Eindrücke aus Mönchengladbach

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Satzungsänderungen zum Theater- und Orchesterbetrieb, städtische Ausgaben im Haushaltsjahr 2009, die Friedhofsgebühren sowie die Satzung über Erschließungsbeiträge waren Gegenstand der Sitzung am 10. Februar 2011.


Theater - eine Satzung mit falschen Angaben

Das Steuerrecht ist zweifelsfrei eine höchst komplizierte Materie. Wer sie handhaben will, dem dürfen keine Fehler unterlaufen. Auch Ungenauigkeiten darf er sich nicht erlauben. Der steuerrechtliche Erfolg seiner Bemühungen könnte schnell verspielt sein.

Ob die Verwaltung der Stadt Mönchengladbach sich dessen bewusst ist, darf von jedem bezweifelt werden, der weiß, was sich im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 10. Februar 2011 abspielte. Zur Diskussion stand eine Dringlichkeitsentscheidung, die am 28. Dezember 2010 von Oberbürgermeister Bude und dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Dr. Hans Peter Schlegelmilch, getroffen worden war. Die Satzung für das Stadttheater und städtische Orchester der Stadt Mönchengladbach war Gegenstand dieser Entscheidung. Damit sollte die Satzung des Betriebes gewerblicher Art (BgA) für das Stadttheater und das städtische Orchester an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Wie in solchen Fällen bei dieser Verwaltung nicht unüblich, waren die Beratungsvorlagen nicht vollständig. Die anzupassende Satzung war den Beratungsunterlagen nicht beigefügt. Beigefügt war nur der Text einer neuen Satzung. Es gab nicht mal einen Hinweis darauf, von wann die anzupassende Satzung war und wo sie veröffentlicht ist.

Mit einiger Mühe war herauszufinden, dass eine Satzung gemeint war, die am 13. März 1985 vom Rat der Stadt beschlossen und im Amtsblatt vom März 1985 veröffentlicht worden war. Mit dieser Satzung wurde bestimmt, dass das städtische Theater mit Sitz in Mönchengladbach ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt.

Das war eine richtige Formulierung. Das Theater war städtisch, denn es gehörte der Stadt im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes. Anders heute. Das Theater und ein Orchester gehören der Stadt nicht mehr. Das Theater und das Orchester gehören einer anderen Rechtsperson, nämlich der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH mit Sitz in Krefeld.

Die neue Satzung, die demselben Zweck dient wie die alte, enthält die Feststellung: Das Stadttheater und städtische Orchester Mönchengladbach ist eine Einrichtung der Stadt Mönchengladbach. Diese Feststellung ist falsch. Die Stadt hat keine Rechte am Theater und am Orchester. Das wird an anderer Stelle im Satzungstext sogar ausgeführt. Dort heißt es, Der Satzungszweck wird verwirklicht... mittels einer Beteiligung an der... gGmbH von 50%.

Im Finanzausschuss wies Erich Oberem für die FWG auf die Fehler im Satzungstext hin. Die Erklärungen der Verwaltung waren langatmig, leider nicht schlüssig. Oberem bat, und erhob dies auch zum Antrag, die aufgeworfene Frage einer Rechtsprüfung zu unterziehen, um Nachteile für die Stadt und die gGmbH aus der unklaren Textgestaltung der Satzung zu verhüten. Sein Antrag wurde abgewiesen - wieder einmal eine einträchtige Entscheidung von Gestaltenmehrheit der Ampel und der CDU-Fraktion.


Späte Entscheidungen

Der Stadtkämmerer Kuckels legte dem Finanzausschuss einen Bericht zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2009 vor. Darin hieß es ganz lapidar, dass sich die Ausgaben im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2009 ergeben hätten. Auf Nachfragen von Erich Oberem musste der Kämmerer zugeben, dass die Mehrbedarfe im Laufe des Haushaltsjahres nicht aufgefallen seien. Eine Erklärung dafür konnte er nicht geben. Es hätte Probleme gegeben. Die Frage von Oberem, ob sichergestellt wäre, dass sich dies nicht wiederhole, mochte der Kämmerer nicht bejahen. Oberems Folgerung, dies sei aber kein Beweis für ordnungsgemäße Verfahrensabläufe, wies der Kämmerer dagegen entschieden zurück. Man arbeitet dran - und das ist ja auch schon ein Trost. Angaben darüber, wie die Höhe der Ausgaben im Einzelnen begründet sei, wurden trotz Nachfrage von Oberem nicht gegeben. Für diese Verwaltung nichts Besonderes. Es geht ja nur um rd. 2,5 Mio. €.


