Eindrücke aus Mönchengladbach
Erich Oberem

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Verkehrsentwicklungsplan

Für eine Großstadt ist wichtig, welche Verkehrsverbindungen sie bereitstellen kann. Die Stadt ist sehr gut an das Autobahnnetz angeschlossen. Daher rührt Ihre Beliebtheit als Standort für Speditionsunternehmen. Auch das innerörtliche Verkehrsnetz ist gut ausgebildet. Daran ändert nichts die gelegentlich zu hörende Klage, die Zu und Abfahrt zum Borussiapark bei Veranstaltungen funktioniere nicht störungsfrei, lange Wartezeiten seien zu beklagen. Mit Rücksicht darauf mehr und breitere, auch bei hoher Verkehrsdichte schnell zu befahrende Straßen zu bauen, kann keine ernst zu nehmende Forderung sein. An vielen Stellen der Stadt wird beklagt, die Verkehrsbelastung sei unzumutbar und die dort gefahrenen Geschwindigkeiten seien zu hoch. Für notwendig gehaltene verkehrslenkende Maßnahmen scheitern häufig an der verkehrsrechtlichen Einstufung von Straßen, bauliche Maßnahmen in vielen Fällen wegen der schlechten Finanzlage der Stadt. Als Mangel wird von vielen Einwohnern empfunden, dass Radwege fehlen oder in schlechtem Zustand sind.

Grundlage für die Planung und den Bau von Straßen in Mönchengladbach ist ein Generalverkehrsplan, dessen Urfassung aus dem Jahre 1969 stammt. Er war - 1981 aktualisiert - die wesentliche Grundlage für den Flächennutzungsplan, der die Grundzüge der Stadtplanung festlegt und in seiner Urfassung aus dem Jahre 1983 stammt. Diese Planwerke bestimmten im Wesentlichen die bauliche Stadtentwicklung in den letzten Jahrzehnten. Eingriffe und Abweichungen gab es häufig. Meist waren Bebauungspläne die Ursache. Nicht immer stand dabei das Wohl der Stadt im Vordergrund. Es wurden durch einflussreiche Ratsmitglieder auch Veränderungen im eigenen Interesse durchgedrückt, die besser unterblieben wären. Andere Einwirkungen, wie z.B. die Anlage des Handels- und Dienstleistungszentrums, führten zu Folgen im Straßennetz, die gegen die Planziele wirken und nur unter Inkaufnahme großer Investitionen verkraftet werden können.

Die gegen den Plan wirkenden Einflüsse, z.B. Änderung einer Maßnahme in der Durchführung oder Abbruch der Fortführung einer begonnenen Maßnahme sind Tatsachen, über die offiziell nur selten gesprochen wird. Sie sind aber eine der Ursachen für die gefühlten Mängel in der Entwicklung dieser Stadt. Dass unplanmäßige Entwicklungen auch zu gewaltigen Fehlinvestitionen führten, ist eine weitere Tatsache, die bisher fast völlig unberücksichtigt blieb.

Alle Veränderungen, die seit dem Wirksamwerden des alten Generalverkehrsplanes eintraten, rechtfertigen die Entscheidung, eine auf die moderne Situation ausgerichtete Verkehrentwicklungsplanung aus einem Guss zu erstellen. Damit wurde bereits 2005 begonnen. Der Plan gedieh bis zum Entwurf der Zielplanung im Jahre 2009. Hier scheiterte die weitere Bearbeitung an der Haltung der damaligen Mehrheit aus CDU und FDP im Rat der Stadt. Auch unter der neuen Mehrheit aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP seit Herbst 2009 hat sich kein Fortschritt in der Weiterbearbeitung ergeben. Die Gründe sind nicht einsichtig.

Die FWG forderte im Jahre 2009 die Fortsetzung der Beratungen. Nur so wäre sicherzustellen gewesen, dass Bedenken hätten erörtert und ausgeräumt werden können. Die Aufschiebung der Beratung war die schlechteste Entscheidung, die überhaupt zu treffen war. Leider konnte sich die FWG mit ihrer Mahnung nicht durchsetzen.

Die Folgen sind für die Entwicklung der Stadt katastrophal. Die Verkehrsentwicklungsplanung ist nicht nur die Grundlage für die Sicherung angemessener Verkehrsverhältnisse in der Stadt und Grundlage eines neuen Flächennutzungsplanes. Sie ist auch die Basis für den durch die EU vorgeschriebenen Lärmaktionsplan. Dieser ist zur Zeit in der Beratung, obwohl ihm die wichtigste Grundlage fehlt. Ein Klimaschutzmanagement ist bereits beschlossen, obwohl auch dieses ohne Verkehrsentwicklungsplanung letztlich nicht funktionieren kann. Unabhängig davon ist sogar schon für das Klimaschutzmanagement ohne jede Grundlage die Einstellung eines Klimaschutzmanagers beschlossen worden. Der Gesichtspunkt der Sicherung von Investitionen auf der Basis des alten Generalverkehrsentwicklungsplanes ist bisher bei der Erarbeitung neuer Vorstellungen für die Verkehrsentwicklungsplanung gar nicht berücksichtigt worden. Die FWG hat die Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes zur Vermeidung von Fehlinvestitionen angeregt. Die Fachverwaltung hat zugesagt, entsprechende Darstellungen zu liefern. Es zeigt sich, an wie vielen Schnittstellen für die Stadtentwicklung der neue Verkehrsentwicklungsplan fehlt. Mit Abhilfe ist kurz- und auch wahrscheinlich mittelfristig nicht zu rechnen.

Auch am Beispiel des Verkehrentwicklungsplanes wird deutlich, wie schlecht es um die Führung in dieser Stadt bestellt ist. Die neuen politischen Mehrheiten schaffen ebenso wenig Fortschritt wie die alten. Es haben sich lediglich die Gründe dafür geändert. Ein Verwaltungsvorstand, der entschlossen handelt, wäre nötig, ist aber nicht vorhanden.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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