Eindrücke aus Mönchengladbach
Erich Oberem

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Stadttheater

Die hohe Bedeutung des Kulturinstituts Stadttheater im Leben einer Großstadt ist unumstritten. Die Frage ist, wie man den Betrieb einer solchen Einrichtung auf Dauer sichern kann. Zugegebenermaßen sind die dafür einzusetzenden finanziellen Mittel enorm hoch.

Für Mönchengladbach hatte sich die Zusammenarbeit mit der Stadt Krefeld als gemeinsame Theaterträger seit vielen Jahren bewährt. Wie jedoch die Fortführung der Zusammenarbeit geregelt wurde, kann keine ungeteilte Zustimmung erfahren. Die Überführung des Theaters aus der Trägerschaft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) führte einerseits zu einer Entfernung des Theaterbetriebes von der Stadt (Einflussverminderung), andererseits auch zum teilweisen Verlust der Bedeutung als theatertragende Stadt (Verlust der Eigenschaft als Sitz des Sinfonieorchesters). Ob damit der Identifikationswert des Theaters für das Bürgerbewusstsein in Mönchengladbach Schaden genommen hat, wird sich im Laufe der Zeit zeigen. Die kostenmindernde Übertragung der Spielstätten auf die gGmbH ist nicht zweckentsprechend gelungen.

Ob der Theaterbetrieb in der neuen Trägerschaft der gGmbH eine Dauerlösung sein wird oder der Betrieb grundsätzliche Veränderungen hinzunehmen hat, wie z.B. stärkere Hinwendung zum Ankauf von Gastspielen als Sparmöglichkeit oder die Aufgabe einzelner Sparten ist völlig ungewiss. Die gründliche Prüfung daraufhin, ob die Überführung in die gGmbH für Mönchengladbach auf Dauer zuträglich ist, ist jedenfalls unterblieben. Der Verwaltungsvorstand hat insoweit lediglich Prüfungsergebnisse akzeptiert, die auf das Interesse der Stadt Krefeld ausgerichtet waren.

Die FWG hat auf die Gefahren für den Theaterbetrieb hingewiesen, die sich aus der unterlassenen Prüfung ergeben. Erstaunlich war, dass die Mitglieder der CDU-Fraktion wie der Ampel keinen Wert auf die Prüfung legten. Aus dem Verhalten von CDU und Ampel lässt sich auch die Vermutung ableiten, dass gar nicht beabsichtigt ist, das Stadttheater auf Dauer in der bekannten und bewährten Qualität zu erhalten. Mit der Überführung in die neue Rechtsform wäre die vollständige oder teilweise Schließung des Theaterbetriebes jedenfalls einfacher zu bewerkstelligen als in der früheren Form der GbR.

Die Stellungnahme der FWG-Fraktion zur Überführung des Theaters in die Trägerschaft der gGmbH ist beigefügt (Anlage 5).

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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