Bezirksvertretung Süd: Zukünftige Nutzung des Karstadtgebäudes
Beschlussentwurf:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass vorsorglich ein Konzept für Gestaltung und Nutzung des Standortes erstellt wird, den das Karstadtgebäude einnimmt. Dabei soll auch untersucht werden, ob und wie die Einbindung von benachbarten Gebäudestandorten in die Planung möglich sein könnte.
Begründung:
In letzter Zeit ist immer wieder Gegenstand von Überlegungen, ob und wie lange die Fortführung des Kaufhauses Karstadt zu gewährleisten sein wird. Nach dem aktuellen Stand dieser Überlegungen soll der Rheydter Standort des Kaufhauses nicht mehr dauerhaft gesichert sein.
Der Kaufhausstandort ist für die Innenstadt von Rheydt von großer Bedeutung. Er ist ein Anziehungspunkt mit Wirkung weit über den Innenstadtbereich hinaus. Eine Entscheidung des Karstadtkonzerns, den Standort aufzugeben, hätte weitreichende nachteilige Folgen für die Gesamtstadt. Es gilt, dem entgegenzuwirken. Deshalb kann mit der Einleitung von Maßnahmen nicht gewartet werden, bis eine Entscheidung tatsächlich getroffen worden sein wird. Die Stadt muss für diesen Fall notwendige Planungen jetzt einleiten und bald zu Ergebnissen bringen. Solche Planungen müssen mit den Ergebnissen der Innenstadtplanung umfassend verbunden werden. Deshalb reicht es nicht, Planungen nur auf den eigentlichen Kaufhausstandort zu beschränken. Einbezogen werden müssten neben städtischen Gebäulichkeiten an der Limitenstraße auch Gebäude anderer Eigentümer, z.B. der Stadtsparkasse. Die Gelegenheit wäre günstig, um derzeit vorhandene Besonderheiten in Bezug auf Eigentumsverhältnisse und Gebäudezustände zu bereinigen.
Die kurzfristige Einleitung dieser Planung dient der Zukunftssicherung im Rahmen einer sachorientierten Stadtentwicklung, die nicht unter Zeitdruck verwirklicht werden könnte.
Mönchengladbach, den 12. August 2014
Klaus Oberem
Vertreter der FWG in der Bezirksvertretung Süd