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Das Gewurschtele der Verwaltung

Die erste Reaktion auf den Prüfungsauftrag durch die Bezirksvertretung Giesenkirchen vom 31. Mai 2007 ist eine Beratungsvorlage für eine gemeinsame Sitzung von Bezirksvertretung und Freizeit-, Sport- und Bäderausschuss am 20. Mai 2008. Für diese Sitzung legte Herr Beigeordneter Dr. Fischer eine Beratungsvorlage vom 6. Mai 2008 mit der Vorlagen-Nr. VII/3443 vor. Der darin enthaltene Beschlussentwurf lautet:

Die bisher für den Schulsport, den Vereinssport und sonstige sportliche Zwecke genutzte Außensportanlage Bezirkssportanlage Giesenkirchen (Puffkohlen) und das Tennen-Spielfeld der Anlage Asternweg werden für eine Sportnutzung aufgegeben und können anderen Zwecken zugeführt werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die in der Sitzung der Bezirksvertretung Giesenkirchen am 31.05.2007 unter TOP 4 vorgestellte Konzeption Giesenkirchen 2015 neu zu errichtende Anlage auf dem ehemaligen Freibadgelände vor Aufgabe der beiden Sportstätten realisiert und in Betrieb genommen wird.

Der Beratungsvorlage ist die Abbildung einer Sportanlage beigefügt, die auf dem ehemaligen Freibadgelände in Giesenkirchen errichtet werden soll. Obwohl der Beschlussentwurf auf die in der Bezirksvertretung Giesenkirchen am 31. Mai 2007 vorgelegte Abbildung der Anlage verweist, hat die jetzt vorgelegte Darstellung mit dieser Anlage nichts gemein. Das wird erst aus der Begründung zum Beschlussentwurf deutlich. Hier wird von einer Weiterentwicklung der Planung gesprochen. Eine Weiterentwicklung ist allerdings nicht zu erkennen. Vielmehr handelt es sich um eine Rückbauplanung. Es ist weder angegeben, wer die (angebliche) Weiterentwicklung geplant hat, noch wie hoch die Kosten für diese Anlage sein werden. War ursprünglich noch eine Bezirkssportanlage des Typs C mit einem zweiten Fußballspielfeld und verschiedenen Nebenanlagen dargestellt, so sind nunmehr nur noch zwei Fußballfelder in Kunstrasenausführung mit verstümmelten leichtathletischen Kleinanlagen übrig geblieben.

Als Grund für die im Beschlussentwurf vorgesehene Aufgabe der Sportanlage Puffkohlen und des Tennenplatzes Asternweg ist in der Begründung auf die hohen Sanierungskosten verwiesen. Sie werden unter Bezug auf ein Gutachten eines Planungsbüros Reepel aus 2006 für Puffkohlen mit 625.400 € und für die (Gesamt-)Sportanlage Asternweg mit 287.000 € beziffert.

Das Planungsbüro Reepel hat dagegen tatsächlich keine Sanierung der Anlagen vorgesehen. Es hat für Puffkohlen nur eine Renovation empfohlen, die das Büro - verteilt auf zwei Jahre - mit je 84.680 € pro Jahr berechnet hat. So sind für Puffkohlen lediglich insgesamt 169.360 € aufzuwenden. Es darf geraten werden, warum der Beigeordnete einen fast vierfach höheren Betrag angegeben hat.

Ähnlich verhält es sich mit den Angaben zur Sportanlage Asternweg. Hier empfiehlt das Planungsbüro Reepel die Sanierung der Tennendecke für das Fußballspielfeld zum Betrage von 103.400 €. Es ist ebenfalls nicht ersichtlich, warum Herr Beigeordneter Dr. Fischer einen fast dreifach höheren Betrag angibt.

Auch die Behauptungen von Herrn Beigeordneten Dr. Fischer über die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten unter dem Aspekt Finanzwirksamkeit sind nicht belegt. Hier operiert er mit einer Vermutung. Die Behauptung, die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten für die neue Anlage seien kurz- und langfristig günstiger als bei den bestehenden Sportanlagen ist in jedem Falle falsch, wenn die Zahl der jährlichen Nutzungsstunden auf der neuen Anlage nicht erheblich höher ist als auf den bestehenden. Einen Anhalt für eine seriöse Berechnung in dieser Frage enthält die Vorlage nicht.

Dem Hauptausschuss wurde am 04. Juni 2008 und dem Rat am 11. Juni 2008 die Beratungsvorlage VII/3443 vorgelegt. Der Beschlussentwurf war nunmehr als Maßgeblicher Beschlussentwurf bezeichnet. Ein maßgeblicher Beschlussentwurf ist nach den dafür geltenden Regeln ein Entwurf, der in der vorangehenden Beratung gegenüber der Ursprungsfassung verändert wurde. Hier ist eine Veränderung aber nicht erfolgt. Somit gab es keinen Grund für die Vorlage des Maßgeblichen Beschlussentwurfes. Die Vorlage in dieser Form ist ein Regelverstoß, der einhergeht mit einem Rechtsfehler. Die Sache ist ohne jeden Zweifel eine Angelegenheit der Stadtentwicklung. Nach § 9 Abs.2 der Zuständigkeitsordnung dürfen solche Angelegenheiten nicht ohne Vorberatung im Planungs- und Bauausschuss in den Rat eingebracht werden. Hinzu kommt, dass die von der Bezirksvertretung Giesenkirchen am 31. Mai 2007 beschlossene Forderung nach Einbindung des Planungs- und Bauausschusses unbeachtet geblieben ist.

Wie nicht anders zu erwarten, wurden die fehlerhaften Vorlagen von Beigeordneten Dr. Fischer und Oberbürgermeister Bude in der Bezirksvertretung Giesenkirchen, dem Freizeit-, Sport- und Bäderausschuss, dem Hauptausschuss und dem Rat mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen und Gruppen beschlossen.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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