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Dokumentation unsauberer Gangart von CDU/FDP

Mit der Beratungsvorlage Nr. VII/2662 vom 18. Mai 2007 wurde von CDU und FDP für die Sitzung der Bezirksvertretung Giesenkirchen am 31. Mai 2007 der nachfolgende Beschlussentwurf eingebracht:

Die Bezirksvertretung Giesenkirchen bittet die Verwaltung, die Konzeption Giesenkirchen 2015 (siehe Anlagen) auf ihre Realisierbarkeit zu überprüfen und dabei folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:

  • Neuanlage einer Sport- und Freizeitanlage auf dem Gelände des Freibades Giesenkirchen mit dem Ziel, diese Sport- und Freizeitanlage in den Jahren 2008/2009 zu bauen, ohne den städtischen Haushalt zu belasten.

  • Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung für den Bereich des heutigen Schwimmbad-Parkplatzes an der Kruchenstraße.

  • Aufgabe der Außenspielfelder der Sportanlage Puffkohlen und Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung in diesem Bereich.

  • Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung in einem Teilbereich der Außensportanlage Asternweg und Umgestaltung der verbleibenden Flächen in einen Außensportbereich für Schulsport.

Die Verwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach (EWMG) für dieses Gesamtkonzept die zu erwartenden Kosten und Erlöse zu ermitteln.

Das Ergebnis der Prüfung ist der Bezirksvertretung Giesenkirchen, dem Freizeit-, Sport- und Bäderausschuss, dem Planungs- und Bauausschuss und dem Hauptausschuss zeitnah vorzustellen.

Mit diesem Beschlussentwurf wird so getan, als sei die Konzeption Giesenkirchen 2015 aus Anlagen zu ersehen, die der Beratungsvorlage beigefügt sind. Anlagen waren jedoch nicht beigefügt. Sie wurden erst in der Bezirksvertretungssitzung ausgegeben. Es handelte sich um vier Schwarz-Weiß-Kopien im Format DIN A4, die wie folgt überschrieben waren:

  1. Giesenkirchen 2015, Neues Sport- und Freizeitzentrum Giesenkirchen, Städtebauliche Neuordnung

  2. Giesenkirchen 2015, Sportanlage Asternweg, Städtebauliche Neuordnung

  3. Giesenkirchen 2015, Parkplatz Trimpelshütte/ Kruchenstraße, Städtebauliche Neuordnung

  4. Giesenkirchen 2015, Sportanlage Puffkohlen, Städtebauliche Neuordnung

Auf der Anlage zu 1. war eine Bezirkssportanlage des Typs C mit einem zweiten Fußballspielfeld abgebildet. Die Spielfelder sollten als Kunstrasenplätze ausgebildet sein. Zusätzlich eingetragen waren Beach-Volleyball-Platz, zwei Fußball-Tennisplätze und ein Kinderspielplatz. Dazu ein neues Funktionsgebäude. Die drei anderen Kopien (Anlagen 2 bis 4) zeigten, wie man sich Bebauung auf den Sportanlagen Puffkohlen und Asternweg sowie dem Parkplatz Trimpelshütte/ Kruchenstraße vorstellte.

Aus der Begründung zum Beschlussentwurf war zu entnehmen, dass der Sanierungsbedarf für die vorhandenen Sportanlagen der Aspekt war, der zu der Idee führte, das zukünftige Sportstättenangebot in Giesenkirchen und das zukünftige Wohnbauflächenangebot in eine Konzeption Giesenkirchen 2015 einzubinden. Als Kern der Konzeption wurde die Neugestaltung einer Sportanlage in guter Qualität auf dem Gelände des ehemaligen Freibades Giesenkirchen als Ersatz für einen Teil der Sportanlage Asternweg und die gesamte Anlage Puffkohlen herausgestellt. Besonders beachtenswert ist die hier formulierte Hoffnung, dass aus der Vermarktung der neu zu schaffenden Wohnbauflächen mit Erlösen zu rechnen sei, die die Kosten der neu zu errichtenden Sportanlage auf dem Freibadgelände decken und dass voraussichtlich außerdem noch eine Einnahme für den Haushalt der Stadt zu realisieren sei.

Verschwiegen wurde, dass die Konzeption Giesenkirchen 2015 nicht nur aus den der Beratungsvorlage nachträglich hinzugefügten vier Blättern besteht. Das verheimlichte Gesamtwerk hat 52 Seiten. Allein sieben Seiten dieses Gesamtwerkes dienen dem Zweck, die hohe Sanierungsbedürftigkeit der vorhandenen Sportanlagen Asternweg und Puffkohlen zu belegen. Auf sechs weiteren Seiten wird die Aufwands- und Ertragsrechnung für die Konzeption dargestellt. Für alles, was nach dem Beschlussentwurf von der Verwaltung geprüft werden sollte, ist hier die Lösung schon vorgegeben. Da der Verwaltung im Fachbereich Sport als auch im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung das Gesamtwerk der Konzeption Giesenkirchen 2015 zur Verfügung gestellt wurde, ist leicht zu erraten, warum die Gesamtunterlage der politischen Ebene vorenthalten wurde. Die Vorgaben von CDU/FDP sollten später als Prüfungsergebnisse der Verwaltung erscheinen können, was nicht zu erreichen war, wenn die politische Ebene über die Auffassung von CDU und FDP bereits bei der Einbringung in die Beratung voll informiert worden wäre. Ein Täuschungsakt erster Güte.

