vor. Dieser wurde bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen im Betriebsausschuss beschlossen und passierte den Rat der Stadt am 14. September 1994 gegen die Stimmen der Grünen und bei Enthaltung der FDP. Mit diesem Beschluss wurde die Entscheidung über die Errichtung einer Abfallverbrennungsanlage aufgehoben. Herr Lothar Beine, damals nicht Mitglied des Rates, später Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt, hielt Laufzeit und Verzicht auf Ausschreibung für rechtsfehlerhaft und zeigte dies bei den zuständigen Behörden an. Er hatte keinen Erfolg.

Der Vertrag wurde ab dem 01 Januar 1995 praktiziert. Damit war die erforderliche langfristige Entsorgungssicherheit gewährleistet.

Die Nutzung der Deponien war nach dem Abfallentsorgungsvertrag neben der Verbrennung möglich, solange dem kein ausdrückliches Verbot entgegenstand. Die von der Stadt zu zahlenden Entgelte waren zur Deckung der Kosten für beide Abfallbeseitigungsarten bestimmt. Die Entgeltberechnung orientierte sich an den zum Zeitpunkt der Vertragserarbeitung gegebenen Möglichkeiten. Für eine Übergangszeit war ein Einheitsentgelt festgesetzt. Danach sollte ein Durchschnittsentgelt aus Verbrennungsentgelten bei verschiedenen Verbrennungsanlagen gelten. Auf die Handhabung des Vertrages wurde in Laufe der Zeit mehrfach von hoher Hand durch die Bezirksregierung Einfluss genommen. Dadurch änderten sich Umstände, die auf die Höhe des Entgeltes Einfluss hatten. Dazu gehörte auch, dass die Deponienutzung letztlich bis 2005 statt nur bis 1999 zugelassen wurde. Die Verwaltung versäumte es, in der Zeit nach Mai 1998 die Entgeltanpassung zu veranlassen, die auf Grund der Veränderung der Umstände erforderlich und möglich gewesen wäre.

Mit Wirksamwerden des Abfallentsorgungsvertrages verloren alle bisherigen Entgeltregelungen aus dem Deponievertrag vom 25. September 1989 in der Fassung des am 29. September 1993 beschlossenen Änderungsvertrages ihre Gültigkeit mit dem Leistungsstand zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung.

GEM tritt an die Stelle des Amtes für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft

Seit 1993 ist die Stadt Mönchengladbach durch ein ständig größer werdendes Haushaltdefizit belastet. Im Jahre 1995 war eine der gegen diese Entwicklung gerichteten Maßnahmen das Outsourcing des Amtes für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft. Nach Abstimmung mit dem Umweltdezernenten hatte die CDU-Fraktion die Übertragung des in der Form dieses Amtes geführten Betriebes auf die GEM zum 01. Januar 1996 vorgeschlagen. Der Rat der Stadt beschloss darauf am 10. Mai 1995, die Verwaltung möge die Vorbereitungen so treffen, dass der Rat am 20. September 1995 den Beschluss zur Umsetzung dieser Absicht beschließen könne.  Dies geschah so. Ab dem 01. Januar 1996 führte die GEM die Aufgaben der Stadt als entsorgungspflichtige Körperschaft in Bezug auf Sammlung, Sortierung und Transport von Abfall sowie die Stadtreinigung durch. Sie übernahm das städtische Personal, das bislang im Amt für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft eingesetzt war, sowie Fahrzeuge und Material und mietete und betrieb die Abfallsammeleinrichtungen.

Der angestrebte Effekt der Entlastung der Stadt von Kosten, die im städtischen Haushalt zu veranschlagen waren, trat ein. Die beabsichtigte Entlastung der Bevölkerung von hohen Gebühren fand nicht statt. Letzteres war auf den Einfluss des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der GEM zurückzuführen. Er verantwortete die Erhöhung der bereits mit der Fa. Trienekens AG als GEM-Gesellschafter ausgehandelten Jahresentgelte, die für das erste Betriebsjahr gezahlt werden sollten. Damit wurde den Möglichkeiten die Grundlage genommen, für die Folgejahre Entgelte festzusetzen, die der Bevölkerung den angestrebten Kostenvorteil gegenüber der Vergangenheit gebracht hätten. Ziel dieses Vorgehens war, die GEM früher als zunächst geplant zu Gewinnen zu führen. Trotz vieler Bemühungen, zuletzt auch im Wege einer verwaltungsrechtlichen Klage des inzwischen aus dem Amt geschiedenen, für die Abfallwirtschaft zuständigen Dezernenten und nunmehrigen FWG-Vorsitzenden, war die Lage nicht zu verbessern. Die Grundlagen für die Gebührenberechnungen waren rechtlich unangreifbar. Im Gerichtsverfahren wurde festgestellt, dass Veränderungen nur auf dem Weg über politische Einflussnahme erreichbar sein könnten. Die dafür erforderlichen Mehrheiten konnten trotz der jährlich neuen Bemühungen auch später von der FWG-Fraktion nicht erreicht werden.

Ausgangslage für die heutige Situation

Die abfallwirtschaftliche und -rechtliche Situation in Mönchengladbach wurde nach der dargestellten Entwicklung von vier Verträgen bestimmt. Dies sind:

  • Deponievertrag vom 25. September 1989, abgeschlossen zwischen der Stadt Mönchengladbach und der Fa. Trienekens AG;
    Laufzeit bis zur Erfüllung der von der Fa. Trienekens AG durch den Vertrag übernommenen Pflichten (kein Zeitpunkt genannt);
  • Vertrag vom 25. September 1992, abgeschlossen zwischen der Stadt Mönchengladbach und der Fa. Trienkens AG als Gesellschaftsvertrag zur Gründung der GEM;
    Unbestimmte Laufzeit, kündbar mit Frist von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft zur Folge, zur Auflösung ist Gesellschafterbeschluss erforderlich;
  • Entsorgungsvertrag vom 22. September 1994, abgeschlossen zwischen der Stadt Mönchengladbach und der Fa. Trienekns AG;
    Laufzeit 20 Jahre vom 01. Januar 1995 bis zum 31. Dezember 2014 bei Kündigung mit zweijähriger Kündigungsfrist, ohne Kündigung Verlängerung um 10 Jahre;
  • Vertrag zum Outsourcing des Amtes für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft gem. Ratsbeschluss vom 20. September 1995, abgeschlossen zwischen der Stadt Mönchengladbach und der GEM;
    Laufzeit 20 Jahre vom 01. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 2015 bei Kündigung mit zweijähriger Kündigungsfrist, ohne Kündigung Verlängerung um 10 Jahre.

Ab 2012 entwickelten sich Bemühungen die durch die Verträge bestimmte Lage zu verändern. Dahinter standen unterschiedliche wirtschaftliche und politische, vorgeblich auch sachliche Interessen. Die im Zuge der Verfolgung dieser Ziele eingetretenen Veränderungen sind Ursache der derzeitigen abfallwirtschaftlichen Lage. Diese wurde in früher hier bereits veröffentlichten Aufsätzen schon bewertet. Weitere Informationen werden folgen.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.