Eindrücke aus Mönchengladbach

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Ein Überblick aktueller Themen innerhalb der Stadt Mönchengladbach.


Schulden

Die Stadt Mönchengladbach hat z.Zt. ca. 800 Mio. DM Schulden. Das bedeutet einen Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) von jährlich ca. 70 Mio. DM. Ein Schuldenabbau ist jedoch nicht erkennbar. Im Gegenteil! Es werden gigantische Pläne (Nordpark) realisiert, die die Stadt noch wesentlich höher verschulden werden.


Nordpark

Die beschlossene Realisierung des Nordparks wird die finanziellen Möglichkeiten der Stadt bei weitem übersteigen. Unter Berücksichtigung aller zu erwartenden Zuschüsse für den Nordpark bleiben für die Stadt noch ca. 150 Mio. DM als eigene Investition übrig. Die Verwirklichung des Nordparks bringt die Stadt auf eine Gesamtverschuldung von annähernd 1 Milliarde DM. Die Frage muß deshalb sein, ob wir den Nordpark brauchen. Die FWG-Fraktion sagt nein, weil die im politischen Raum prognostizierten, zusätzlichen Arbeitsplätze nicht entstehen werden, ein Investitionsschub ausbleiben wird. Das zusätzliche Wohnungsangebot im Nordpark verschärft die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Innenstadtbereich, der bereits jetzt durch viele Wohnungsleerstände gekennzeichnet ist. Dem Einzelhandel werden durch ungewollte, aber mögliche Erweiterungen der Verkaufsflächen im Nordpark besondere Schwierigkeiten bereitet.


Borussenstadion

Das Interesse von Borussia ist heute auf ein Stadion gerichtet, das dem Spielbetrieb des Vereins gerecht wird. Ein solches Stadion wäre finanzierbar gewesen. Der jetzt von CDU/FDP und SPD beschlossene Stadionbau ist für die Stadt nicht tragbar und engt die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt an anderen Stellen stark ein. Der jetzt beschlossene Stadionbau dient nur als Vehikel für den Einstieg in die Nordparkrealisierung. Die Empfehlung der FWG–Fraktion in der Ratssitzung am 17. Januar 2001 lautete:

  • sich auf die Ursprünge zu besinnen,

  • die städtischen Interessen mit den Interessen von Borussia in Einklang zu bringen,

  • bei der Nordparkrealisierung die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt zum Maßstab von Entscheidungen zu machen.

Der Ursprung ist der Ratsbeschluß vom 12. Juni 1996. Daraus ergibt sich, daß die Stadt ihr Engagement auf Borussias Absichten, entsprechend der Machbarkeitsstudie vom 08. März 1996, ausrichten wollte. Diese Absichten sind aufgegeben.


Schauspielhaus

Auf der Hindenburgstraße die Attraktivität zu steigern, hält die FWG-Fraktion für unbedingt notwendig. Wie die Mehrheitsfraktionen im Rat, CDU und FDP, das Vorhaben jedoch händeln, findet die Zustimmung der FWG-Fraktion nicht. Es fehlen z.Zt. klare Angaben über Folgekosten, sowie gewünschte und auszuschließende Folgen für die Stadtentwicklung. Weiterhin fehlt eine plausible Erklärung, warum bestehende (kulturelle) Bausubstanz vernichtet werden soll, um an derselben Stelle in gleicher Größe Bauvolumen entstehen zu lassen, das demselben kulturellen Zweck dient.


Steuern, Gebühren und Abgaben

Steuererhöhungen sowie Gebühren- und Abgabenerhöhungen hält die FWG-Fraktion für nicht erforderlich.


Förderung des Mittelstands

Die Förderung des Mittelstands erreicht man nicht mit dem Bau eines gigantischen Nordparks, inklusive eines multifunktionalen Fußballstadions. Unternehmen, die ein solches Projekt bauen, bringen Arbeitskräfte und Baumaterial mit und lassen den ortsansässigen Mittelstand erfahrungsgemäß im großen und ganzen nicht partizipieren. Die FWG-Fraktion ist davon überzeugt, daß wir unserem ortsansässigen Mittelstand nur helfen, wenn alle Unternehmen die Chance erhalten, sich bei Auftragsvergaben zu beteiligen.


Verwaltungsreform

Die FWG-Fraktion will:

  • Beseitigung von Überbesetzungen in Führungsfunktionen,

  • Orientierung der Personalpolitik am Aufgabenbestand,

  • Fortführung der Verwaltungsreform ohne theoretische Überfrachtung.

Deshalb fordert die FWG-Fraktion:

  • Abbau der Überbesetzung in den Führungsfunktionen und

  • Eingliederung des freigesetzten Personals,

  • Befreiung der Verwaltung von der Befassung mit sich selbst und damit

  • Schaffung von Ressourcen in der Dienstleistung,

  • Kurzfristige Entscheidung von offenen Reformprozessen,

  • Auflösung des Projekts Verwaltungsreform und Eingliederung des frei werdenden Personals in den Dienstleistungsapparat,

  • Permanente Fortführung der Verwaltungsreform als Führungsaufgabe ohne personellen Zusatzaufwand,

  • Hierarchieabbau und Abbau von Querschnittsfunktionen, wo möglich und nützlich zur Stärkung der Dienstleistungsfunktionen der Verwaltung,

  • im übrigen: Wiederherstellung der bewährten Verwaltungsorganisation, soweit zweckmäßig.

  • Anmerkung: Der Landrat im Kreis Viersen, Dr. Christian Vollert, handhabt dies so!

  • Nutzung verwaltungsinterner Ressourcen, statt der Beauftragung von Gutachtern.

Die FWG-Fraktion ist dafür, daß die Verwaltung von qualifizierten Leuten geführt wird. Die FWG-Fraktion wird sich dafür einsetzen, daß die Zahl der Beigeordneten den Anforderungen entsprechend festgelegt wird. Die Besetzung von Posten im Verwaltungsvorstand darf nicht Gegenstand von Koalitionsverträgen sein.

Der Einsatz von Dezernenten im Verwaltungsvorstand als Gegenstand parteipolitischer Kungelei ist unerträglich. Die aktuelle Diskussion um einen FDP-Beigeordneten ist das abschreckende Gegenbeispiel.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.