Ein Feuerwehrbeamter nimmt Stellung
Die Stellungnahme des für die Vertretung der Beratungsvorlage im Vergabeausschuss zuständigen Feuerwehrbeamten soll nicht verschwiegen werden. Er äußerte sich schriftlich zur Berichterstattung der Rheinischen Post vom 31. Mai 2011. Dabei führte er aus, der nicht reparierbare Zustand des vorhandenen Abrollbehälters sei dadurch verursacht, dass dieser von 1996 bis 2007 den Witterungsbedingungen ungeschützt ausgesetzt gewesen sei. Damit wollte er wahrscheinlich den Eindruck erzeugen, dass die Zustandsverschlechterung des Abrollbehälters unvermeidlich war.
Bei der Akteneinsicht lag auch die Akte vor, in der die Unterlagen gesammelt werden, die sich auf den Abrollbehälter aus der gesamten Nutzungszeit beziehen. Die Akte enthielt nur zwei Unterlagen, die erkennen lassen, dass sich je jemand mit dem Zustand des Abrollbehälters befasst hat. Es handelt sich um je eine Mängelanzeige aus dem Jahre 2001 und dem Jahre 2008. In der Mängelanzeige von 2001 wird bereits auf Korrosionsschäden hingewiesen. Über Art, Umfang und Behebung wird nicht berichtet. Die Akte ist somit Beleg für mangelhafte Wartung des Abrollbehälters. Fast hat man den eindruck, dass die Verrottung des vorhandene Abrollbehälters billigend in Kauf genommen wurde, um dann einen neuen anzuschaffen. Wie eine Beratungsvorlage vom 21. November 2008 ausweist, war eine Neuanschaffung schon im Jahr 2010 beabsichtigt.