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Akteneinsicht

Die FWG-Fraktion beantragte Akteneinsicht für Ratsherrn Erich Oberem. Diese wurde am 07. Juli 2011 gewährt.

Die Feststellungen aus der Akteneinsicht:

  1. Das Vergabeverfahren zur Beschaffung eines neuen Abrollbehälters Atemschutz wurde bereits im Dezember 2010 mit einer öffentlichen Ausschreibung eingeleitet. Diese öffentliche Ausschreibung wurde aufgehoben, weil angeblich kein wertbares Angebot eingegangen sei. Es lagen fünf Angebote vor. Die Einschätzung, es habe kein wertbares Angebot vorgelegen, kann als sehr fragwürdig bezeichnet werden.

  2. Unter den Anbietern aus der öffentlichen Ausschreibung wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Submissionstermin 6. April 2011.

  3. Am 18. April 2011 wurde die Beratungsvorlage für den Vergabeausschuss ausgefertigt.

  4. Am 19. April 2011 wurde von der Feuerwehr telefonisch eine Einschätzung der Reparaturfähigkeit des vorhandenen Abrollbehälters bei dem Unternehmen eingeholt, das für die Feuerwehr Fahrzeuge wartet. Es sollten die Kosten der Überholung des vorhandenen Abrollbehälters ermittelt werden.

  5. Am 20. April 2011 bestellte das Unternehmen, das mit der Wartung der Feuerwehrfahrzeuge betraut ist, bei der Herstellerfirma des vorhandenen Abrollbehälters einen Kostenvoranschlag für die Überholung an Hand von Fotos, die bei der Besichtigung des Abrollbehälters gemacht worden waren.

  6. Die Herstellerfirma des Abrollbehälters war bereits im Dezember 2010 als Bieter für den neuen Behälter in Erscheinung getreten und auch als Anbieter im beschränkten Ausschreibungsverfahren beteiligt. Sie kam in beiden Verfahren nicht zum Zuge. Diese Zusammenhänge und die Tatsache, dass die Feuerwehr sich längst für eine Neuanschaffung entschieden hatte, waren dem Unternehmen nicht bekannt, das mit der Wartung der Feuerwehrfahrzeuge beauftragt ist.

  7. Am 28. April 2011 teilte die Herstellerfirma für den vorhandenen Behälter mit, dass kein Angebot abgegeben werde. Man empfehle die Neuanschaffung.

  8. Die Information vom Hersteller des vorhandenen Abrollbehälters verwendete das Unternehmen, das mit der Wartung der Feuerwehrfahrzeuge beauftragt ist, unter eigenem Namen für ein Schreiben vom 28. April 2011 an die Feuerwehr.

  9. Das Schreiben vom 28. April 2011 an die Feuerwehr wurde der Beratungsvorlage vom 18. April 2011 für den Vergabeausschuss nachträglich beigefügt.

Dieser Ablauf kann wohl schlecht ein ordnungsgemäßes Verfahren kennzeichnen. Nachfragen zu der Beratungsvorlage vom 18. April 2011 hätten diese Erkenntnis auch gebracht.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.