Eindrücke aus Mönchengladbach

Chance für Public Private Partnership (PPP) vertan.

Die FWG hat sich zur Aufgabe gesetzt, den Bestand der öffentlichen Einrichtungen zu sichern (siehe: Wahlprogramm 2004 vom 21. Januar 2004). Die besondere Aufmerksamkeit gilt den Schulen. Viele Schulgebäude werden nicht in dem erforderlichen Maße instandgehalten. Immer wieder werden notwendige Maßnahmen von Jahr zu Jahr zurückgestellt. Dahinter steht nicht selten die Absicht der Mehrheitshalter im Rat der Stadt, vor allem der CDU, Gelder für andere Absichten freizuschaufeln. Das sind solche, die der politischen Opportunität zu Liebe gefördert werden müssen. So kommt es zu Instandhaltungsmängeln und letztlich zum Sanierungsstau, der kaum noch jemals behoben werden kann. In der Konsequenz sind dann Neubauten die letzte Rettung, um den Versorgungsauftrag sicherzustellen. Ein Paradebeispiel dafür ist die Mehrzweckhalle Neuwerk. Hier wurde ein mit ca. 1 Mio. EUR behebbarer Sanierungsstau sogar zum Vorwand für einen mit 3,8 Mio. EUR zu Buche schlagenden Neubau.

Im Schulwesen ist auch der Neu-, Um- und Ergänzungsbau problematisch. Hier fehlen die erforderlichen Festlegungen im Schulentwicklungsplan, um eine langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Jeder weiß, daß die Finanzlage der Stadt schlecht ist. Die FWG hat die Ursachen dafür untersucht (siehe: Die Haushaltsmisere der Stadt Mönchengladbach vom 09. März 2005). Die schlechte Situation ist hausgemacht und behebbar. Man muß nur bereit sein, die sicher schmerzlichen Sparmaßnahmen durchzusetzen. Hier verweigern sich alle anderen Fraktionen im Rat der Stadt mit ganz unterschiedlichen Gründen. Die einen meinen, daß gar nichts geht, und die anderen wollen nur umschichten. Die SPD redet häufig und lange über die Segnungen der Public Private Partnership (PPP). Sie erhebt diese Möglichkeit der Realisierung von Vorhaben zum Allheilsparmittel. Dabei ist PPP sicher eine Realisierungsmöglichkeit für öffentliche Vorhaben auf lange Sicht, aber nur in begrenztem Rahmen eine Maßnahme, die hilft Haushaltsmittel einzusparen.

Für die FWG steht die Notwendigkeit im Vordergrund, den Bestand der öffentlichen Einrichtungen zu sichern. Im PPP sieht sie einen Weg, dies zu gewährleisten. Deshalb hat die FWG-Fraktion bezogen auf Schulen einen Antrag im Rat eingebracht, der den Einstieg in ein PPP-orientiertes Verfahren zum Neu-, Um- und Ergänzungsbau, zur Instandsetzung und Unterhaltung und zum Betrieb von Schulen herbeiführen sollte. Die SPD wollte im Grundsatz mitmachen. Die FDP wollte ihrem Koalitionspartner CDU nicht wehtun und enthielt sich der Stimme. Die Grünen enthielten sich ohne weitere Begründung. Die CDU lehnte ab. Sie wollte ihre Einflußmöglichkeiten nicht aufgeben. Nur so ist sie in der Lage, weiter Politik nach Opportunität im Klein/Klein zu machen.

Der FWG-Antrag fand keine Mehrheit. Alle aber reden weiter darüber, was sie alles Gutes für die Stadt tun möchten.

Und das war der Vorschlag der FWG-Fraktion:

Beschlußentwurf:

  1. Die Stadt wird Neu-, Um- und Ausbau sowie die Instandsetzung, die Unterhaltung und den Betrieb von städtischen Schulgebäuden auf ein oder mehrere durch Ausschreibung zu ermittelnde Unternehmen für eine der Aufgabenstellung angemessene Zeit übertragen.

  2. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung feststellen, welcher Bedarf für die einzelnen vorgenannten Handlungsfelder getrennt nach Grund-, Haupt-, Real-, Gesamtschulen, Gymnasien und berufsbildende Schulen in den nächsten 20 Jahre voraussichtlich erwachsen wird. Eine entsprechende Kostenschätzung ist mit vorzulegen.

  3. Zum Zwecke der Ausschreibung soll der Inhalt und der sachliche sowie der finanziell geschätzte Gesamtumfang getrennt nach Sach- und Personalkosten aufbereitet werden. Die Ausschreibung soll darauf gerichtet sein, Angebote für die Gesamtmaßnahme, Teilmaßnahmen oder Gruppen von Schulgebäuden zu erzielen. Dabei soll festgestellt werden, welches jeweilige Jahresentgelt von der Stadt gezahlt werden müßte, um die erforderliche Leistung zu realisieren. Die Verwaltung wird die Ausschreibung vorbereiten und dem Bau- und Planungsausschuß zur Beschlußfassung vorlegen.

