Unternehmervergütungen und ähnliche Ausgaben
Die Einsparmöglichkeiten im Bereich der Ausgabengruppierung 52, 53, 55 bis 63 sind im Vergleich zu den im derzeitigen Haushaltsentwurf angebotenen gewaltig, auch wenn selbst nach Millionen zählende Summen gemessen am Gesamthaushaltsdefizit unbedeutend erscheinen. Nachfolgend ein Überblick über das zur Verfügung stehende Potential:
Gruppierung |
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Gruppierungsbezeichnung |
Ansatz |
52 |
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Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, z.B. Inventarbeschaffung und -unterhaltung |
1.238.850 |
53 |
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Mieten und Pachten |
3.770.300 |
55 |
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Haltung von Fahrzeugen |
1.275.300 |
56 |
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Besondere Aufwendungen für Bedienstete |
936.700 |
57 |
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Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben, z.B. Unternehmervergütungen |
65.624.500 |
58 |
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Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben, z.B. Materialkosten |
457.000 |
59 |
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Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben, z.B. Unternehmervergütungen |
22.495.800 |
60 |
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Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben, z.B. Geschäftsbedarf |
1.695.200 |
61 |
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Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben, z.B. Unternehmervergütungen |
88.500 |
62 |
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Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben |
350.500 |
63 |
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Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben, z.B. Unterrichtsmittel pauschal |
1.701.000 |
631 |
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Lernmittelfreiheit |
1.280.200 |
639 |
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Schülerbeförderung |
3.782.000 |
Summe |
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104.695.850 |
Berücksichtigt man, daß
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Unternehmervergütungen nach Preisrechtsvorschriften ermittelt sind und nicht einseitig gekürzt werden können,
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Lernmittel- und Schülerbeförderungskosten Ausgaben auf gesetzlicher Basis sind, die nicht gekürzt werden dürfen,
verbleibt eine Summe von rd. 23 Mio. EUR, die eine Kürzung um mindestens 10% zuläßt.
In Bezug auf die Unternehmervergütungen sind Kürzungen nicht verboten. Hier wäre durch Verhandlungen eine Einsparung anzustreben. In Anbetracht des Volumens dieser Unternehmervergütungen müßte das Sparziel mit mindestens 1 Mio. EUR erreichbar sein. Sicher ist in diesem Zusammenhang auch über die Art der Bedarfsermittlung nachzudenken, um eine Minderung der Ausgaben zu sichern. Dies trifft z.B. zu für Unterrichtsmittel an Schulen, die pauschal angesetzt sind.
Die hier mögliche Einsparung würde wirtschaftlichen Freiraum schaffen, der mit keiner anderen Maßnahme gleich leicht zu gewinnen ist.