Eindrücke aus Mönchengladbach

Eine Übersicht.

  1. Die Reduzierung der Zahl der Ausschüsse wurde abgelehnt, als die FWG die Reduzierung in der ersten Ratssitzung nach der Wahl 1999 beantragte - aber beschlossen, als es CDU/FDP zwei Jahre später gefiel.

  2. Die Beschränkung der Zahl der Ausschußmitglieder auf 11 statt 21 wäre eine sinnvolle Sparmaßnahme und eine die Arbeitsintensität fördernde Maßnahme gewesen. Doch der entsprechende Antrag der FWG fand keine Zustimmung.

  3. Mit der Installation eines FDP-Mitgliedes als Beigeordneter im Verwaltungsvorstand bezahlte die CDU die FDP dafür, daß diese ihr die absolute Mehrheit im Rat der Stadt sicherte. Zu diesem Zweck mußte der Stadtkämmerer seinen Posten freimachen, wurde das Ortsrecht geändert und eine neue städtische GmbH gegründet. Eine enorm kostenträchtige Maßnahme. Ohne den Widerstand der FWG hätte die Mehrheitsfraktion von CDU/FDP die Transaktion auch noch unter Inkaufnahme eines groben Rechtsfehlers bewerkstelligen können.

  4. Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung werden ohne Steuerung durch die Stadt in städtischen Gesellschaften betrieben. Die FWG hat zwei Versuche unternommen, die Steuerung dieser wichtigen Aufgabenbereiche durch den Rat herbeizuführen. Die FWG-Anträge wurden von CDU/FDP abgelehnt. So sicherte man die Möglichkeit, Politik nach Gutsherrenart zu betreiben.

  5. Vorstöße der FWG, den Haushaltsplan jährlich zum vorgeschriebenen Zeitpunkt im November für das nächste Jahr in Kraft zu setzen, wurden zweimal von der CDU/FDP-Mehrheit niedergestimmt. Das diente dem Zweck, haushaltsrechtliche Bindungen zu umgehen. Die von der FWG-Fraktion eingeschaltete Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde monierte das Verhalten, beschränkte sich aber auf Ermahnungen.

  6. Es existiert seit Jahren kein genehmigter Haushaltsplan. Die Folge ist, daß nur noch unabdingbare, im wesentlichen gesetzlich oder vertraglich festgelegte Ausgaben geleistet werden dürfen. Die Investitionstätigkeit muß sich auf die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen beschränken. Neue Investitionen sind verboten. CDU/FDP nutzen ihre Mehrheit, diese Verbote zu umgehen, wann immer es ihnen paßt.

  7. Das Haushaltsdefizit der Stadt wird nicht planmäßig abgebaut. Am Jahresende 2001 belief es sich auf rd. 77 Mio. EUR. Es fehlt der Wille, die erforderlichen Sparmaßnahmen durchzusetzen. So folgt die Haushaltspolitik der CDU/FDP dem Beliebigkeitsgrundsatz.

  8. Die Ausgliederung von Aufgabenbereichen aus der Stadtverwaltung ist eine Möglichkeit zur Haushaltsentlastung. Nicht so in unserer Stadt. Hier wird diese Möglichkeit zu anderen Zwecken genutzt und führt zu zusätzlichen Belastungen der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Die Gründung der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH (EWMG) ist dafür das beste schlechte Beispiel. Sie diente zuerst dem Zweck, einen neuen Posten für Stadtkämmerer Nieland zu schaffen, damit ein FDP-Mitglied Beigeordneter werden konnte. Frei von der Kontrolle des Rates Grundstücksgeschäfte zu machen und Stadtentwicklung zu betreiben, ist der weitere Zweck. Desweiteren soll die mit der Gründung der Gesellschaft verbundene Übertragung von Anteilsrechten an der NVV AG der Gesellschaft hohe Einkünfte in Form von Dividenden verschaffen, deren Verwendung nicht durch den Rat gesteuert oder auch nur kontrolliert werden kann. Hoher Personal- und Sachkostenaufwand in der Gesellschaft wird in Kauf genommen, um diese Ziele zu erreichen. Ähnliches gilt für die Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH (WFMG) und die Marketing Gesellschaft Mönchengladbach mbH (MGMG).

  9. Die ständig wachsende Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch Gebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Kanalbenutzung wird von der CDU/FDP-Mehrheit im Rat als unvermeidbar dargestellt. Doch sind überhöhte Unternehmervergütungen, fehlerhaft berechnete Entsorgungspreise, unzutreffende Personalkostenberechnungen die Gründe für jährlich steigende Gebührensätze. Alle von der FWG eingebrachten Änderungsvorschläge wurden abgewiesen. Da somit die politischen Möglichkeiten ausgeschöpft waren, Veränderungen zu bewirken, hat die FWG die Klärung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingeleitet.

  10. Ein Scheinargument beherrscht das sog. Bäderkonzept. Dahinter verbirgt sich die Übertragung der städtischen Bäder auf die NVV AG. Die Übertragung soll angeblich der Haushaltsentlastung dienen. In Wirklichkeit findet aber keine Entlastung statt, da die NVV AG die Kosten der Bäder aus den Gewinnanteilen finanziert, die anderenfalls dem städtischen Haushalt zuzuführen wären. Die Kosten bleiben, werden dem städtischen Haushalt nur zu einem anderen Zeitpunkt und an einer anderen Stelle belastet als bisher. Der einzige Vorteil, den dieses Bäderkonzept hat, ist, daß nunmehr Manager für die Bäder verantwortlich sind, die ihr Handwerk besser beherrschen als die städtischen Führungskräfte.

