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Unternehmervergütungen und ähnliche Ausgaben

Die Einsparmöglichkeiten im Bereich der Ausgabengruppierung 52, 53, 55 bis 63 sind im Vergleich zu den im derzeitigen Haushaltsentwurf angebotenen gewaltig, auch wenn selbst nach Millionen zählende Summen  gemessen am Gesamthaushaltsdefizit unbedeutend erscheinen. Nachfolgend ein Überblick über das zur Verfügung stehende Potential:

 

Gruppierung

 

Gruppierungsbezeichnung

Ansatz

52

 

Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, z.B. Inventarbeschaffung und -unterhaltung

1.238.850

53

 

Mieten und Pachten

3.770.300

55

 

Haltung von Fahrzeugen

1.275.300

56

 

Besondere Aufwendungen für Bedienstete

936.700

57

 

Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben, z.B. Unternehmervergütungen

65.624.500

58

 

Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben, z.B. Materialkosten

457.000

59

 

Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben, z.B. Unternehmervergütungen

22.495.800

60

 

Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben, z.B. Geschäftsbedarf

1.695.200

61

 

Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben, z.B. Unternehmervergütungen

88.500

62

 

Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

350.500

63

 

Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben, z.B. Unterrichtsmittel pauschal

1.701.000

631

 

Lernmittelfreiheit

1.280.200

639

 

Schülerbeförderung

3.782.000

Summe

 

 

104.695.850

 

Berücksichtigt man, daß

  • Unternehmervergütungen nach Preisrechtsvorschriften ermittelt sind und nicht einseitig gekürzt werden können,

  • Lernmittel- und Schülerbeförderungskosten Ausgaben auf gesetzlicher Basis sind, die nicht gekürzt werden dürfen,

verbleibt eine Summe von rd. 23 Mio. EUR, die eine Kürzung um mindestens 10% zuläßt.

In Bezug auf die Unternehmervergütungen sind Kürzungen nicht verboten. Hier wäre durch Verhandlungen eine Einsparung anzustreben. In Anbetracht des Volumens dieser Unternehmervergütungen müßte das Sparziel mit mindestens 1 Mio. EUR  erreichbar sein. Sicher ist in diesem Zusammenhang auch über die Art der Bedarfsermittlung nachzudenken, um eine Minderung der Ausgaben zu sichern. Dies trifft z.B. zu für Unterrichtsmittel an Schulen, die pauschal angesetzt sind.

Die hier mögliche Einsparung würde wirtschaftlichen Freiraum schaffen, der mit keiner anderen Maßnahme gleich leicht zu gewinnen ist.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.