Sind die Anträge der FWG bald doch noch erfolgreich?
Am 08. September 2014 standen Anträge der FWG zu den Themen Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung auf der Tagesordnung des Rates der Stadt. Anliegen der FWG war, bei Entscheidungen in diesen wichtigen Aufgabenfeldern Zufall durch Planmäßigkeit abzulösen. Die CDU/SPD-Bruderschaft im Rat der Stadt hielt das nicht für nötig, die Anträge wurden abgelehnt.
Am 13. Juni 2015 veröffentlichte die Rheinische Post ein Interview mit den Sprechern der CDU/SPD-Bruderschaft im Rat der Stadt. Sie demonstrierten unverbrüchliche Einigkeit in dem Bestreben, ihre Herrschaft als unüberbietbaren Glücksfall für die Stadt zu preisen. Alles sei schön und gut gelaufen, bis auf die Fehler. Aber dafür sei die Verwaltung verantwortlich. So meinte der Mann mit dem SPD-Parteibuch, bei der Strategiefindung sei nachzubessern - wo wolle die Stadt in ihrer Entwicklung hin und wie setze man das um. Der andere meinte, man müsse von der Logistik-Monokultur in der Wirtschaftsförderung wegkommen. Und natürlich müsse man am Demografiemanagement arbeiten. Das werde man jetzt mal mit einem Workshop angehen.
Zeigt sich hier nicht eine etwas seltsam anmutende Entwicklung? Oder ist das gar keine Entwicklung? Ist es nicht in Wirklichkeit so, dass hier eine Form von Unlauterkeit sichtbar wird, die schon lange wirksam ist? Die Notwendigkeit, Ziele für die Stadtentwicklung festzulegen, ist keine neue Erkenntnis. Für dieses Aufgabengebiet fehlen Vorgaben schon seit Jahrzehnten. Mit der Unterstützung des Rates der Stadt war die Verwaltung in den siebziger Jahren bis Anfang der achtziger um Lösungen bemüht. Danach wurden Entscheidungen mit Stadtentwicklungspotenzial auf Entscheidungen in Einzelfällen beschränkt. Einzelpersonen und CDU-nahe Gruppierungen waren dafür die treibenden Kräfte. Gleiches gilt für die Wirtschaftsförderung. Dem hätte jede generell geplante Form von Zielen zuwiderlaufen müssen. Nur solange Einzelentscheidungen angestrebt wurden, konnten Auswirkungen in nicht entscheidungsbetroffenen Bereichen unbeachtet bleiben, nicht als Störung der direkt angestrebten Entscheidungsfolgen wirksam werden. Das Ziel, diese Situation zu erhalten, kann ein Grund dafür sein, sich nicht durch Zielentwicklungen für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung bei Entscheidungen in Einzelfällen beeinträchtigen zu lassen. Insofern: Unlauterkeit. Das gilt auch für das Demografiemanagement. Dieses Problem ist bereits 2011 in Angriff genommen worden. Seit dem hört man nichts mehr. Doch gab es Entwicklung. Nur: die war nicht wunschgemäß und blieb in der Schublade.
Gut ist, wenn nun die Einsicht wächst, dass diese Haltung aufgegeben werden muss. Die FWG kann dazu nur Unterstützung geben. Gehen doch auf diesem Wege, wenn auch mit Verspätung, ihre Vorschläge in die Entscheidungsphase, obwohl die Initiative dazu jetzt von anderen ergriffen wird. Dabei ist allerdings die Schelte unangebracht, die die Stadtverwaltung im Bereich Stadtplanung in der Kolumne Mensch Gladbach am 27. Juni 2015 erfahren musste. Es war nicht das Versäumnis der Stadtverwaltung, allgemeine Zielplanungen im Bereich Stadtentwicklung unterlassen zu haben. Die Ursache für dieses Unterlassen liegt bei denen, die die Vorschläge der FWG unbeachtet ließen. Es ist auch nicht so, dass nun endlich durch Bürgerinitiative etwas in Gang gesetzt wird, was bisher unangefasst blieb. Die Verantwortung der CDU/SPD-Bruderschaft für die auch von der FWG beklagte Untätigkeit bleibt erhalten.