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Kein Ausgleich für überhöhte Erschließungsbeiträge

Eine Änderung der Satzung über Erschließungsbeiträge stand zur Beratung. Einheitssätze zur Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die Straßenbeleuchtung sollten festgesetzt werden. Die Höhe des Aufwandes richtet sich nach der Zahl der Lichtmasten und dem Abstand zwischen ihnen. Die Lichtstärke der Leuchtmittel ist nach Richtlinien festgesetzt, die eine bestimmte Helligkeit garantieren.

Die Straßenbeleuchtung wird in Mönchengladbach aus Sparsamkeitsgründen mit reduzierter Energie betrieben. Das führt dazu, dass die Beleuchtung nicht den Richtlinien entspricht, die mit der Investition in die Straßenbeleuchtung erreicht werden soll. Der Bürger erhält also nicht, wofür er mit dem Erschließungsbeitrag für die Straße, an der sein Grundstück liegt, bezahlt. Erich Oberem fragte für die FWG-Fraktion, ob hier nicht ein Ausgleich angemessen wäre, und stellte folgenden Prüfungsantrag:

Die Verwaltung möge prüfen, wie den betroffenen Straßenanliegern ein Ausgleich dafür zu gewähren ist, dass sie eine Investition tragen, mit der die sie begründende Leistung nicht erbracht werden wird.

In gar nicht so seltener Übereinstimmung lehnten Gestaltenmehrheit der Ampel und CDU-Fraktion den Antrag ab. Man muss nicht sicher sein, dass die Herrschaften verstanden haben, worum es geht.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.