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Rat: Friedhofskonzept und Friedhofsgebühren

 

Beschlussentwurf:

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, bis zum 01. April 2015 ein Konzept vorzulegen, nach dem
    • die Zahl der städtischen Friedhöfe bedarfsgerecht festgelegt wird,
    • die Verlängerung von Nutzungsrechten für Gräber versagt werden kann, um Friedhofsflächen einer anderen Nutzung zugänglich zu machen,
    • zukünftig nicht mehr benötigte Friedhofsflächen einer anderen Nutzung zugeführt werden können,
    • die anderweitige Nutzung aufgegebener Friedhofsflächen zu orientieren ist,
    • städtische Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Friedhöfen kostengünstiger erbracht werden können.
  2. Bis zum 01. April 2015 soll auch ein Entwurf für die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung vorgelegt werden.

 

Begründung:

Das Friedhofswesen ist seit langem veränderungsbedürftig. Dies war bereits zu Beginn der Amtszeit des Rates 2009/2014 bekannt. Die Absicht, einen entsprechenden Änderungsvorschlag einzubringen, ist bisher nicht umgesetzt worden, obwohl mit Bezug auf einen solchen kurzfristig zu erwartenden Vorschlag ein Antrag der FWG-Fraktion vom 05. September 2010 abgelehnt wurde.

Es darf wohl z. Zt. davon ausgegangen werden, dass die Mehrheit der Mitglieder des Rates heute eine Anpassung des Friedhofswesens einschließlich der Friedhofsgebührensatzung an die allgemeinen Bedürfnisse für notwendig hält. Darauf lassen gleich und ähnlich lautende Veröffentlichungen schließen.

Es ist deshalb notwendig und richtig, einen Beschluss im Sinne des hiermit unterbreiteten Vorschlages zu fassen.

 

Mönchengladbach, den 12. August 2014
Klaus Oberem
Vertreter der FWG im Rat der Stadt

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.