Eindrücke aus Mönchengladbach

Programm der Freien Wählergemeinschaft für die Kommunalwahl am 26. September 2004.

Vorwort zum Wahlprogramm

Die Gründung der FWG war eine Reaktion auf die im Jahre 1998 herrschende kommunalpolitische Stimmung in der Stadt  Mönchengladbach. Vielen Bürgerinnen und Bürgern schien eine politische Erneuerung in unserer Stadt vonnöten. Die argumentative Beeinflussung  von Entscheidungsprozessen im Rat der Stadt hatte sich immer mehr verloren. Letztlich wurden Entscheidungen praktisch nur noch vom Fraktionsvorsitzenden der CDU getroffen. Seine Fraktionskollegen hatten sich zu bloßen Abstimmungsgehilfen entwickelt, die mit dem Slogan Gemeinsam sind wir stark oder durch ähnliche Appelle an das Gemeinschaftsgefühl beeinflußt wurden. Eine solche Entwicklung schafft Unbehagen, liefert aber in Folge der permanenten Einstimmigkeit wenig handfeste Angriffspunkte. Der Glaube an das Demokratieverständnis der führenden CDU-Kommunalpolitiker, aber auch der CDU insgesamt war stark erschüttert. SPD und die Grünen sowie die FDP hatten sich als im Rat der Stadt wirkende Opposition nicht bewährt.

Die FWG trat mit einem Wahlprogramm in den Wahlkampf zur Kommunalwahl 1999 ein, das als ehrlich gemeinte Aussage einer neuen politischen Kraft in Mönchengladbach verstanden wurde und viel Anklang fand. Die FWG errang 8,9% der Stimmen. Sie besetzte in der Amtszeit des Rates ab September 1999 sechs Sitze. Damit war sie drittstärkste Kraft im Rat der Stadt.

Die FWG hat sich als unabhängige, dritte politische Kraft im Rat der Stadt Mönchengladbach bewährt. Sechs Mandate reichten aber leider nicht, um durchschlagende politische Erfolge zu erzielen. CDU und SPD verhalfen einerseits der FDP und andererseits den Grünen, die mit weniger Sitzen um Rat vertreten waren als die FWG, zu mehr Einfluß, als ihnen nach dem Wahlergebnis zugestanden hätte. CDU und FDP bildeten eine feste Koalition und die SPD und die Grünen eine lockerere Zusammenarbeitsgemeinschaft, die den Grünen, insbesondere bei der Besetzung von Ausschuß- und Aufsichtsratsposten, Vorteile brachte.

Die seltsame Verbindung von CDU und FDP zu einer Rathauskoalition führte zu einer Machtkonstellation, die bei fortwirkender Schwäche der zweitgrößten Kraft im Rat, der SPD, die Fortsetzung des Politikstils erlaubte, den die Bevölkerung eigentlich nicht mehr wollte.

Die FWG-Fraktion konnte aufklärend und mahnend auf Entscheidungsprozesse einwirken, sie aber letztlich nicht entscheidend beeinflussen. Als unabhängige Kraft ließ sie sich auch nicht durch Angebote zur Zusammenarbeit von ihrem nur dem Wohle der Bürgerinnen und Bürger verpflichteten Engagement abbringen. Deswegen mußte sie auf größere politische Erfolge in Entscheidungsprozessen verzichten, konnte aber dafür mit Befriedigung registrieren, daß ihre Arbeit als notwendig im Sinne einer politischen Veränderung beachtet und akzeptiert wurde.

Die heutige Situation macht die Fortsetzung des FWG-Engagements im Rat der Stadt Mönchengladbach notwendig und wichtig. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mönchengladbach werden bei der bevorstehenden Kommunalwahl 2004 darüber entscheiden, ob das  FWG-Mandat im Rat der Stadt Mönchengladbach mit mehr Durchschlagskraft gehandhabt werden kann. Das ist nur möglich, wenn mehr als 8,9 % der Wahlberechtigten den Kandidaten der FWG ihre Stimmen geben. Die FWG wird sich in bewährter Form weiterhin unabhängig und sachbezogen einsetzen. Dabei wird sie sich an ihrem Wahlprogramm orientieren, das hiermit vorgestellt wird.

