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Punkt 5 der Tagesordnung: Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

Die Vorlage weist wieder einen erheblichen Anteil von Aufwendungen aus, deren Deckung im Rahmen des Jahresabschlusses vorgesehen ist.

Fragen der FWG an den Kämmerer lauteten, ob es für das Haushaltsjahr 2013 Erkenntnis über die bisher aufgelaufenen Summen derartig zu deckender Aufwendungen gibt und ob die zu dieser Deckung zur Verfügung stehenden Überschüsse abgeschätzt werden können. Für beides musste der Kämmerer einräumen, keine belastbaren Zahlen zu haben. Man verlässt sich hier auf die Erfahrungswerte der letzten Jahre, in denen sich immer ausreichende Mittel im Haushalt ergeben haben.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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