Eindrücke aus Mönchengladbach

Der Bericht Murks by Marx vom 18. November 2003 hat Folgen im Planungs- und Bauausschuß am 02. Dezember 2003.

Sicher wünscht jeder in der Bevölkerung von Neuwerk eine neue Mehrzweckhalle. Doch geht es nicht an, daß Hoffnungen geweckt werden, die letztlich nicht eingehalten werden können. Deshalb ist eine Entscheidung nötig, die sich an den Erfordernissen und den Möglichkeiten der Realisierung orientiert. Dies ist beim jetzigen Stand des Verfahrens nicht gewährleistet. Deshalb wird die FWG-Fraktion in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 02. Dezember 2003 zum Tagesordnungspunkt 31, Bericht zur Mehrfachbeauftragung für das Neubaukonzept Mehrzweckhalle Neuwerk, beantragen:

  1. den Beratungsgegenstand von der Tagesordnung abzusetzen;

  2. die Verwaltung zu beauftragen, eine neue Beratungsvorlage zu erstellen, die eine ordnungsgemäße Beratung und verantwortungsbewußte Entscheidung ermöglicht, indem sie

    • eine Darstellung des Sanierungsaufwandes für die Mehrzweckhalle Neuwerk gibt,

    • die Aspekte aufzeigt, an denen die dargestellte Sanierungsabsicht orientiert ist,

    • erkennen läßt, welche Aufwendungen seit 1999 gemacht wurden, um die Mehrzweckhalle nutzbar zu erhalten,

    • eine Kostenschätzung enthält für einen Neubau einer Mehrzweckhalle mit einem Standard, der dem Standard der gegenwärtig vorhandenen Mehrzweckhalle entspricht,

    • die Unterschiede im Raumprogramm der bestehenden Mehrzweckhalle zum beabsichtigten Neubau darstellt,

    • die Grundzüge und das Ergebnis einer Bedarfsprüfung für den beabsichtigten Neubau ausweist,

    • erklärt, wie die Realisierung einer Neubaumaßnahme mit der desolaten Haushaltslage der Stadt zu vereinbaren ist,

    • die Unterlagen enthält, die nach § 10 Abs. 3 GemHVO für eine Veranschlagung von Mitteln im Vermögenshaushalt für das Jahr 2004 erforderlich waren;

  3. die Beratung im Planungs- und Bauausschuß vorzusehen, sobald die Verwaltung die beschriebene Beratungsvorlage zur Verfügung stellen kann.

Begründung

  1. Der Tagesordnungspunkt ist falsch und irreführend bezeichnet. Dies kann Auswirkung haben auf die Frage, ob das beabsichtigte Beratungsergebnis rechtmäßig oder rechtswidrig sein wird.

  2. Der Beschlußentwurf ist so formuliert, als stünde die nach der Geschäftsordnung dem Ausschuß zugeschriebene Entscheidung über ein Raumprogramm zur Diskussion und als wäre die Entscheidung über die Vergabe eines Planungsauftrages nur eine Folge davon. In Wirklichkeit wird über das Vergabeverfahren entschieden und nur inzident über ein Raumprogramm für eine Maßnahme, über die eine Entscheidung von zuständiger Stelle bisher nicht getroffen worden ist. Hier wird ein Verfahren gewählt, welches dazu führen kann, daß über die Ausführung einer Maßnahme entschieden wird, ohne daß über die Grundlage beschlossen wurde. Die FWG-Fraktion hält dieses Vorgehen für rechtswidrig. Nur durch ein Verfahren entsprechend dem Antrag ist die Rechtswidrigkeit zu verhindern.

  3. Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob ein Neubau an Stelle einer Sanierung zweckmäßig ist, war nur ein mündlicher Bericht der Verwaltung in der Bezirksvertretung Neuwerk im Jahre 2001. Nicht einmal die Grundzüge der Berichterstattung, geschweige denn irgend ein Detail sind als Voraussetzung der heute gewünschten Entscheidung nachvollziehbar. Hinzu kommt, daß das Ergebnis der seinerzeitigen Berichterstattung angeblich wesentlich fehlerhaft protokolliert wurde. Eine Berichtigung erfolgte erst, als sich die FWG-Fraktion in der Bezirksvertretung Neuwerk am 20. November 2003 auf das Protokoll berief. Die Behauptung der Verwaltung, der Neubau sei billiger als die Sanierung, kann als Begründung für das Neubauvorhaben unter diesen Umständen nicht gelten.

  4. Nach der Berichterstattung in der Tageszeitung hätte die Mehrzweckhalle schon längst wegen des Verstoßes gegen Vorschriften geschlossen werden müssen. Dies steht im Zusammenhang mit Zitaten über die Auffassung der Verwaltung zur Frage, ob saniert werden kann oder neu gebaut werden soll. In der Berichterstattung über die Ausführungen der Verwaltung in der Bezirksvertretung am 20.November 2003 wird auch ausgeführt, daß ein Betrag von 5 Mio. DM als Sanierungsaufwand genannt wurde. Das läßt darauf schließen, daß alle Informationen als Grundlage für eine Entscheidung über ein Neubauvorhaben ungeeignet sind, weil sie nicht nachvollziehbar und in sich widersprüchlich sind.

  5. Der Bezirksvorsteher von Neuwerk, Ratsherr Post, wird in der Presse mit der Erklärung zitiert, die Veranschlagung von Haushaltsmitteln im Haushalt für 2004 sei eine Vorsichtsmaßnahme, die eingeplant sei, obwohl nichts gebaut werde. Wenn dies zutrifft, liegt ein schwerer Rechtsfehler vor, der weitreichende Auswirkung auf die Defizitgestaltung im Haushalt der Stadt hat. Die Ausweisung eines Betrages von 2.15 Mio. EUR im Vermögenshaushalt belastet das Defizit im Verwaltungshaushalt um mehr als 100.000 EUR jährlich. Diese Konsequenz kann nicht akzeptiert werden. Nur ein Vorgehen entsprechend dem Antrag kann hier Klarheit und richtige Entscheidungen für die Zukunft ermöglichen.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.