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Beratung über Abrollbehälter

Jetzt ist die Entscheidung über die Beschaffung eines neuen Abrollbehälters Atemschutz für die Feuerwehr zu betrachten. Dabei handelt sich um einen Aufbau, der für bestimmte Einsatzfälle vorbereitet ist (Atemschutz) und mit entsprechenden Fahrzeugen zur Einsatzstelle verbracht werden kann. Dieser Fall befasste den Vergabeausschuss am 24. Mai 2011.

Die FWG-Fraktion hatte festgestellt, dass bei den Beratungsunterlagen zwar eine Stellungnahme des mit der Wartung des vorhandenen Abrollbehälters beauftragten Unternehmens vorlag, auf eine Reparatur zu verzichten. Doch fehlte eine Angabe über die Höhe der Reparaturkosten. Bei einer Neuanschaffung eines Abrollbehälters als Ersatz für einen beschädigten, vorhandenen sind aber sehr wohl die Kosten der Reparatur von Interesse, um die Frage der Neuanschaffung richtig zu lösen. Deshalb bat der Vertreter der FWG im Vergabeausschuss, die Angelegenheit wegen Beratungsbedarfs der FWG in die nächste Sitzung zu verschieben. Fehlende Angaben sollten bis dahin nachgefordert werden. Ein Vertreter der SPD-Fraktion hielt dem entgegen, die Angelegenheit sei klar, man solle in der Sache entscheiden. Und man entschied - Ampel und CDU einmütig für die Neuanschaffung.

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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