Straßenzustandsbericht, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Jagdsteuer.
Auf Antrag der FWG-Fraktion wird sich der Rat mit den folgenden Beschlußvorlagen befassen:
Straßenzustandsbericht der Stadt Mönchengladbach
Beschlußentwurf
Der Rat beschließt:
Die Verwaltung legt dem Rat einen Zustandsbericht der Straßen von Mönchengladbach vor, die einer Instandhaltung unterzogen werden sollen.
Dieser Bericht ist nach Bezirken und Dringlichkeit zu ordnen und soll die vorgesehenen Kosten enthalten.
Der Bericht ist so rechtzeitig vorzulegen, daß er für
Entscheidungen des Rates,
bezirksbezogene Entscheidungen,
Haushaltsplanungen und -überlegungen und
Maßnahmen der Verwaltung herangezogen werden kann.
Der Bericht ist jährlich fortzuschreiben.
Begründung
Eine qualifizierte und eigenständige Entscheidung durch die politischen Gremien in diesem Bereich ist nur dann möglich, wenn der Gesamtbedarf, einschließlich der Kosten und Prioritäten von notwendigen Maßnahmen transparent gemacht wird. Eine einfache Liste oder Benennung von Straßen ist hier nicht ausreichend.
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschlußentwurf
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Stadtentwicklung und die Wirtschaftsförderung Zielvorgaben zu erarbeiten und dem Rat alsbald zur Beschlußfassung vorzulegen. Die Zielvorgaben sind auf der Basis des Ratsbeschlusses in die Arbeit der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH (EWMG) bzw. der Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH (WFMG) einzubringen.
Begründung
Die EWMG ist mit dem Ziel gegründet worden, Stadtentwicklung positiv zu beeinflussen. Mittel zu diesem Zweck ist der An- und Verkauf von Grundstücken im Rahmen einer Grundstücks- und Bodenvorratspolitik. Da die EWMG auch Gesellschafterin der WFMG ist, beeinflußt sie auch die Wirtschaftsförderungspolitik. Weder für die EWMG noch für die WFMG existieren Vorgaben der Stadt. Dies hat zur Folge, daß ein weitgehend unkontrolliertes Gebaren in Kauf genommen werden muß, welches von Geschäftsführern der Gesellschaften oder deren Aufsichtsräten bestimmt wird. Damit sind in den Geschäftsfeldern der Gesellschaften Entwicklungen möglich, die nicht den wohlverstandenen Interessen der Stadt Mönchengladbach dienen. Dem muß begegnet werden. Dies ist nur möglich, wenn der Rat die Richtung vorgibt, die in der Stadtentwicklung unter Einschluß der Wirtschaftsförderung eingeschlagen werden soll.
Wie der Umgang mit dem Beschluß des Rates vom 21. Juni 2000 zeigt, wonach die Verwaltung von sich aus eine auf Ziele für die Wirtschaftsförderung gerichtete Vorlage in der zweiten Hälfte des Jahres 2000 vorlegen wollte, sind die notwendigen Maßnahmen nur zu erwarten, wenn dies konkret beschlossen wird.
Neufestsetzung des Jagdsteuersatzes
Beschlußentwurf
Es verbleibt ab dem Beginn des Jagdsteuerjahres zum 01. April 2002 bei dem Jagdsteuersatz von 25%. Der Beschluß des Rates vom 19. Dezember 2001 über die Erhöhung des Jagdsteuersatzes auf 40% ab dem Beginn des Jagdsteuerjahres zum 01. April 2002 wird aufgehoben.
Begründung
Bemeßungsgrundlage für die Jagdsteuer ist die Jagdpacht. Die Verpachtung von Jagdrevieren wird dadurch erheblich erschwert. Damit wird es für die Eigentümer der Jagdreviere noch schwieriger, den gesetzlichen Hegeauftrag zu erfüllen. Die Folge wird sein, daß das Jagdpachtniveau erneut vermindert wird, um die Verpachtung der Jagdreviere überhaupt zu ermöglichen. Die Einnahmeerwartung nach der am 19. Dezember 2001 beschlossenen Erhöhung des Jagdsteuersatzes wird nicht eintreten. Auf den entsprechenden Hinweis in der Beratungsvorlage Rat 537/01 zur Einnahmeentwicklung in der Vergangenheit wird verwiesen.
Die beschlossene Jagdsteuererhöhung ist kein geeigneter Schritt im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Sie führt lediglich zu Entwicklungen, die allgemein unverträglich sind. Deshalb sollte die Entscheidung vom 19. Dezember 2001 über die Steuererhöhung aufgehoben werden.