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Konsequenzen?

Die FWG-Fraktion hat den Oberbürgermeister über das Ergebnis ihrer Recherchen mit Schreiben vom 06. August 2008 informiert. Sie hat auf die Rechtswidrigkeit des Ratsbeschlusses vom 11. Juni 2008 hingewiesen. Außerdem hat sie dem Oberbürgermeister unterbreitet, dass die Angaben über die Sanierungskosten in der Beratungsvorlage VII/3443 falsch sind. Der Oberbürgermeister wurde gebeten, die Zusammenhänge zu untersuchen und Konsequenzen zu ziehen.

Mit dem Hinweis auf Konsequenzen ist die Erwartung verbunden, dass der Herr Oberbürgermeister das Verhalten des Beigeordneten Dr. Fischer daraufhin prüft, ob die von ihm zu verantwortenden Fehler auf grober Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz beruhen.

Ein schwerwiegendes Verschulden kann hier nicht ausgeschlossen werden. Das Gesamtwerk der Konzeption Giesenkirchen 2015 liegt in der Sportverwaltung vor. Die Gutachten des Planungsbüros Reepel sind im Aktenbestand der Sportverwaltung. Aus Äußerungen des Bezirksvorstehers von Giesenkirchen ist zu erkennen, dass er diese Gutachten kennt. Diejenigen, die das Gesamtwerk der Konzeption Giesenkirchen 2015 entwickelt haben, haben Kostenangaben aus den Gutachten des Planungsbüros Reepel ohne Quellenangaben verwendet. Es besteht der schwerwiegende Verdacht, dass die Verwaltung - in welchem Zuständigkeitsbereich auch immer - keine eigene Prüfung durchgeführt hat, sondern lediglich versucht hat, der Auffassung des CDU Stadtbezirksverbandes Giesenkirchen zur Umsetzung zu verhelfen.

Der Frage der wirtschaftlichen Auswirkung für die Stadt Mönchengladbach muss besonderes Gewicht beigemessen werden. Die zur Aufgabe vorgesehenen Sportanlagen und der Parkplatz Trimpelshütte/ Kruchenstraße sollen für einen Gesamtpreis von rd. 3,7 Mill. € an die Gemeinnützige Kreisbau AG verkauft werden.

Verkauft werden soll eine Gesamtfläche von 80.596 m². Das ergibt eine Baulandfläche von rd. 45.00 m². Dieses Bauland hat den in dem Gesamtwerk der Konzeption angegebenen Ertragswert von 9.432.515 €.

Der Verkauf an die Gemeinnützige Kreisbau AG zu einem Betrag von rd. 3,7 Mill. € liegt somit rd. 5,733 Mill. € unter dem Ertragswert, mit dem der CDU Stadtbezirksverband Giesenkirchen im Gesamtwerk der Konzeption gerechnet hat. Es ist ja wohl nicht zu bestreiten, dass damit die Umsetzung der Konzeption Giesenkirchen 2015 für die Stadt Mönchengladbach eine kaum noch zu überbietende finanzielle Schädigung darstellt.

Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidung der Oberbürgermeister treffen wird.

Die Konzeption Giesenkirchen 2015 darf nicht umgesetzt werden!

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
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E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.