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Bezirksvertretung Nord: Ansehnlichkeit des Stadtbildes

 

Beschlussentwurf:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie das Stadtbild positiv im Sinne von ansehnlich verändert werden kann.

 

Begründung:

Neben den mehrfach thematisierten Problemen von Sauberkeit in der öffentlichen Wahrnehmung wird das Stadtbild u. a. negativ dadurch geprägt, dass keinerlei Linienführung in der Möblierung besteht. Der Zustand der Lichtmasken/Laternen, der Zustand von Pollern, Bauschuttmaßnahmen, Strom- und Telekommunikationsanlagen stellt sich überwiegend als unansehnlich dar. Darüber hinaus sind an verschiedenen Stellen der Stadt unterschiedliche Qualitäten von Möblierungen vorhanden, was eine als ansehnlich zu bezeichnende Bewertung verhindert. Dieser Antrag soll kein Plädoyer für eine Vereinheitlichung sämtlicher Möblierungen der Stadt sein, sondern vielmehr zu einer Sortierung der verschiedenen zur Verfügung stehenden benötigten und/oder genutzten öffentlichen Einrichtungen und Möblierungen führen. Darüber hinaus befinden sich die meisten der dargelegten Objekte im Erdreich fixiert mit dem Effekt, dass sich im unmittelbaren Umfeld nur mit höherem Aufwand Grünpflegearbeiten vornehmen lassen. In diesem Zusammenhang wäre eine der einfacheren und daher nachhaltigeren Pflege dienenden Anbringung sinnvoll. Wir glauben, dass diese Maßnahmen in Verbindung mit Maßnahmen zur Säuberung der Stadt von Müll und Unrat unabdingbar sind.

 

Mönchengladbach, den 12. August 2014
Stefan Wimmers
Vertreter der FWG in der Bezirksvertretung Nord

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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