Eindrücke aus Mönchengladbach

Aus den Beratungsunterlagen für die morgige Ratssitzung ergibt sich, daß an Stelle des beurlaubten Stadtkämmerers Nieland ein neuer Beigeordneter gewählt und zum Stadtkämmerer bestellt werden soll. Die FWG-Fraktion hatte in der Finanzausschußsitzung dazu auf rechtliche Bedenken hingewiesen.

Sie hat die Zweifel am 24. September 2001 der Bezirksregierung zur Klarstellung unterbreitet. Von dort ist heute zunächst mitgeteilt worden, daß mit der Bezirksregierung abgestimmt gewesen sei, es könne ein Beigeordneter gewählt werden, der aber nicht zum Stadtkämmerer bestellt werden dürfe, solange Herr Nieland nur beurlaubt ist. Dies sei auch mit dem Innenministerium so abgestimmt. Auf Nachfrage der FWG-Fraktion beim Innenministerium wurde die Auskunft noch einmal überprüft. Danach teilte die Bezirksregierung mit, die Wahl eines weiteren Beigeordneten während der Beurlaubung von Herrn Nieland sei erst möglich, wenn die Hauptsatzung der Stadt geändert worden sei. Dies sei nunmehr auch der Oberbürgermeisterin mitgeteilt worden. Die Hauptsatzung der Stadt läßt zur Zeit nur fünf Beigeordnete zu. Durch eine Änderung müßten sechs ermöglicht werden, damit ein FDP-Beigeordneter gewählt werden kann. Die Bezirksregierung vertritt die Auffassung, die Ausschreibung der Beigeordnetenstelle könne jetzt bereits beschlossen und ausgeführt werden. Die FWG-Fraktion hält dies für unzulässig, solange die Hauptsatzung nicht geändert ist.

Der Vorgang wirft ein bezeichnendes Licht auf die Vorbereitung der Transaktion EWMG - und das ist in jeder Beziehung und im Hinblick auf alle Beteiligten kein gutes.

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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