Straßenreinigung
Beschlussentwurf:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, dem Rat alsbald den Entwurf einer Satzung vorzulegen, mit der die Straßenreinigung und der Winterdienst auf Fahrbahnen den Eigentümern der anliegenden Grundstücke übertragen wird, soweit dies den Betroffenen nach den Verkehrsverhältnissen auf den Straßen zumutbar ist.
Begründung:
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Die Möglichkeit zur Übertragung der Straßenreinigung im Sinne des Beschlussentwurfes ergibt sich aus § 4 des Straßenreinigungsgesetzes.
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Die Zumutbarkeit ist bei etwa zweidritteln der heute in der Reinigungspflicht der Stadt stehenden Fahrbahnen gegeben. Mit der Übertragung der Reinigungspflicht erfolgt deshalb in großem Umfange eine Entlastung der Stadt von Kosten. In entsprechendem Umfange werden die Bürger von Straßenreinigungsgebühren entlastet. Dies sind Ziele, die von der Stadt anzustreben sind. Damit wird auch dem Ziel gedient, das im Kommunalwahlkampf von SPD und heutigem Oberbürgermeister als anzustrebende Entlastung von gelb-schwarzer Abzocke beschrieben wurde.
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Der Bürger kann die ihm mit der beabsichtigten Neuregelung übertragenen Pflichten auf der Basis eines privatrechtlichen Auftrages von der GEM zu zumutbaren Kosten erfüllen lassen. Selbst wenn diese Möglichkeit nicht wahrgenommen wird, wird der Bürger durch die Übertragung der Reinigungspflicht nicht überfordert. Die Anforderungen an die Ordnungsgemäßheit der Reinigung sind gering. So geht die Pflicht zum Winterdienst auf den betroffenen Fahrbahnen nicht über das Ziel hinaus, die Fahrbahn so zu halten, dass Fahrzeuge unter Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Verhältnis zu den jeweiligen Wetterbedingungen noch fahren können.