Geheimhaltung
Der Vergabeausschuss tagt nicht öffentlich. Dies dient dem Schutz der Interessen der an Vergabeverfahren beteiligten Dritten. Die Nichtöffentlichkeit hat aber auch zur Folge, dass das Handeln der Mitglieder des Vergabeausschusses der öffentlichen Kritik entzogen ist. Kritik an der sachlichen oder wirtschaftlichen Richtigkeit von Entscheidungsvorschlägen, die in den Sitzungen des Vergabeausschusses vorgebracht wird, geht nicht selten aus rein politischen Erwägungen unter dem Schutzmantel der Nichtöffentlichkeit unter. Das gilt auch bei eindeutigen Fehlern.
Ratsherr Erich Oberem war und ist auch zukünftig nicht bereit, das Interesse an sachlich und wirtschaftlich richtigen Entscheidungen im Vergabeausschuss durch falsche Entscheidungen gefährden zu lassen, die wegen der Nichtöffentlichkeit unangreifbar erscheinen. Er hat Fälle dieser Art in der Vergangenheit öffentlich gemacht und sich dabei nicht in der Anonymität versteckt. Er wird dies jetzt und in Zukunft tun, ohne dabei die geschützten Interessen beteiligter Dritter zu gefährden.