Definition der Zusammenarbeitsmodalitäten
Angelegenheiten, die durch einheitliche Abstimmung geregelt werden sollen, werden zwischen den Fraktionen erörtert. Vorhaben, für die ein Entscheidungsvorschlag der Verwaltung vorliegt, werden vor der ersten Beratung im Rat, einem Ausschuss oder einer Bezirksvertretung erörtert. Vorhaben, zu denen eine der Fraktionen eine Beratung vorschlagen will, werden den anderen Fraktionen mit dem Ziel vorgestellt, eine gemeinsame Auffassung zu erarbeiten. Gelingt dies, werden Beratungsvorlagen von den Fraktionen gemeinsam eingebracht. Soweit das nicht möglich ist, können die Fraktionen einzeln oder in Gemeinschaft mit einer der anderen Fraktionen die Beratungsvorlagen einbringen.