Klaus Oberem beantragte für die FWG schon am 12. August 2014, die Bezirksvertretung Süd möge in der nächsten Sitzung folgendes beschließen.
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass vorsorglich ein Konzept für Gestaltung und Nutzung des Standortes erstellt wird, den das Karstadtgebäude einnimmt. Dabei soll auch untersucht werden, ob und wie die Einbindung von benachbarten Gebäudestandorten in die Planung möglich sein könnte.
Der Antrag war wie folgt begründet:
In letzter Zeit ist immer wieder Gegenstand von Überlegungen, ob und wie lange die Fortführung des Kaufhauses Karstadt zu gewährleisten sein wird. Nach dem aktuellen Stand dieser Überlegungen soll der Rheydter Standort des Kaufhauses nicht mehr dauerhaft gesichert sein.
Der Kaufhausstandort ist für die Innenstadt von Rheydt von großer Bedeutung. Er ist ein Anziehungspunkt mit Wirkung weit über den Innenstadtbereich hinaus. Eine Entscheidung des Karstadtkonzerns, den Standort aufzugeben, hätte weitreichende nachteilige Folgen für die Gesamtstadt. Es gilt, dem entgegen zu wirken. Deshalb kann mit der Einleitung von Maßnahmen nicht gewartet werden, bis eine Entscheidung tatsächlich getroffen worden sein wird. Die Stadt muss für diesen Fall notwendige Planungen jetzt einleiten und bald zu Ergebnissen bringen.
Solche Planungen müssen mit den Ergebnissen der Innenstadtplanung umfassend verbunden werden. Deshalb reicht es nicht, Planungen nur auf den eigentlichen Kaufhausstandort zu beschränken. Einbezogen werden müssten neben städtischen Gebäulichkeiten an der Limitenstraße auch Gebäude anderer Eigentümer, z.B. der Stadtsparkasse. Die Gelegenheit wäre günstig, um derzeit vorhandene Besonderheiten in Bezug auf Eigentumsverhältnisse und Gebäudezustände zu bereinigen.
Die kurzfristige Einleitung dieser Planung dient der Zukunftssicherung im Rahmen einer sachorientierten Stadtentwicklung, die nicht unter Zeitdruck verwirklicht werden könnte.
Die Angelegenheit stand unter Punkt 8 der Tagesordnung in der Sitzung der Bezirksvertretung Süd am 3. September 2014 zur Beratung. Die Mehrheit hielt eine Beschlussfassung nicht für erforderlich, weil die Verwaltung ja schon arbeite.
Heute weiß man, was fehlt: eine Entscheidung dazu, wie man sich denn jetzt zu verhalten hat. Vorbereitungen für den Fall der Geschäftsaufgaben von Karstadt existieren nicht. Der Verzicht auf eine Beschlussfassung zum FWG-Antrag wird leider bittere Folgen haben.