  11. Das unter der Bezeichnung Stadtfenster laufende Verfahren zur Umgestaltung des Schauspielhauses an der Hindenburgstraße war nach zwei Jahren vertaner Planungsarbeit gescheitert. Davor hatte die FWG rechtzeitig und mehrfach gewarnt. Es stimmte nämlich nicht eine einzige Voraussetzung, um die Umgestaltungsplanung erfolgreich abschließen zu können. Dies sollte trotz des Protestes der FWG durch Planänderungen vertuscht werden. Dennoch zog sich der Investor zurück. Verantwortlich sind nicht nur CDU/FDP, sondern auch die SPD, die dem Projekt zustimmte und jede Richtungsänderung kritiklos mitmachte.

    Der nächste Akt in diesem Trauerspiel hat begonnen. Gegen die Stimmen der FWG beschloß der Rat am 18. Dezember 2002, daß nun die EWMG einen neuen Investor suchen soll. Wieder wurden keine stadtplanerischen Vorgaben gemacht. Die FWG versuchte vergeblich, einen Beschluß herbeizuführen, mit dem dieser Fehler verhindert werden konnte. So bleibt weiter offen, wie die City von Mönchengladbach sich zukünftig entwickelt und wer diese Entwicklung gestalten wird.

  12. Dies ist eine gefährliche Situation, weil die Stadt nicht immer wie zuletzt im Falle des Hockeystadions im Nordpark vom glücklichen Zufall begünstigt sein wird. Hier verleitete ungerechtfertigtes Vertrauen in einen Investor gegen die Stimmen der FWG zu der Entscheidung, wonach die Stadt an Stelle des Investors Kosten für ein Hockeystadion übernimmt. Die Folgen werden durch den glücklichen Zufall gemildert, daß ein Teil der Hockeyweltmeisterschaft hier ausgetragen wird. Die FWG will die Entwicklung der Stadt von solchen oder ähnlichen Zufällen unabhängig machen.

  13. Die Bestimmung des Standortes für das neue Zentralbad ist ein Beispiel für rigorosen kommunalpolitischen Machtmißbrauch. Im Sportausschuß hatte die CDU im Rahmen eines Eckpunktepapiers die Prüfung eines Neubaustandortes im Bereich City Ost beantragt. Dem konnte auch die FWG zustimmen. Die vorgeschriebene Beratung im Planungsausschuß unterblieb jedoch. Eine Beratung im Rat fand nicht statt. Der Antrag der FWG, die Angelegenheit wie vorgeschrieben zu beraten, wurde abgelehnt. So kam es, daß aus einem Prüfungsauftrag durch Beschluß des Hauptausschusses eine Standortentscheidung gemacht wurde. Was wie eine demokratische Mehrheitsentscheidung aussieht, ist also in Wirklichkeit die Entscheidung nur einer Partei, der CDU.

  14. Seit Jahren beherrscht das Projekt Nordpark die Diskussion über die Stadtentwicklung. Eingebettet in die Nordparkplanung sind die Bemühungen um den Neubau eines Fußballstadions für Borussia. Die Planungen waren von Anfang an so gigantisch angelegt, daß ihre Realisierung weit über die Leistungsfähigkeit von Stadt und Borussia hinausging.

    Die FWG hat versucht, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Ihr Vorschlag war, die Planungen auf das Machbare zu reduzieren und über vorhabenbezogene Bebauungspläne fremde Investoren in die Realisierung einzubeziehen. Nach Jahren vergeblichen Bemühens gab es im Jahre 2001 die entsprechende Kehrtwende, der die FWG zustimmen konnte.

    Die aus der Kehrtwende resultierende finanzielle Verbesserung ist jedoch bereits verspielt. Eine neue Straßenverbindung von der B 230 im Bereich Beltinghoven zur B 57 im Bereich des Nordparks erfordert riesige Aufwendungen, die unnötig sind, weil auf diese Verbindungsstraße gut verzichtet werden kann.

  15. Die Beratung über den Schulentwicklungsplan 2002 für die Sekundarstufe I geriet zur Farce. Die Verwaltung legte Planungsmaterial vor, drückte sich aber vor der Vorlage eines begründeten Beschlußentwurfes. CDU/FDP einerseits und SPD andererseits ließen sich dadurch dazu verleiten, selbst Beschlußentwürfe einzubringen. Die Vorschläge beider Seiten beinhalteten die Schließung eines Gymnasiums, jedoch nicht desselben und auch nicht zu demselben Zweck. Die CDU schlug darauf einen Kompromiß vor, bei dem die beiden Gymnasien geschlossen und sowohl die von der CDU gewünschte weitere Realschule als auch die von der SPD geforderte fünfte Gesamtschule errichtet werden sollten. Da dieser Kompromißvorschlag auch keine Mehrheit fand, kam die CDU zu der Einsicht, zunächst gar nichts zu tun.

    Die FWG konnte dem zustimmen, weil sie in diesem Streit von Anfang an beantragt hatte, kein Gymnasium zu schließen und es beim bisherigen Zustand zu belassen. Während die CDU aber nur den Aufschub einer Entscheidung anstrebte, wollte die FWG eine entsprechende Dauerregelung. Sie erreichte durch Zustimmung zum CDU-Vorschlag ihr Ziel zunächst für ein Jahr. Die FWG geht davon aus, das auf Dauer angestrebte Ziel zu erreichen, wenn das von der Verwaltung vorgelegte Planungsmaterial von tendenziösen und fehlerhaften Darstellungen befreit worden ist.

    Die Schulpolitik sollte darauf gerichtet sein, das bestehende Schulangebot fortzuentwickeln. Das darf nicht so verstanden werden, daß Gymnasien zu Gunsten von Gesamtschulen geschlossen werden, weil dies angeblich die Anforderung an eine sozialverträgliche Bildungspolitik ist.

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.