In den letzten Tagen sind die Bescheide über Grundbesitzabgaben zugestellt worden. Danach sind wiederum erhöhte Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren fällig.
Die FWG hatte bei der Beratung über die Gebührensätze bemängelt, daß die alten Fehler auch die Festsetzungen für 2002 belasten. In dem vom Fraktionsvorsitzenden der FWG betriebenen Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht ist noch keine Entscheidung in Sicht. Sollte das Verfahren zu Gunsten von Oberem ausgehen, hat nur derjenige auch einen Anspruch auf Korrektur seiner Bescheide, der Widerspruch eingelegt hatte. Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich an diese Tatsache erinnern und sich danach entscheiden, ob sie gegen die neuen Bescheide Widerspruch erheben wollen. Die Frist dafür endet einen Monat nach dem Zugang der Bescheide.
Eine Textvorlage für ein Widerspruchschreiben ist unter Widerspruch gegen Bescheid über Müllabfuhr- bzw. Straßenreinigungsgebühr vom 22. Januar 2002 zu finden.