Eindrücke aus Mönchengladbach

In der Sitzung des Finanzausschusses am 8. Dezember 2011 lag ein Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vor, der auf Grund eines Antrages der FWG-Fraktion vom 19. Mai 2011 veranlasst worden war.

Geprüft werden sollte, ob Sorgfaltsmängel im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Vorgängen bei der über- und außerplanmäßigen Bereitstellung von Finanzmitteln vorliegen.

Der Bericht weist aus, dass die im Prüfauftrag genannten Finanzvorgänge geprüft wurden. Dies bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass geprüft wurde, ob ein zusätzlicher Bedarf vorhanden war, der durch über- und außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln zu befriedigen war. Ob Sorgfaltsmängel im Sinne des Prüfauftrages vorliegen, wäre nur festzustellen gewesen, wenn auch die Frage geprüft worden wäre, wie es zu der Notwendigkeit der außer- und überplanmäßigen Mittelbereitstellungen kam. Dies ist nicht geschehen.

Das Rechnungsprüfungsamt hat sich darauf beschränkt, die Begründungen aus der Beratungsvorlage im Wesentlichen zu wiederholen. Deshalb bleibt unaufgeklärt,

  • warum für das Produkt Arbeitssicherheit eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgte, obwohl dafür Mittel im Haushaltsplan veranschlagt waren. Die Änderung der Verwaltungsorganisation kann nicht der alleinige Grund gewesen sein.

  • warum beim Bauvorhaben Schulzentrum Neuwerk in fünf Fällen Mittel in Höhe von insgesamt 253.500 € für denselben Zweck in drei Haushaltsjahren bereitgestellt werden mussten, davon jeweils zweimal außerplanmäßig. Es zeugt jedenfalls nicht von sorgfältiger Mittelbewirtschaftung.

  • warum es lediglich als buchhalterischer Richtigstellungsakt gewertet wird, wenn erst im dritten Jahr nach der Einplanung in den Haushalt die Realisierung einer Maßnahme durch eine außerplanmäßige Auszahlung ermöglicht wird und dafür Mittel als Deckung dienen müssen, die für andere Zwecke in dem laufenden Haushaltjahr vorgesehen waren. Die Behauptung, es sei kein Mehraufwand entstanden ist falsch.

  • ob die Behauptung zutrifft, Erschließungsbeiträge für eine Sportanlage hätten nicht rechtzeitig veranschlagt werden können, weil Entstehungszeitpunkt und Höhe nicht verlässlich planbar waren. Die beruhigende Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes, die Vorgehensweise entspricht der häufig geübten Praxis, lässt ganz andere Schlüsse zu. Nicht aber den, es werde in solchen Fällen eine sorgfältige Mittelbewirtschaftung betrieben.

  • dass Brandschutzsanierung und neue Inspizientenrufanlage im Theater getrennt zu betrachtende Dinge sind. Es wäre schon wichtig zu wissen, für welche Maßnahme die Kosten nicht ausreichend hoch kalkuliert waren, um Verantwortlichkeit für die Überschreitung von Kostengrenzen zu erkennen.

  • warum die Kosten für den Einbau einer Pelletkesselanlage falsch eingeschätzt wurden. Der Ansicht des Rechnungsprüfungsamtes darüber, was müßig erscheint, kann man sich sicher nicht anschließen.

Dies ist eine Erklärung, die Erich Oberem im Finanzausschuss vortrug. Vorausgegangen war eine Erörterung des Prüfberichtes in nicht öffentlicher Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Dort war man der Auffassung gewesen, dass es mit der Kenntnisnahme vom Prüfbericht sein Bewenden haben sollte. Dem hatte Oberem widersprochen mit Bezug auf den Prüfauftrag des Oberbürgermeisters, wonach dem Finanzausschuss zu berichten war.

Der Finanzausschuss nahm die Erklärung von Oberem entgegen. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Lothar Beine, meinte, der Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes, es lägen keine Sorgfaltspflichtverletzungen vor, sei die Rechtfertigung dafür, sich nicht weiter mit der Angelegenheit zu befassen. Dabei interessierte Herrn Beine nicht, dass Oberem darauf hinwies, der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes habe erklärt, eine Überprüfung der Sorgfaltspflichten habe nicht stattgefunden, weil das Amt dafür personell nicht ausgestattet sei.

Die CDU-Fraktion teilte die Auffassung von Herrn Beine. Damit war die Angelegenheit vom Tisch.

Sicher werden alle bei nächster Gelegenheit wieder betonen, wie notwendig es sei zu sparen. Dass dazu auch eine sorgfältige Mittelbewirtschaftung gehört, wird man auch in anderen Zusammenhängen geflissentlich übersehen wie hier. Das ist nämlich so bequem.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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