Rat: Festlegung von Zielvorgaben für die Stadtentwicklung
Beschlussentwurf:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass bis 01. Juni 2015 Zielvorgaben für die Stadtentwicklung im Rahmen eines Konzeptes erarbeitet werden, das für die Gesamtstadt gültig sein soll und darstellt,
- wie sich die Entwicklung der Gesamtstadt auf ein Zentrum bezogen vollziehen soll;
- wie sich die Innenstadtlagen Stadtmitte und Rheydt ihrer historischen Bedeutung entsprechend fortentwickeln sollen;
- wie die Stellung der Stadtbezirke im Verhältnis zur Gesamtstadt und dem Stadtzentrum sein soll;
- wie ein Kulturzentrum Stadtmitte zu realisieren ist;
- wie Stadtentwicklung genutzt werden soll, um ausländische Mitbürger zu integrieren;
- wie Stadtentwicklung durch Optimierung von Zentren- und Nahversorgungskonzept zu fördern ist;
- wie die Vernetzung aller Verkehrsformen, die Anbindung an den überregionalen Verkehr und die Verzahnung von Nahverkehrsplanung mit LKW-Routenkonzept mit dem Ziel betrieben werden können, Mobilität mit Stadtentwicklung zu verbinden;
- wie und wo Standortüberlegungen für öffentliche Gebäude zu konkretisieren sind;
- wie gute Architektur zu fördern ist.
Die Aspekte des Projektes MG 2030 sind für die Erstellung des Konzeptes zu nutzen. Der gemäß Ratsbeschluss zur städtebaulichen Leitlinie qualifizierte Masterplan bleibt unberührt.
Begründung:
Eine umfassende Darstellung von Zielvorgaben für die Stadtentwicklung existiert nicht. Die Stadtentwicklung ist als wichtigste öffentliche Aufgabenstellung anerkannt, wie viele Veröffentlichungen zeigen. Deshalb sollte es Anliegen einer Mehrheit sein, für diese Aufgabe Zielvorstellungen anzustreben. Ein Beschluss im Sinne des hiermit vorgelegten Vorschlages wäre der Einstieg in den notwendigen Prozess, die Ziele zu formulieren.
Mönchengladbach, den 12. August 2014
Klaus Oberem
Vertreter der FWG im Rat der Stadt