Am 19. Dezember 2012 hat der Rat entschieden, den so genannten Verbrennungsvertrag zu kündigen. Die Abfallbeseitigung soll neu ausgeschrieben werden.
Man erhofft sich von der Ausschreibung erheblich geringere Kosten für die Abfallbeseitigung. Schön wär´s, wenn das so einfach wäre. Die im Wahlkampf seinerzeit von der SPD versprochene Reduzierung der Abfallgebühren wäre eine wünschenswerte Folge. Verbunden mit der Entscheidung des Rates ist der Auftrag an die Verwaltung, darzustellen, ob der Deponievertrag von 1989 von einer Kündigung des Entsorgungsvertrages betroffen ist
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Hier zeigt sich ein wenig die Sorge, ob nicht andere Einflüsse außerhalb des Preisbildungssystems im Rahmen einer Ausschreibung die zukünftigen Kosten der Abfallbeseitigung mitbestimmen. Die Verwaltung hat sich des Prüfungsauftrages mit einem Text von zehn Zeilen im Rahmen einer Beratungsvorlage über die Formalien der Ausschreibung entledigt.
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Verhältnis zwischen Deponievertrag und Kündigung des Entsorgungsvertrages
Der Deponievertrag vom September 1989 ist teilweise von einer Kündigung des Entsorgungsvertrages betroffen. Hinsichtlich der Laufzeit des bestehenden Vertrages mit der Firma EGN bezüglich des Betriebes der städtischen Deponien Radermühlenberg und Schlibeck ist die Vertragssituation aus Deponievertrag, Streckungsvertrag und Entsorgungsvertrag zu betrachten. Der Deponievertrag wurde durch den Streckungs- und Entsorgungsvertrag nur hinsichtlich der entgeltbezogenen Bestimmungen verändert. Die Verpflichtung aus der Anlage 1 zum Deponievertrag, sieben Jahre nach Abschluss der Endrekultivierung eine Nachsorge zu betreiben, ist erhalten geblieben. Die Firma EGN hat die Entgeltleistungen für die Nachsorge bereits in den Vorjahren erhalten und die Vertragsparteien behandeln dies auch als fortbestehende Pflicht.
Diese Information ist zu dürftig, um als ausreichend betrachtet werden zu können. Seltsamerweise hat sich für diese Situation außer der FWG niemand interessiert, als die Ausschreibungsformalien im Umweltausschuss beraten wurden. Der Verdacht, dass die Stadtverwaltung hier schludrig gearbeitet haben könnte, liegt sehr nahe.
Der Deponievertrag ist am 25. September 1989 zwischen der Stadt und der Firma Trienekens AG geschlossen worden. Er befreite die Stadt von der Beseitigung der Abfälle durch Ablagerung in Deponien. Ein Teil dieses Abfalls musste von der Fa. Trienekens bereits der Verbrennung zugeführt werden. Zugleich übertrug der Vertrag der Firma Trienekens AG die Sorge um Gestaltung und Sicherung des gesamten Mülldeponiegeschäftes auf stadteigenen und von der Stadt benutzten fremden Mülldeponien. Dies bezahlte die Stadt zunächst mit 25 DM pro Tonne Abfall, der von der Firma Trienekens AG übernommen wurde. Im Rahmen vereinbarter Preisanpassungsmöglichkeiten sollte sich dieser Preis bereits nach einem Jahr auf 186,83 DM erhöhen. Es wurden Preisreduzierungen vereinbart.
Die ab dem 1. Januar 1993 gültige Preisreduzierung bezog sich auf ein Kostenvolumen von 200 Millionen DM für eine Frist, die durch die Dauer der Deponienutzung und die Dauer der Nachsorge für geschlossene und rekultivierte Deponien bestimmt war, ausgehend von der Menge Abfall, die jährlich von der Fa. Trienekens zu entsorgen war. Fristen und Abfallmengen sind bis heute nicht eindeutig festgestellt worden. Das wäre aber nötig, insbesondere weil ab dem 1.Januar 1994 eine weitere Veränderung in der Abfallentsorgung der Stadt Mönchengladbach eintrat. Ab diesem Zeitpunkt galt der aufgrund des Ratsbeschlusses vom 19.Dezember 2012 gekündigte Verbrennungsvertrag. Die darin enthaltene Preisregel sollte dafür sorgen, dass sowohl die Kosten der aktuellen Verbrennung als auch die Kosten für die Nutzung der Deponien einschließlich der Nachsorge von insgesamt 200 Mill. DM nach Stand von 1992 gedeckt würden.
Dabei bleibt ein Problem völlig unerwähnt. Es ergibt sich daraus, dass der Partner der Stadt aus dem Deponievertrag mehrfach gewechselt hat, ohne dass die Stadt darauf Einfluss nehmen konnte. Die Fa. Trienekens AG ging zunächst auf in der Fa. RWE Umwelt AG. Diese teilte ihre Aktivitäten in verschiedene Geschäftsfelder auf, machte daraus selbständige Unternehmen und verkaufte diese. Dem soll die Stadt widersprochen haben, soweit sie betroffen war. Wem dieser Vorgang und die Konsequenzen innerhalb der Verwaltung bekannt sind, blieb unerwähnt. Es kann jedenfalls die Annahme nicht falsch sein, dass Leistungen der Stadt nach dem Deponievertrag an verschiedene Gläubiger erbracht wurden. Das erschwert die Beurteilung der Frage, was die Stadt welchem Gläubiger heute noch schuldet, wenn der Deponievertrag wieder zum Tragen kommt.
Infolge der Tatsache, dass weder Fristen für die Laufzeit der Deponien noch die Höhe der Kosten ermittelt wurden, die im Rahmen des Deponievertrages, seiner Ergänzung und im Rahmen des gekündigten Verbrennungsvertrages gezahlt werden mussten, bleibt offen, welche Lasten die Stadt aus dem Deponievertrag noch tragen muss.
Solche Kosten wären neben dem Betrag zu leisten, den die Stadt nach der Ausschreibung allein für die Verbrennung von Abfällen zu zahlen hätte. Ein gutes Ausschreibungsergebnis für die zukünftige Verbrennung von Abfällen könnte dadurch zunichte gemacht werden.
Hier bekäme dann dass Angebot Bedeutung, das der Stadt von ihrem derzeitigen Partner für die Abfallverbrennung bereits am 4. September 2012 gemacht wurde. Darüber aber spricht die Verwaltung nicht. Verwaltung und Ratsmehrheiten spielen lieber Vabanque als im Rat und seinen Ausschüssen mit offenen Karten. Hoffen wir, dass das Glück ihnen hold ist - im Interesse der Bürger, die sonst wieder die Zeche bezahlen.