  4. Mit der Ausschreibung muß die Forderung verbunden sein, ein Controlling einzurichten, das darauf gerichtet ist, Maßnahmen und Mitteleinsatz der Entwicklung anzupassen.

  5. Desweiteren muß im Rahmen der Ausschreibung gesichert werden, daß mit der Durchführung freiwerdende Dienstkräfte bei der Stadt Mönchengladbach in angemessener Form ihre Erwerbstätigkeit weiterhin ausführen können.

Begründung:

  1. Die FWG-Fraktion geht bei dem hier vorgelegten Beschlußentwurf davon aus, daß im Rahmen der angestrebten PPP-Maßnahme nicht das Ziel im Vordergrund steht, eine möglichst hohe Einsparungsrate gegenüber dem Aufwand zu erzielen, der bei einer Realisierung in Eigenregie erforderlich wäre. Vielmehr wird damit die Erwartung verbunden, daß die Realisierung der angesprochenen Maßnahmen grundsätzlich eher zu gewährleisten ist als in Eigenregie. Die Vorstellung von der PPP-Maßnahme beruht auf der Erkenntnis, daß die Stadt ihre Gestaltungsmöglichkeiten auf Grund ihrer finanziellen Situation auf Dauer nicht realistisch einschätzen kann. Daraus ergibt sich die Befürchtung, daß notwendige Maßnahmen in den beschriebenen Handlungsfeldern weitestgehend unterbleiben werden. Demgegenüber verbindet sich mit der PPP-Maßnahme die Erwartung, eine Möglichkeit zu finden, auf längere Zeit mit überschaubaren jährlichen Kostenraten die Aufgabenerfüllung umfassend sicherzustellen. Auf dieses Ziel muß die aus der Maßnahme resultierende Belastung der Stadt eingerichtet werden. Ob dazu eine Bindung mit einer Laufzeit von 20 Jahren ausreicht, muß geprüft werden. Erforderlichenfalls ist die Laufzeit zu verlängern. Es wäre in Verbindung mit einer solchen Entscheidung denkbar, Inhalt und Umfang der Maßnahme gegenüber der Beschreibung im Beschlußentwurf weiter zu reduzieren oder zu differenzieren.

  2. Neben dem Haupteffekt einer PPP-Maßnahme ist sicher auch ein Spareffekt gegenüber dem Aufwand denkbar, der bei einer Realisierung in Eigenregie eintreten könnte. Dieser Effekt wird aus dem Wettbewerb auf Grund der Ausschreibung ausgelöst und erkennbar. Er ist aber gegenüber dem Effekt der größeren Sicherheit in der Aufgabenerfüllung von untergeordneter Bedeutung.

  3. Die FWG-Fraktion weiß, daß es schwierig sein könnte, die beschriebene PPP-Maßnahme inhaltlich vollständig zu beschreiben und die Kostenschätzung realistisch vorzunehmen. Die von ihr seit Jahren geforderten Zustandsbeschreibungen sind eine nahezu unverzichtbare Voraussetzung. Da aber PPP von allen Fraktionen des Rates in der Vergangenheit mit unterschiedlich hoher Intensität gefordert worden ist, darf auch davon ausgegangen werden, daß Einvernehmen darüber besteht oder kurzfristig erzielt werden kann, inwieweit die Zustandsbeschreibungen in vorhandener Form genutzt werden und bis zu welchem Zeitpunkt sie so vervollständigt werden müssen, daß sie zur Vorbereitung von PPP genutzt werden können. Notfalls ist eine Ausschreibung als erster Schritt zu realisieren, soweit Material über Gebäudezustände vorhanden ist. Entsprechendes gilt für die inhaltlichen Anforderungen und die Kosten von Neu-, Um- und Ausbauten, soweit entscheidungsrelevantes Material fehlt.

  4. Die FWG-Fraktion bedauert, daß die Schulentwicklungsplanung nach dem heutigen Stand leider nicht geeignet ist, die erforderlichen Informationen für PPP bereitzustellen. Eine Schulentwicklungsplanung, die den Erfordernissen der Bedarfsbeurteilung für mindestens 10 Jahre entsprechen würde, wäre die geeignete Grundlage gewesen. Das Fehlen dieser Grundlage macht heute die beschriebene Hilfslösung erforderlich, um PPP vorzubereiten.

  5. Im Hinblick auf die unvermeidbar lange Zeit von vertraglichen Bindungen muß Controlling zur Sicherung der Anpassung an sich ändernde Verhältnisse berücksichtigt werden.

  6. Die FWG-Fraktion sieht, daß PPP in der empfohlenen Form auch Auswirkungen für die städtischen Dienstkräfte haben wird. PPP muß deshalb so gestaltet werden, daß negative Auswirkungen vermieden oder mindestens auf ein tragbares Maß reduziert werden.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.