 

Wahlprogramm 2004

Die FWG wird sich dafür einsetzen, daß...

... im Rat der Stadt auf der Basis nachvollziehbarer Argumente entschieden wird.

Damit will die FWG

 

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sachgerechte Entscheidungen gewährleisten,

 

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die Festlegung von Zielvorgaben für Entscheidungen und deren Beachtung sichern,

 

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Fehlentwicklungen verhindern, statt sie korrigieren zu müssen,

 

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Machtmißbrauch erschweren.

... im Rat der Stadt scheindemokratische Verfahrensweisen verhindert werden.

Die FWG will sicherstellen, daß Entscheidungen des Rates nicht letztendlich nur von einzelnen Politikern  getroffen werden, weil sie eine Mehrheit von Ratsmitgliedern beherrschen.

... die Verwaltung ihre Aufgaben effektiv und bürgernah erfüllt.

Deshalb will die FWG

 

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den Abbau von Überbesetzung in Führungsfunktionen und Eingliederung des freigesetzten Personals im Dienstleistungsbereich der Verwaltung,

 

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die Befreiung der Verwaltung von der Befassung mit sich selbst und damit Schaffung von Ressourcen in der Dienstleistung,

 

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die Fortführung der Verwaltungsreform als Führungsaufgabe ohne personellen Zusatzaufwand,

 

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Hierarchieabbau und Abbau von Querschnittsfunktionen,

 

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die Eindämmung des Gutachtenunwesens.

... Haushaltspolitik gemacht wird, die der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt entspricht.

Deshalb will die FWG

 

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die Stärkung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit,

 

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Reduzierung des Schuldenstandes und Minderung der Belastungen des Verwaltungshaushaltes durch Reduzierung von Zins- und Tilgungsleistungen,

 

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die Orientierung der Investitionspolitik an den realistischen Möglichkeiten für eine gesunde Weiterentwicklung der Stadt,

 

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für begrenzte Zeit (2 - 5 Jahre) die zusätzliche Reduzierung der Schuldenaufnahme,

 

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für begrenzte Zeit (2 - 5 Jahre) die Beschränkung von vermögenswirksamen Maßnahmen auf Substanzerhaltung,

 

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die Bindung der Schuldenaufnahme an die notwendigen Maßnahmen der Substanzerhaltung,

 

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seriöse Finanzierungsmethoden,

 

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keine Finanzierung fremder Maßnahmen,

 

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Beendigung der Gefälligkeitspolitik zur Sicherung zukünftiger Wahlerfolge von Mehrheitsfraktionen.

... die bauliche Unterhaltung von Straßen, Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Einrichtungen  gesichert wird.

Dieses Ziel will die FWG mit ihrer Haushaltspolitik unterstützen. Die Maßnahmen bilden ein gutes Auftragsvolumen für hiesige mittelständische Unternehmen. Damit wird auch der Wirtschaftsförderung gedient.

... Müllabfuhr-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren gesenkt werden.

Deshalb will die FWG

 

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die Reduzierung der Unternehmervergütungen,

 

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die Reduzierung der Entsorgungskosten für die Benutzung  von Deponien, Verbrennungsanlagen und Kompostierungsanlagen,

 

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die Ausgliederung widerrechtlich in die Gebührenkalkulation einbezogener Kosten,

 

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die Überprüfung des Leistungsumfanges,

 

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die Reduzierung und die nachvollziehbare Begründung für pauschalierte Kostenansätze.

... der Kulturarbeit ständig ein angemessener Raum im städtischen Aufgabenspektrum erhalten bleibt.

Städtische Kulturpolitik soll sich nach Auffassung der FWG in der Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherung eines breit gefächerten Angebotes an Aktivitäten erweisen, die nicht der bloßen zerstreuenden Unterhaltung dienen. Dabei hat die Förderung der städtischen Kulturinstitute Vorrang. Ein den großstädtischen Interessen der Stadt Mönchengladbach entsprechendes Mindestangebot der Kulturinstitute soll auch bei knappen finanziellen Ressourcen erhalten bleiben.

