Eindrücke aus Mönchengladbach

Von Anbeginn ihrer Tätigkeit an war für die FWG im Rat der Stadt das Thema Stadtentwicklung ein besonderer Interessenschwerpunkt. Mehrfach in den letzten 15 Jahren hatte sie vorgeschlagen, man möge Ziele für die Stadtentwicklung durch Beschluss des Rates festlegen. Die Anträge wurden abgelehnt.

Das geschah trotz wechselnder Mehrheitsverhältnisse im Rat der Stadt. Die Verbindung CDU/FDP unterschied sich da nicht vom Ampelbündnis SPD/Grüne/FDP, dieses wiederum nicht von der jetzt Mehrheit tragenden Bruderschaft aus CDU und SPD. Waren in den Zeiten der Verbindungen CDU/FDP oder SPD/Grüne/FDP noch mühsame Versuche zu erkennen, für die Ablehnung vernünftiger Verfahrensvorschläge Begründungen zu finden, macht sich die derzeitige Mehrheit aus CDU und SPD nicht einmal mehr die Mühe eine Begründung dafür zu suchen. Für sie war der Vorschlag, sich um Ziele für die Stadtentwicklung zu kümmern, nicht einmal den Austausch von Argumenten wert. Erstaunlich auch, dass die Rheinische Post in ihrer Berichterstattung nicht ein Wort über FWG-Vorschläge und Mehrheitsreaktion brachte.

Wie dem Generalvorschlag der FWG zum Thema Stadtentwicklung erging es dem Vorschlag vom 12. August 2014, der sich auf eine Detailfrage dieses Problembereiches bezog. Die Gefahr, dass Karstadt in Rheydt schließen könnte, beunruhigte. Der Vorschlag, rechtzeitig zu planen, wie sich die Stadt verhalten solle, wenn die Befürchtung Karstadtschließung Wirklichkeit werden sollte, wurde in der Bezirksvertretung Süd am 03. September 2015 erst gar nicht zur Kenntnis genommen. Man war der Meinung, die Verwaltung arbeite schon daran, dieses Problem rechtzeitig zu lösen.

Am 11. Mai 2015 berichtete das Fernsehen, Karstadt in Rheydt werde geschlossen. Das war der Katastrophenfall. Die FWG kommentierte, dass die Stadt auf diese schlimme Situation nun nicht vorbereitet sei. Falsch, war in der Kolumne Mensch Gladbach der Rheinischen Post am 18. Mai 2015 zu lesen. Die EWMG arbeite schon lange an dieser Sache und habe für die Stadt Maßnahmen getroffen, um die Nachteile der Karstadtschließung abzuwenden. Der Vorsitzende der FWG, Erich Oberem, wollte es genau wissen. Er beantragte nach dem Informationsfreiheitsgesetz für NRW Akteneinsicht bei der Stadt und der EWMG.

Der Oberbürgermeister informierte Oberem, dass es bei der Stadt keine Unterlagen gebe, die das Thema beträfen. Die EWMG führe diese Angelegenheit. Die EWMG ließ Oberem wissen, er habe kein Recht auf Einsicht in Unterlagen der GmbH. Die Begründung dafür war katastrophal falsch. In Wirklichkeit hatte die EWMG gar keine Unterlagen, wie sich bei einem Telefongespräch mit dem Geschäftsführer ergab.

Der Rheinischen Post vom 12. Juni 2015 war zu entnehmen, dass es doch Unterlagen bei der EWMG gäbe. Diese sollten zur Information des Aufsichtsrates der Gesellschaft dienen. Oberem erneuerte seinen Antrag auf Akteneinsicht. Denn genau die Unterlagen, die für den Aufsichtsrat bestimmt sein sollen, könnten die Informationen enthalten, die eine Beurteilung der derzeitigen Situation der Stadt in Bezug auf die Stadtentwicklung möglich machen müssten. Dem Antrag wurde stattgegeben, Termin 16. Juni 2015.

Schön, dass falsche Ansichten sich auch ändern können. Hier ist ein Beispiel dafür. Um dies zu verstehen, ist es bestimmt nicht falsch, den Wortlaut der ursprünglichen Ablehnung auf Akteneinsicht zu kennen und zu wissen, wie Erich Oberem darauf reagierte. Der Wortlaut der Ablehnung und die Reaktion darauf gegenüber der Stadt sind deshalb nachfolgend mit den Anlagen zur Kenntnis gegeben.

 

Anlagen

Anlage 1 - EWMG vom 05. Juni 2015

Anlage 2 - Oberem vom 10. Juni 2015

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.