Die Kosten für die Herstellung einer neuen Sportanlage auf dem ehemaligen Freibadgelände wurden mit 2.655.000 € beziffert. Die angegebenen Herstellungskosten beziehen sich allerdings nicht auf eine Anlage, die der in der Bezirksvertretung Giesenkirchen vorgelegten und im Gesamtwerk der Konzeption dargestellten Sportanlage entspricht. Statt eines zweiten Kunstrasen-Fußballplatzes ist in der Aufwandsberechnung das zweite Spielfeld als Aschenplatz bezeichnet.

Hier zeigt sich in einem besonders bedeutsamen Punkt die Unaufrichtigkeit der Erfinder der Konzeption. Abweichend von der bildhaften Darstellung der Neubauabsicht war also von Anfang an nicht daran gedacht, eine Sportanlage mit der hohen Qualität von zwei Kunstrasenplätzen zu schaffen. Abgesehen davon ist ein Aschenplatz auch billiger als ein Kunstrasenplatz. Die Kosten sind um mindestens 140.000 € geringer anzusetzen. So tritt also neben die Täuschung über die Qualität eine Täuschung über die Höhe der Investitionsbereitschaft für die Ersatzsportanlage. Zustimmung in der Öffentlichkeit, soweit sie denn überhaupt zu erreichen war, beruht hier also auf Täuschung über die wahren Absichten.

Dies liegt auf derselben Ebene wie die in der Beratungsvorlage geäußerte Hoffnung, dass durch den Verkauf der Sportanlagen Puffkohlen und Asternweg sowie der Parkplatzfläche Trimpelshütte/ Kruchenstraße ein Erlös zu erzielen ist, bei dem nach Abzug der Herstellungskosten für eine neue Sportanlage auf dem Freibadgelände ein Erlösanteil für die Stadt Mönchengladbach abfallen könnte. Dabei werden die Akteure von CDU und FDP in der Bezirksvertretung Giesenkirchen nicht bestreiten können, das Gesamtwerk der Konzeption gekannt zu haben. Dennoch verhalten sie sich so, als ob sie nicht gewusst hätten, was darin über Aufwand und Ertrag aus den angestrebten Grundstücksgeschäften unter Einschluss der Herstellungskosten für die neue Sportanlage zu lesen ist. Sie wussten, dass ein Ertrag von 9.432.515 € auf der Basis der Grundstückpreise nach der Bodenrichtwertkarte für das zu erwartende Bauland angesetzt war. Ebenfalls kannten Sie den Gesamtbetrag des Aufwandes für die Herrichtung und Erschließung dieses Baulandes unter Einschluss der Kosten für die neue Sportanlage auf dem Freibadgelände. Der Betrag ist in dem Gesamtwerk der Konzeption Giesenkirchen 2015 mit 5.255.000 € angegeben. So ist ein Ertrag von 4.177.515 € zu erwarten.

Die angebliche Sanierungsbedürftigkeit - in der Beratungsvorlage für die Bezirksvertretung nur behauptet, aber nicht belegt - wird im Gesamtwerk der Konzeption mit Zahlen unterfüttert. Eine Angabe darüber, wer diese Werte ermittelt hat, fehlt. Es wird lediglich festgestellt, dass die Sportanlage Puffkohlen mit 165.000 € saniert werden müsse. Der Sanierungsbedarf für den Tennenplatz in der Sportanlage Asternweg wird mit 103.400 € angegeben.

Die Erwartung, dass die Verwaltung den Prüfungsauftrag der Bezirksvertretung schnell und vollständig ausführt, wurde nicht erfüllt. Die nach einem Jahr vorgelegten Ergebnisse beschränken sich auf Angaben der Verwaltung aus dem Fachbereich Sport und sind als das Bemühen zu erkennen, der CDU/FDP genehme Entscheidungen vorzubereiten. Aussagen der Verwaltung aus dem Fachbereich Stadtentwicklung und Planung fehlen bis heute (13. August 2008) vollständig. Von hier aus wurde nur der EWMG zugearbeitet. Die Ergebnisse wurden nicht öffentlich bekannt gegeben. Sie werden in der weiteren Darstellung hier berücksichtigt, weil sie durch Akteneinsicht ermittelt wurden.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
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E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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