Eindrücke aus Mönchengladbach

Der Rat der Stadt wird in der Sitzung am 20. Dezember 2017 einen Beschluss zur Höhe der Müllabfuhrgebühren für 2018 zu fassen haben.

Die entsprechende Satzung wird von der Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR (mags) erlassen, die aber der vorherigen Zustimmung des Rates bedarf. Der Rat der Stadt würde eine rechtswidrige Entscheidung treffen, wenn er wie vom Oberbürgermeister empfohlen beschließen würde. Deshalb hat Erich Oberem sen. dem Oberbürgermeister den nachfolgenden Brief geschrieben:



Herrn
Oberbürgermeister
Hans Wilhelm Reiners
Rathaus Abtei
Rathausplatz 1
41061 Mönchengladbach



1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach, Abfallgebührensatzung – AbfGS –

Beratungsvorlage für die Sitzung des Rates der Stadt am 20.Dezember 2017 - Vorlagen-Nr. 2758/IX;



Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Reiners,

mit der oben bezeichneten Beratungsvorlage empfehlen Sie dem Rat die zustimmende Beschlussfassung zu der von der Mags vorgelegten Neufassung der Abfallentsorgungsgebühren für 2018. Würde der von Ihnen empfohlene Beschluss gefasst, wäre er rechtswidrig. Dem Rat wäre zu empfehlen, den Beschluss nicht zu fassen.

Begründung:

Ich hatte gegen den Bescheid über Gebühren für die Abfallentsorgung für das Jahr 2017 Widerspruch eingelegt. Er war begründet mit Fehlern, die in der Gebührenkalkulation enthalten waren. Dies war eingehend erläutert. Die vorgetragenen Gründe wurden in langen Gesprächen mit dem Vorsitzenden und dem Finanzvorstand der Mags erörtert. Als Folge davon wurde der Gebührenbescheid für das Jahr 2017 aufgehoben. Die Rechtswidrigkeit der Gebührenfestsetzung war damit anerkannt. Welche Gründe im Detail ausschlaggebend waren für die Feststellung der Rechtswidrigkeit wurde von der Mags nicht bekannt gegeben.

Die mit der von Ihnen zur Beschlussfassung empfohlenen Satzungsänderung vorgelegten Kalkulationen sind mit denselben Fehlern behaftet, wie die entsprechenden Festlegungen in der vorjährigen Beschlussfassung. Deshalb wäre eine Beschlussfassung im Sinne Ihrer Empfehlung rechtswidrig wie der vorjährige Beschluss.

Ich mache darauf aufmerksam, dass dem Vernehmen nach ich nicht der einzige bin, der gegen den vorjährigen Gebührenbescheid erfolgreich das Rechtsmittel eingelegt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.