Wer in der Vergangenheit Widerspruch gegen Gebührenbescheide erhoben hat, sollte das auch jetzt tun.
Nur dann kann ein Vorteil erwartet werden, wenn das laufende Verwaltungsstreitverfahren zu Gunsten der Gebührenschuldner ausgehen sollte.
Es kann der Text verwendet werden, der bereits am 22. Januar 2002 unter Widerspruch gegen Bescheid über Müllabfuhr- bzw. Straßenreinigungsgebühr veröffentlicht wurde. Die verwendeten Jahreszahlen müssen aktualisiert werden.