Deshalb will die FWG

 

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die Erhaltung und Förderung des eigenen Theaters,

 

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die Sicherung eines großstädtischen Konzertangebotes,

 

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die Weiterentwicklung von Stadtbibliothek, Volkshochschule, Musikschule und Museen als notwendige Kulturinstitute,

 

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die Förderung privater Aktivitäten unter Einschluß der Brauchtumspflege.

... im Aufgabenbereich "Schule" das Vertrauen in die langfristige Richtigkeit der Grundlagen für Schulwahlentscheidungen wieder hergestellt wird.

Deshalb will die FWG

 

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eine verlässliche Schulentwicklungsplanung zur Sicherung von Zielstrebigkeit, Planmäßigkeit und Führungsstärke in diesem Aufgabenbereich,

 

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Entscheidungen über Form, Anzahl, Größe, Unterbringung und Ausstattung von Schulen, die an den Erfordernissen einer Großstadt mit oberzentraler Bedeutung orientiert sind,

 

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die Gymnasien als eine starke Säule des Schulangebotes erhalten und fördern,

 

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die Ganztagsschule im Hinblick auf die Verbesserung der schulischen Erfolge der Schülerinnen und Schüler  fördern,

 

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die Überprüfung von Investitionsvorhaben im Schulbau,

 

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bei Neubau, Umbau und Erweiterung von Schulen Orientierung an Prognosewerten für mindestens zehn Jahre.

... Umweltschutz konsequent, aber mit Augenmaß betrieben wird.

Der Umweltschutz wird von der FWG als wesentliche Querschnittsaufgabe verstanden. Neben der Realisierung des Landschaftsplanes ist der Gewässerschutz Schwerpunktthema. Im Umweltschutz soll den land- und forstwirtschaftlichen Bedürfnissen Rechnung getragen werden, wie es die Stellung dieses Wirtschaftszweiges erfordert.

... Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung planvoll nach Zielvorgaben betrieben werden, die vom Rat der Stadt beschlossen wurden.

Die FWG will, daß die Generalverantwortung des Rates der Stadt für diese Aufgabenfelder wieder hergestellt wird und nicht ausschließlich den mit Aufgaben der Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung betrauten Eigengesellschaften überlassen bleibt.

... Eigengesellschaften nur gegründet werden, wenn vorher ein wirtschaftlicher Vorteil für die Stadt nachgewiesen worden ist.

Die Eigengesellschaften EWMG und MGMG haben sich als wirtschaftliche Belastungen der Stadt erwiesen. Die Chancen zu einer Korrektur dieses Umstandes sind gering. Die FWG wird dadurch in der Absicht bestärkt, auch zukünftig bei solchen Vorhaben einen strengen Beurteilungsmaßstab anzulegen.

Wesentliche Arbeitsschwerpunkte der FWG:

(Aufzählung, keine Rangfolge)

 

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Umgestaltung "Ehemaliges Schauspielhaus" an der Hindenburgstraße

 

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Überprüfung der Entscheidungen zu Investitionen im Schulbau

 

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Überarbeitung der Neubauplanung für die Berufsfeuerwehr, um Fehlinvestition zu      verhindern

 

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Sicherung einer verläßlichen Schulentwicklungsplanung

 

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Abgaben- und Gebührengerechtigkeit

 

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Haushaltsplanung

 

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Flughafenplanung

 

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Verkehrsentwicklungsplanung

 

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Realisierung der Nordparkplanung

 

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Pflege des Landschaftsplanes

 

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Kontrolle der Eigengesellschaften und der Beteiligungspolitik der Stadt

 

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Zentrumsorientierte Gesamtstadtentwicklung

 

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Zielvorgaben für die Wirtschaftsförderung

 

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Verbesserung von Müllabfuhr und Straßenreinigung

 

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Maßnahmen zur Förderung der Kultur entsprechend der Sportförderung

 

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Aktivierung der Ordnungsverwaltung zur Verbesserung des Sicherheitsempfindens auf Straßen, Plätzen und in Anlagen

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.