Zusammenarbeit mit dem Oberbürgermeister
Die Fraktionen wirken darauf hin, dass der Oberbürgermeister seine Verpflichtungen aus der Repräsentation und im Rahmen seiner Organisationsgewalt erfüllt. Sie fordern die Erfüllung der Verpflichtung zur Vorbereitung von Beschlüssen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretung so, dass in Beratungsvorlagen ausnahmslos Entscheidungsvorschläge enthalten zu sein haben. Soweit Gesetze nicht entgegen stehen, treten die Fraktionen dafür ein, den Oberbürgermeister nicht mit Funktionen der Gesellschaftervertretung in Gesellschaften zu betrauen, an denen die Stadt beteiligt ist.