Eindrücke aus Mönchengladbach

Durch eine Verordnung des Landes NRW war mit Wirkung vom 01. August 2001 festgelegt worden, daß Gaststätten bis morgens 5.00 Uhr offenhalten dürfen. Die Zeit von 5.00 Uhr bis 6.00 wurde zur Sperrzeit erklärt, in der die Gaststätten geschlossen sein müssen.

Die CDU brachte im Rat der Stadt am 22. Mai 2002 einen Beschlußentwurf ein, nach dem die Sperrzeitregelung geändert werden sollte. Im wesentlichen lief dieser Beschlußvorschlag darauf hinaus, die Sperrzeit für Gasstätten wie früher vor August 2001 auf die Zeit ab 1.00 Uhr festzusetzen und Änderungen auf Antrag zu ermöglichen. Die CDU-Absicht stieß auf erheblichen Widerstand, nicht nur bei den Inhabern von Gaststätten.

Die FWG-Fraktion führte Gespräche mit Vertretern besonders betroffener Bevölkerungskreise, Wirten, dem Hotel- und Gaststättenverband, der Polizei und Vertretern der örtlichen Ordnungsbehörde. Danach erarbeitete die FWG-Fraktion einen eigenen Beschlußvorschlag für die Ratssitzung am 22. Mai 2002. Dieser lautete:

  1. Der Antrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. Es verbleibt stadtweit bei der durch die Gaststättenverordnung in der Fassung vom 03. Juli 2001 eingeführten Regelung. Es wird geprüft, ob die Beschränkung der Öffnungszeit für Kioske und Trinkhallen auf die Zeit 6.00 bis 22.00 Uhr möglich ist. Ggfs. wird diese Regelung eingeführt.

  2. Der Rat der Stadt erwartet von den Gastronomen in stark von Gaststätten besetzten Stadtbereichen, wie z.B. der Altstadt einen in Selbsthilfe organisierten Streifendienst oder eine ähnliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Gaststätten. Der Streifendienst beobachtet bei Gelegenheit seines Einsatzes die Umgebung der Gaststätten und meldet Vorkommnisse, die ordnungswidrig erscheinen, der Polizei.

  3. Desweiteren ersucht der Rat der Stadt den Polizeipräsidenten, Vorsorge dafür zu treffen, daß die unter Ziffer 2. bezeichneten Meldungen mit Vorrang bearbeitet werden können, so daß der jeweils festgestellten Ordnungswidrigkeit mit den jeweils gebotenen Mitteln begegnet wird.

Dieser Antrag kam nicht durch.

Die FWG-Fraktion hat in dieser Sache getan, was in ihrer Möglichkeit stand und ist dafür auch nachdrücklich im Rat der Stadt eingetreten. Auch nach der Sitzung stand sie den betroffenen Wirten beratend zur Verfügung. Sie wird sich aber nicht an Streik- oder ähnlichen Protestmaßnahmen beteiligen.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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