Überprüfung der Friedhofsgebühren nicht beabsichtigt

Gegenstand der Beratung war auch ein Bericht über die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes, das am 22. September 2010 beschlossen worden war. Das gab Gelegenheit, nach dem Stand der Arbeiten zur Überprüfung der Friedhofsgebührenordnung zu fragen. Die FWG-Fraktion hatte nämlich in der Ratssitzung am 22. September 2010 den Antrag gestellt, die Verwaltung möge die Friedhofsgebührenordnung überprüfen. Die Gebührensätze seien nach einer nicht nachvollziehbaren Methode berechnet und größtenteils zu hoch angesetzt.

Der Antrag wurde von der Gestaltenmehrheit der Ampel und der CDU abgelehnt. Zur Begründung der Ablehnung wurde vom Fraktionsvorsitzenden der SPD, Lothar Beine, darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung des Friedhofswesens im Haushaltssicherungskonzept ohnehin vorgesehen sei. Deshalb sei ein separater Prüfungsauftrag nicht erforderlich. Obwohl die CDU-Fraktion das Haushaltssicherungskonzept zuvor in Bausch und Bogen abgelehnt hatte, stimmte sie der Auffassung der SPD-Fraktion zu.

Im Bericht über die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes wurde das Friedhofswesen mehrfach erwähnt. Es sei ein Konzept der Verwaltung zu den angesprochenen Fragenkomplexen in Arbeit, war zu lesen. Über die Friedhofgebühren stand nichts in dem Bericht.

Auf Nachfrage von Erich Oberem erklärte Herr Beine für die SPD-Fraktion, dass die Gebührenfrage gar nicht Gegenstand der Arbeiten zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes sei. Deutlicher konnte man nicht zum Ausdruck bringen, was von dem Slogan der SPD im Wahlkampf 2009 gegen schwarz-gelbe Abzocke zu halten ist. Nichts! Die Abzocke ist jetzt vollfarbig schwarz-rot-gelb grün. Die FWG-Fraktion wird diese Entwicklung nicht hinnehmen und die nächste Gelegenheit nutzen, um ihren Prüfantrag wieder einzubringen.


Kein Ausgleich für überhöhte Erschließungsbeiträge

Eine Änderung der Satzung über Erschließungsbeiträge stand zur Beratung. Einheitssätze zur Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die Straßenbeleuchtung sollten festgesetzt werden. Die Höhe des Aufwandes richtet sich nach der Zahl der Lichtmasten und dem Abstand zwischen ihnen. Die Lichtstärke der Leuchtmittel ist nach Richtlinien festgesetzt, die eine bestimmte Helligkeit garantieren.

Die Straßenbeleuchtung wird in Mönchengladbach aus Sparsamkeitsgründen mit reduzierter Energie betrieben. Das führt dazu, dass die Beleuchtung nicht den Richtlinien entspricht, die mit der Investition in die Straßenbeleuchtung erreicht werden soll. Der Bürger erhält also nicht, wofür er mit dem Erschließungsbeitrag für die Straße, an der sein Grundstück liegt, bezahlt. Erich Oberem fragte für die FWG-Fraktion, ob hier nicht ein Ausgleich angemessen wäre, und stellte folgenden Prüfungsantrag:

Die Verwaltung möge prüfen, wie den betroffenen Straßenanliegern ein Ausgleich dafür zu gewähren ist, dass sie eine Investition tragen, mit der die sie begründende Leistung nicht erbracht werden wird.

In gar nicht so seltener Übereinstimmung lehnten Gestaltenmehrheit der Ampel und CDU-Fraktion den Antrag ab. Man muss nicht sicher sein, dass die Herrschaften verstanden haben, worum es geht.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.