Das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde für die Berufsgenossenschaft Verkehr, hat sich auf die Bitte um Prüfung des Verhaltens der Berufsgenossenschaft für unzuständig erklärt.
(Siehe dazu auch:
Der Kommentar, 18. Oktober 2017: Gibt es zukünftig große Mülltonnen in Mönchengladbach?)
Die Zuständigkeit für den hier in Rede stehenden Verwaltungsakt der Berufsgenossenschaft liege beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte das Amt.
Der Brief im Wortlaut:
Es folgte ein Antrag vom 6. November 2017 auf Überprüfung des Verhaltens der Berufsgenossenschaft an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der hier im Wortlaut wiedergegeben wird:
Betr.: Anordnung im Einzelfall nach § 19 SGB VII der BG Verkehr; Hier: Verwaltungsakt der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation (BG Verkehr) vom 09.10.2017, TAD-Aktenzeichen6-009-07-20127kc; Bezug: Schreiben des Bundesversicherungsamtes vom 2. November 2017 beigefügt; Mein Schreiben an das Bundesversicherungsamt vom 16. Oktober 2017 beigefügt; Schreiben der BG Verkehr vom 9. Oktober 2017 an GEM Mönchengladbach beigefügt.
Sehr geehrte Damen und Herren,im Rat der Stadt Mönchengladbach wird z. Zt. darüber beraten, ob in der Müllabfuhr Müllgroßtonnen statt der im Gebrauch befindlichen Ringtonnen eingesetzt werden sollen. Dieselbe Fragestellung war 1996 Gegenstand eines Bürgerbegehrens. Dabei entschieden 93.000 Bürger, die Ringtonnen beizubehalten. Soweit durch Veröffentlichungen ersichtlich, sind viele Menschen in der Stadt auch heute gegen die beabsichtigte Änderung. Das ist für die Fraktionen von CDU und SPD, die im Rat die Mehrheit bilden, politisch ungünstig. Deshalb ist diese Mehrheit sehr an Schützenhilfe von Außen interessiert, die die politische Brisanz in der Sache überspielt. Eine Entscheidung, wie die BG Verkehr nun kürzlich getroffen hat (siehe im Bezug angegebenes Schreiben), kommt den politischen Mehrheiten gerade recht, um eigene Absichten zu verdecken. Damit wirft die Entscheidung der BG Verkehr vom 9. Oktober 2017 Fragen auf, die nur aufsichtsrechtlich geklärt werden können. So ist zu verhindern, dass der Verdacht bestehen bleibt, eine bestellte berufsgenossenschaftliche Entscheidung sei der Grund für eine Änderung des Müllabfuhrsystems in Mönchengladbach.
Ich beantrage hiermit die in meinem Schreiben vom 16. Oktober 2017 an das Bundesversicherungsamt benannte Prüfung durch Sie.
Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesarbeitsministerium sich verhält.