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Beschlussvorschlag der FWG-Fraktion für die Sitzung des Schul-und Bildungsausschusses am 05. Februar 2014

Die FWG-Fraktion beantragt, den Beschluss des Rates der Stadt vom 22. Dezember 2010 umzusetzen und die Kosten gem. der Darstellung in der Beratungsvorlage 3607/VIII zu tragen, wenn und soweit die Verwaltung nachweist, dass Einsparungen nicht möglich sind.

Begründung:

  1. Schulische Gründe, die ein Abweichen von der derzeitigen Beschlusslage erfordern, liegen nicht vor.

  2. Die Gesamtaufwendungen für die Umsetzung des Beschlusses vom 22. Dezember 2010 sind geringer, als die für andere Entscheidungsvarianten. Die höheren konsumtiven Aufwendungen können durch Einsparungen im konsumtiven Teil des Haushaltes ausgeglichen werden, wie die Sparvorschläge der FWG-Fraktion zur Haushaltsplanung belegen.

  3. Die mit dem Abweichen von der bisherigen Beschlusslage verbundene Veränderung der Zügigkeit der Geschwister-Scholl-Realschule ist eine unangemessene Folge des beabsichtigten Standorttausches. Sie ist Schülern und Eltern nicht zumutbar, wenn die Schule erfolgreich arbeiten soll wie bisher.

  4. Die derzeitige Situation erfordert eine Entscheidung. Eine Verschiebung der Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt ist nicht sachdienlich.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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