Nach der ersten Sitzung des Rates im Jahre 2002 am 13. März lohnt es sich, über die bisherige sowie die weitere politische Entwicklung zu berichten.
Die jüngsten Spenden- und Korruptionsskandale geben auch in Mönchengladbach zu Vermutungen und Spekulationen Anlaß. Die Position der FWG wird dadurch nicht beeinträchtigt. Die FWG hat ihre Einstellung zu den offenen Fragen in Verbindung mit Müllabfuhr, Straßenreinigung und Kanalisation in der Vergangenheit ausführlich dargestellt, die Diskussion darüber im Rat und seinen Fachausschüssen angeregt und beeinflußt (dies ist unter www.fwg-in-mg.de nachzulesen). Nur die FWG hat konsequent weitere Maßnahmen ergriffen, nachdem die parlamentarische Beratung keine zufriedenstellenden Ergebnisse gebracht hatte. Die FWG-Positionen werden zur Zeit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geklärt.
Die FWG hat somit bewiesen, daß sie ihr politisches Ziel, die Gebührenbelastung zu senken, ernst nimmt und dafür streitet. Das allein reicht aber nicht. Es besteht auch die Verpflichtung, neue Wege zu gehen und weniger bekannte Möglichkeiten zu nutzen, Einnahmen zu erzielen, die gebührensenkend wirken. Zumindest dürfen keine Chancen vergeben werden, wenn solche Möglichkeiten geprüft werden sollen. Im Finanzausschuß am 27. Februar, im Hauptausschuß am 06. März und im Rat am 13. März war über die Vorbereitung einer solchen Prüfung zu beraten und schließlich zu entscheiden.
Zur Diskussion steht ein Geschäft, bei dem das Kanalnetz der Stadt als ein langlebiges Wirtschaftsgut durch den Abschluß von Mietverträgen mit einem amerikanischen Partner genutzt wird, um eine gebührensenkende Einnahme von rd. 10 Mil. EUR zu erwirtschaften. Dabei geht es insbesondere um die Nutzung amerikanischen Steuerrechtes. Ähnliche Geschäfte sind in Deutschland bereits abgewickelt worden. Nach Äußerungen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sind solche Geschäfte rechtlich unbedenklich, die damit verbundenen Risiken bei sorgfältiger Vorbereitung beherrschbar.
Es ist nicht sicher, ob und wie ein solches Geschäft mit einem Kanalnetz funktionieren kann. Zu entscheiden war nun, ob ein Vertrag geschlossen werden soll, um alle bedeutsamen Fragen zu prüfen und gegebenenfalls die Verträge mit einem amerikanischen Partner vorzubereiten.
Die FWG-Fraktion hat den entsprechenden Vertragsentwurf sehr eingehend geprüft und dabei alle ihr zugänglichen Hilfen genutzt. Sie hat Änderungen des Vertragsentwurfes bewirkt, durch die das Kostenrisiko vermindert und die Möglichkeiten der Beendigung des Vertragsverhältnisses verbessert wurden. Sodann hat die Fraktion dem Abschluß dieses Vorbereitungsvertrages zugestimmt.
Der Vertrag führt zur Vorlage einer Machbarkeitsstudie. Nach Vorlage dieser Studie weiß man, ob das Geschäft gemacht werden kann. Es besteht dann innerhalb von 12 Wochen die Möglichkeit, die Vorbereitung des Geschäftes zu beenden. Wird davon kein Gebrauch gemacht, wird die Vorbereitung eines Vertragsabschlusses über das Geschäft selbst fortgesetzt. Auch diese Vorbereitungen können jederzeit innerhalb einer dreimonatigen Kündigungsfrist ohne Nachteil für die Stadt beendet werden.
SPD und Grüne haben gegen den Vertragsabschluß gestimmt, weil sie das angestrebte Geschäft für ideologisch und steuerlich anrüchig halten. Belegbare, sachliche Argumente standen ihnen nicht zur Verfügung, weil die Bedingungen des angestrebten Geschäftes noch gar nicht bekannt sind. Für die SPD wurde gar erklärt, daß die angestrebte Einnahme die weitere Prüfung nicht rechtfertige, weil sich ohnehin nur Vorteile in Form von Pfennigbeträgen je Kubikmeter Abwasser für den Gebührenzahler ergäben.
Die FWG-Fraktion hat dies nur mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Die SPD-Fraktion ist damit in ihrem Bemühen um die Senkung der Müllabfuhrgebühren unglaubwürdig geworden, weil dabei um weniger als Pfennigbeträge je Liter Abfall gestritten werden muß.
Wir werden Sie über die Entwicklung in dieser Sache weiter informieren.
Ein anderes Thema war der Beschluß über einen Planungsauftrag für den Ersatzbau anstelle des Zentralbades. Hier wurde ohne Prüfung eine CDU-Meinung über den Standort City Ost festgeschrieben. Grundlage war eine Sportausschußempfehlung. Die FWG-Fraktion hat diese Entscheidung wegen möglicher Rechtswidrigkeit angegriffen. Damit soll erreicht werden, daß die Standortentscheidung nach Prüfung und nicht nur auf Grund der Meinungsbildung in der CDU/FDP-Fraktion getroffen wird.
In der Ratssitzung am 13. März standen drei von der FWG-Fraktion eingebrachte Anträge zur Entscheidung.
Der Antrag, einen Straßenzustandsbericht als Planungsgrundlage für Haushaltsplanung und Ausführung von Straßenbaumaßnahmen vorzulegen, wurde angenommen.
Der Antrag, die Jagdsteuererhöhung von 25% auf 40% zurückzunehmen, wurde mit den Stimmen von CDU/FDP, SPD und Grünen abgelehnt. Damit bleibt eine Entscheidung gültig, die niemandem Vorteil bringt. Um nämlich bei der hohen Steuer die Jagden verpachten zu können, müssen die Verpächter die Jagdpachten senken. Da die Jagdpacht die Besteuerungsgrundlage für die Jagdsteuer ist, erhöht sich die Jagdsteuer trotz Erhöhung des Jagdsteuersatzes nicht.
Der Antrag, Richtlinien für die Stadtentwicklung und die Wirtschaftsförderung zu beschließen, wurde mit Zustimmung der FWG-Fraktion in die nächste Ratssitzung verwiesen. Er wird dann im Zusammenhang mit einer Vorlage der Verwaltung über das Investitionscontrolling beraten.
Abschließend soll auf eine Personalentscheidung der CDU-Fraktion hingewiesen werden. Sie erinnern sich, daß Herr Manfred Langen wegen ständiger Pflichtversäumnisse aus der FWG ausgeschlossen werden sollte und dem durch Austritt zuvorkam. Es gelang, ihn als Vertreter der FWG aus Sportausschuß und Bauausschuß zu entfernen. In der Ratssitzung am 13. März 2002 trat Herr Langen als Stimmverstärker für die CDU in Erscheinung. Die CDU-Fraktion sicherte sich mit der Stimme von Langen einen kleinen Vorteil beim Zugriff auf die Positionen von Ausschußvorsitzenden. Herr Langen erhielt dafür einen CDU-Sitz im Sportausschuß anstelle eines dort bisher tätigen CDU-Mitgliedes. Der Vorgang ist bezeichnend und braucht nicht kommentiert zu werden.